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BID = 107514
DS70 Gerade angekommen
Beiträge: 3
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Hallo zusammen!
Ich möchte unseren Zählerschrank vom Dachgeschoss in den Keller montieren, weil zwischenzeitlich der Dachständer gegen ein Erdanschlusskabel ersetzt wurde. Im DG und EG möchte ich je eine Unterverteilung installieren. Der Zählerschrank und die Unterverteilungen liegen dann auf jeder Etage genau übereinander und wollte als Leerohr je zwei 40 mm HT-Kunststoffrohre (Abflussrohr) legen. Ein Rohr für den Strom und eines für Antenne und Telefon.
Würde irgendeine Vorschrift diese Art der Installation verbieten?
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BID = 107526
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Hallo DS70,
erstmal Willkommen im Forum!
Sehe ich das richtig, daß Du die vorbereitenden Arbeiten selbst machen möchtest. Aber die Versetzung des Zählerschranks erfolgt dann ja zwingend durch einen zugelassenen Fachbetrieb.
So pauschal kann man das jedoch nicht beantworten!
Ist denn der Ort im Keller unter den Etagen-UVn überhaupt zulässig für eine Zähleranbringung? Um was für einen Raum handelt es sich dabei? Ist es ein Ein- oder Mehrfamilienhaus?
Neben der Steigleitung zur UV muß u.U. noch eine Steuerleitung verlegt werden. Diese und andere Forderungen sind örtlich recht unterschiedlich und daher den TAB des zuständigen EVU zu entnehmen.
Dort herunterladen oder anfordern!
Wie alt ist der vorhandene Zählerschrank? Welche Ausführung? Möglicherweise muß ein neuer her.
Netzform (ggf. EVU fragen)? Erdungsverhältnisse (Potentialausgleich, Fundamenterder)?
Ist denn der Freileitungsanschluß schon außer Betrieb?
Leerrohr für Antenne und Telefon ist gut. Ein 40er reicht für beide Etagen. Getrennt wäre natürlich zukunftssicherer.
Ein 40er pro Etage für den Strom dürfte aber zu wenig sein (Erdungsleitung, Steuerleitung, etc.).
Grundsätzlich können auch gerne HT-Rohre dafür verwendet werden.
Kannst Du mal bitte ein Foto des jetzigen Zählerschranks hochladen?
Gruß,
sam2
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???" |
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BID = 107537
DS70 Gerade angekommen
Beiträge: 3
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Hallo sam2,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Zu den offenen Fragen folgende Info:
Er handelt sich um ein Einfamilienhaus mit trockenem Keller, der zum Wohnraum ausgebaut ist. Der Zählerschrank wurde vor ca. 6 Jahren komplett erneuert,im Zuge der Demontage der Freileitung, jedoch ohne FI-Schalter.Die Netzform des Hausanschlusses ist "TNCS", wobei ich den neuen Anschluss ändern möchte auf "TT", im Haus liegt noch ist die klassische "Nullung" "N = PE", dies werde ich nach und nach noch ändern. Das Erdungsband für den neuen Anschluss wurde bereits bei der Isolierung der Kellerwände rund um das Haus in den Boden gelegt und endet im Keller.
Was meinst Du mit Steuerleitung?
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BID = 107549
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Normalerweise darf ein Zählerschrank nicht in einem Wohnraum sein! Müßtest Du mal vorher jemandem vom EVU kommen lassen, der das anschaut und ggf. genehmigt.
Ist die Stelle vom Treppenhaus aus direkt zugänglich oder ist ne Tür dazwischen? Gibt es denn keinen Hausanschlußraum oder eine Hausanschlußnische? Wo ist denn der Wasserzähler etc.?
Das heißt, es wurde bei der Umstellung eine Leitung vom neuen Erdkabel-HAK hinauf zum Dachboden gezogen und dort ein neuer Zählerschrank installiert? Wer macht denn so einen Unfug???
Grundsätzlich ist es bei Vorhandensein eines guten Erders durchaus keine schlechte Überlegung, ein lokales TT zu errichten. Aber das geht erst, sobald keine einzige Leitung im Haus mehr klassisch genullt ist (TN-C)!!! Solange es noch Mischbetrieb gibt, geht nur TN-C-S.
Aber es wäre kein Problem, die Anlage so auszulegen, daß nach Abschluß der Umrüstarbeiten an den Endstromkreisen dann eine Umstellung auf TT ganz einfach möglich ist (muß nur umgeklemmt werden).
Wichtig: alles ab Zähler mit getrenntem N und PE ausführen (fünfadrig). Und Erdungsleitung vom Zähler zur PAS schon jetzt mit verlegen.
Noch besser: zusätzlich separate Erdungsleitung von der PAS zu jedem UV.
Ein Hauptpotentialausgleich muß in jedem Falle aber sofort mit Umsetzung des Zählerschranks eingerichtet werden. Wäre eigentlich schon damals fällig gewesen...
Viele EVU verlangen, vom HV zu den UV eine Steuerleitung mitzuführen (NYM-O 7x1,5mm²), damit man später z.B. bestimmte Geräte mit Nachtstrom oder Spitzenlastabschaltung betreiben könnte oder so. Ist auch sinnvoll. Leerrohr (29mm) reicht stattdessen aber meist auch.
Steht aber alles genau in den jeweiligen TAB, die solltest Du Dir in jedem Falle erstmal besorgen.
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BID = 107597
Teletrabi Schreibmaschine
Beiträge: 2317 Wohnort: Auf Anfrage...
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Ähm, warum kein Zählerschrank im Wohnraum?
Direkt zugänglich gilt doch m.W. nur für Mehrfamilienhäuser? (Haushalt A lässt Ableser für den Zähler von Familie B nicht in seine Wohnung, wo sämtliche Zähler installiert sind...)
Wie sieht den nder betroffene Kellerraum aus? wirklich Wohnraum im Sinne von Kinder-/Schlafzimmer? Oder eher Wirtschaftsraum/Waschküche/Abstellkammer/Flur-Charakter?
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BID = 107684
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Ohne daß wir die dort gültigen TAB kennen, ist eine weitere Diskussion darüber ME sinnlos.
Und auch die von mir ja schon erbetenen weiteren Angaben des Fragestellers zu dem fraglichen Raum liegen noch nicht vor.
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BID = 107825
Atommafia Gerade angekommen
Beiträge: 15
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Tach
Zitat :
Teletrabi hat am 28 Sep 2004 16:20 geschrieben :
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Ähm, warum kein Zählerschrank im Wohnraum?
Direkt zugänglich gilt doch m.W. nur für Mehrfamilienhäuser? (Haushalt A lässt Ableser für den Zähler von Familie B nicht in seine Wohnung, wo sämtliche Zähler installiert sind...)
Wie sieht den nder betroffene Kellerraum aus? wirklich Wohnraum im Sinne von Kinder-/Schlafzimmer? Oder eher Wirtschaftsraum/Waschküche/Abstellkammer/Flur-Charakter?
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TAB 2000
Zählerschränke werden in leicht zugänglichen Räumen oder Bereichen untergebracht, z.B. - gemäß DIN 18012 - in Hausanschlußräumen, in Hausanschlußnischen, auf Hausanschlußwänden sowie in Zählerräumen. Soweit die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes die Unterbringung in Treppenräumen zuläßt, werden Zählerschränke dort vorzugsweise in Nischen nach DIN 18013 eingebaut. Zählerschränke dürfen nicht in Wohnungen von Mehrfamilienhäusern, über Treppenstufen, in Wohnräumen, Küchen, Toiletten, Bade-, Dusch- und Waschräumen sowie auf Speichern bzw. Dachböden vorgesehen werden.
MfG
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BID = 107964
DS70 Gerade angekommen
Beiträge: 3
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Vielen Dank an alle,habt mir weitergeholfen.
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