Hallo,
vor kurzem hatten wir eine Debatte von der Dimesionierung des FI-Schalters, bzw. der vorgeschalteten oder nachgeschalteten Sicherung(en).
Siehe diesen Thread:
FI Schalter vor Überlast sichern
Aufgrund eines nicht klar formulierten Textes aus der "de"
siehe hier:
PRAXISPROBLEME
Fehlerstromschutzeinrichtung (RCD) im Bereich der Hauptstromversorgung
habe ich eine neue Anfrage an den Verfasser des Textes geschrieben.
Hier meine Frage:
Hallo de-Team,
sie hatten vor einiger Zeit schon mal ein ähnliches Praxisproblem besprochen, die Antwort wirft aber noch Fragen auf.
Der letzte Satz, „Der Einsatz eines 40-A-Fehlerstromschutzschalters (ohne separate Vorsicherung im Stromkreisverteiler) ist also nur möglich, wenn dieser mit maximal 40 A (im Vorzählerbereich) vorgesichert ist
oder im bestimmungsgemäßen Betrieb eine Belastung der einzelnen Außenleiter mit mehr als 40 A ausgeschlossen werden kann.“, hat uns Kopfzerbrechen bereitet.
Soll dies nun bedeuten das man hinter einen 40A RCD an einen Außenleiter nur noch so viele Leitungsschutzschalter klemmen darf, welche in der Summe kleiner/gleich 40A sind, z.B. 2x16A oder 3x13A oder max. 4x10A? (In dem Fall das im Vorzählerbereich z.B. ein 50A SLS-Schalter installiert ist und keine separate Vorsicherung im Stromkreisverteiler)
Oder darf man nun doch mehr setzen, z.B. 4x16A etc. mit z.B. der Rechtfertigung es gibt ja einen Gleichzeitigkeitsfaktor und somit könne ja im bestimmungsgemäßen Betrieb eine Belastung der einzelnen Außenleiter mit mehr als 40 A ausgeschlossen werden!?
Vielen Dank im voraus.
Hier die Antwort von "de":
Strombelastbarkeit von Fehlerstromschutzeinrichtungen
Der Hersteller muss gemäß DIN VDE 0664 Teil 10 auch den Bemessungstrom der Fehlerstromschutzeinrichtung angeben. Entsprechend der genannten Norm handelt es sich bei diesem Bemessungsstrom um den vom Hersteller bestimmten Strom, den das Schaltgerät in ununterbrochenem Betrieb führen kann.
Dies bedeutet für einen 40-A-Fehlerstromschutzschalter, dass man nach wie vor dafür sorgen muss, dass der Bemessungsstrom von 40A im ungestörten Betrieb nicht überschritten wird. Eine Abweichung von dieser Angabe kann durch die Einführung des Gleichzeitigkeitsfaktors nicht zum Tragen kommen, da es sich hierbei um einen Rechenwert zur Bestimmung der Vorsicherung handelt. Bei einer Vorsicherung von 50A und einem möglichen Strommfluss von mehr als 40A (zum Beispiel bei angeschlossenen Steckdosenkreisen) muss eine Fehlerstromschutzeinrichtung mit einem Bemessungsstrom von 63A eingesetzt werden.
Somit hatte Sam2 Recht, und für uns restliche Uneinige hat sich eine Problemfrage gelöst.
P.S. und Sam2, ich hab obwohl mir die Antwort erst seit gestern vorliegt, schon letzte Woche 35A Neozedelemente in den Zählerschrank eingebaut.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: blademaker am 24 Sep 2004 13:25 ]