Fragen zur kompletten Neuinstallation einer Wohnung (Teil 2)

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Autor
Fragen zur kompletten Neuinstallation einer Wohnung (Teil 2)

    







BID = 110759

xamax

Neu hier



Beiträge: 23
 

  


Hallo Forum
sorry das ich einen neuen Thread aufgemacht habe, aber der alte ist bereits im Archiv und ich kann nicht mehr darin schreiben.
Zu allererst will ich mich mal für die vielen Informationen und Anregungen bedanken die ich von Euch bekommen habe.
In letzter Zeit war alles ein wenig "zeitaufwendig" und ich bin nicht dazu gekommen im Forum vorbei zu schauen.

@ sam2
deine Vermutung das ich einen "guten" Elektriker gefunden habe scheint sich zu bestätigen. Zumindest konnte er mir die jeweiligen VDE Vorschriften nicht nur nennen sondern auch den Sinn dahinter erklären.
Z.B. Steckdosen im Bad. Diese sind ja ab einem mind. Abstand von 60cm von der Badewanne/Dusche erlaubt. Da wir beide rechtshänder sind hätte man normalerweise die Steckdose für Fön etc. rechts neben dem Spiegel angebracht. Der Abstand zur Badewanne wäre mit 75cm auch im erlaubten Rahmen gewesen. Aber nachdem er meinte ich solle mich mal auf den Platz der zukünftigen Badewanne stellen und versuchen die Steckdose anzufassen (nach Fön greifen etc.) war das Thema erledigt.

Stand der Dinge:
Leitungen sind aller verlegt und der Gipser und Estrichleger sind auch fertig. Nächste Woche wird dann die UV verdrahtet.
Ein paar kleine Änderungen hat es noch für die UV gegeben.
Es gibt jetzt 2x4pol. FI (40A 30mA) einen für die Küche und einen für den Rest der Wohnung.
Bad und Gang werden an einem 2pol. FI (25A 10mA) angeschlossen.
Daneben installieren wir noch eine kleine "Feuermeldeanlage" sprich insgesamt 5 Feuermelder die über einen "Meldebus" miteinander verbunden sind. Am jeweiligen Ende befindet sich noch ein Funkmodul. Somit würde selbt bei einer Unterbrechung des Meldebus noch alle Feuermelder anschlagen. Im Heizraum ist dann noch ein Gasmelder integriert.

Ein neues Problem ist dafür aufgetaucht. Oder sagen wir es wird eines auf uns zukommen. Da es im Gebäude keinen Fundamenterder gibt wurde in den 60er Jahren auf die Frischwasserleitung (Metallrohr) geerdet. Da bei uns die ganze Strasse noch mit Metallrohren verlegt sind meinte mein Elektriker es wäre noch kein akkutes Problem aber ich sollte mir schonmal Gedanken über einen Staberder machen. Was seiner Meinung nach auch kein allzugroßer Aufwand wäre da ein Teil des Kellers Naturboden hat...

Soweit Viele Grüße und noch mehr Dank
XAMAX

BID = 110811

Deneriel

Schriftsteller



Beiträge: 981
Wohnort: Westmünsterland
ICQ Status  

 

  

Also eigentlich könnte man das ja auch direkt mit machen - wenn man eh schonmal dabei...

BID = 110817

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

So ist es!

Denn der Elektriker mag von der Funktion her vielleicht Recht haben (muß aber nicht - hat er den Erdungswiderstand der Wasserleitung gemessen?).

Aber bei den großen Änderungen, die Ihr vorgenommen habr, muß die Anlage sämtliche Anforderungen an Neuanlagen erfüllen. Und da ist die Nutzung der Wasserversorgungsleitungen für Erdungszwecke ausdrücklich untersagt!

Einen Hauptpotentialausgleich (sofern noch nicht vorhanden) muß er ja sowieso jetzt errichten. Da ist dann der Mehraufwand für einen vorschriftsmäßigen Erder (z.B. Kreuzerder im Keller) nur noch gering. Aber dann wäre alles korrekt und sicher.

Es passiert nämlich sehr oft, daß die Versorgungsleitungen Zug um Zug auf Kunststoffrohre umgestellt werden ohne daß die früher (erlaubterweise) so geerdeten Anlagen dann auch gleichzeitig umgestellt werden.
Das führt dann u.U. zum unbemerkten Ausfall der Schutzmaßnahme FI-Schutzschaltung! Denn auf die Funktion der Prüftaste hat das keinen Einfluß. Nur eben im Ernstfall...


BID = 111611

xamax

Neu hier



Beiträge: 23

ups hatte mich wohl etwas unglücklich ausgedrückt.
mit nicht akut meinte ich (und wohl auch mein elektriker), es muss nicht sofort heute passieren. diese arbeiten werden im anschluss an die wohnungssanierung ausgeführt. dann nämlich darf er im keller noch einmal ran und die dortige installation auf vordermann bringen.
gruß xamax

BID = 111649

Teletrabi

Schreibmaschine



Beiträge: 2317
Wohnort: Auf Anfrage...

Gilt 1m Abstand zu den Wänden eigentlich nur für Blitzschutzerder? Und Antennenerder?
Denn direkt unter'm Haus is ja sicherlich nicht Vorteilhafter als unmitelbar an der Außenwand zu Erden?
Welchen Sinn hat diese Abstandsvorgabe und für welche Erder ist sie anzuwenden?

BID = 112438

Indako

Gelegenheitsposter



Beiträge: 62

Hallo


Zitat :
Gilt 1m Abstand zu den Wänden eigentlich nur für Blitzschutzerder? Und Antennenerder?


Das gilt im Prinzip für alle Staberder, da sich das Erdungsfeld Kreisförmig um den Staberder bildet. Würde man zu Ddicht an die Wand gehen, würde es nur noch ein Halbkreis und der Erdungswiderstand größer als mit Abstand.


Im Kellerfußboden würde nichts dagegen sprechen. Denn da ist der Erdungsstab auch Kreisförmig von Erdreich umgeben. Es hat sogar noch einen Vorteil zum Garten. Der gemessene Erdungswiderstand bleibt übers Jahr sehr Konstant, da sich die Erdfeuchte kaum ändert.

Indako

BID = 118252

didy

Schreibmaschine

Beiträge: 1775

Hi,

erstmal hallo allerseits

Mal ne Frage am Rande zum Thema Erder:

Wie lauten eigentlich die Vorschriften, wie Lange so ein Kreuz-Staberder sein muß? Und wie hoch darf der Erdungswiderstand max. sein?

Und ganz blöd gefragt: Wie mißt man den Erdungswiderstand eigentlich? Doch sicher nicht mit Ohmmeter gegen den PEN der Hausanschluß?

Über definierten Widerstand an nen Außenleiter?

Gruß
Didi


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