theorie: geniale erfinding! was jetzt?

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Autor
theorie: geniale erfinding! was jetzt?

    







BID = 101890

SEAL

Stammposter

Beiträge: 211
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ich befinde mich leider nicht in der situation, aber hab mich trotzdem mal folgendes gefragt:

ein beispiel:

Person XY und habe gestern ein fahrzeug erfunden, das sich mit lichtgeschwindigkeit fortbewegt. ich nenne es C-Mobil. Wobei es jetzt nicht darum geht, ob das überhaupt möglich ist, sondern einfach nur darum das es eine geniale erfindung wäre. man könnte stattdessen auch an ein perpetuum mobile oA denken

XY hat pläne gezeichent und rumüberlegt und -gerechnet und eigentlich müsste es funktionieren, leider kann er es nicht bauen, weil ihm technische und finanzielle mittel fehelen.

was kann er tun?

die erfidung erstmal patentieren: geht nicht, weil er keine fertiges modell hat und auch nicht 100 pro sicher ist ob es funzt

an eine uni gehen: kann er machen, doch wenn es dann wirklich geht, dann geht das patent an die uni und xy verdinet gar kein geld mit seinem C-Mobil. Außerdem muss er es ja irgendweinem professor erzählen, der sich die erfindung vielleicht selbst unter den nagel reißt und xy dann nichtmal den ruhm abbekommt.

dann kann er sich noch an ein anderes institut wenden: gleiche gefahr wie bei dem professor der die erfidung als eigenes werk angibt.


das ist keine scherzfrage oder so, aber was kann XY tun?

BID = 101993

perl

Ehrenmitglied



Beiträge: 11110,1
Wohnort: Rheinbach

 

  


Zitat :
die erfidung erstmal patentieren: geht nicht, weil er keine fertiges modell hat und auch nicht 100 pro sicher ist ob es funzt

Geht doch. Eine Patentschrift ist eine "Anleitung zum technischen Handeln". Ein Modell ist nicht erforderlich, aber es sind ein paar andere Kriterien zu erfüllen. Perpetuum Mobiles z.B. werden abgelehnt.

Im Übrigen ist es normal, daß man versucht die Patentansprüche möglichst weitgreifend und diffus zu formulieren. Auch daß man die Tricks, weshalb die Erfindung funktioniert, der Konkurrenz nicht auf die Nase bindet ist normal.
Natürlich kann man dann auch keinen Schutz erlangen für Dinge, die in der Offenlegungsschrift nicht drinstehen.



Zitat :
an eine uni gehen: kann er machen, doch wenn es dann wirklich geht, dann geht das patent an die uni und xy verdinet gar kein geld mit seinem C-Mobil.

Das kenn ich anders. Wenn XY-Universitätsangehöriger ist, übernimmt die Uni die Kosten der Patentanmeldung und nachher teilen sich XY und Uni den Reibach.
U.U. kommt es aber garnicht so weit, denn die Uni wird kein Geld in die Entwicklung stecken.
Umgekehrt wird ein Schuh draus: Gegen Geld kann man vielleicht auf Fähigkeiten der Uni zurückgreifen.

Wenn XY kein Universitätsangehöriger ist, macht es imho keinen Sinn zur Uni zu gehen. XY sollte dann besser versuchen einen Partner in der Industrie zu finden.


Zitat :
aber was kann XY tun?

Z.B. sich mit einem Patentanwalt beraten.
Gelegentlich organisieren auch die IHKen solche Gründerberatungen.




_________________
Haftungsausschluß:



Bei obigem Beitrag handelt es sich um meine private Meinung.



Rechtsansprüche dürfen aus deren Anwendung nicht abgeleitet werden.



Besonders VDE0100; VDE0550/0551; VDE0700; VDE0711; VDE0860 beachten !

BID = 105196

hambala

Stammposter



Beiträge: 233

Was ist denn da so wichtiges erfunden worden, dass man sich gleich Sorgen um die Patentrechte machen muss???
Doch nicht etwa ein "C-Mobil" ??


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