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| die erfidung erstmal patentieren: geht nicht, weil er keine fertiges modell hat und auch nicht 100 pro sicher ist ob es funzt |
Geht doch. Eine Patentschrift ist eine "Anleitung zum technischen Handeln". Ein Modell ist nicht erforderlich, aber es sind ein paar andere Kriterien zu erfüllen. Perpetuum Mobiles z.B. werden abgelehnt.
Im Übrigen ist es normal, daß man versucht die Patentansprüche möglichst weitgreifend und diffus zu formulieren. Auch daß man die Tricks, weshalb die Erfindung funktioniert, der Konkurrenz nicht auf die Nase bindet ist normal.
Natürlich kann man dann auch keinen Schutz erlangen für Dinge, die in der Offenlegungsschrift nicht drinstehen.
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| an eine uni gehen: kann er machen, doch wenn es dann wirklich geht, dann geht das patent an die uni und xy verdinet gar kein geld mit seinem C-Mobil. |
Das kenn ich anders. Wenn XY-Universitätsangehöriger ist, übernimmt die Uni die Kosten der Patentanmeldung und nachher teilen sich XY und Uni den Reibach.
U.U. kommt es aber garnicht so weit, denn die Uni wird kein Geld in die Entwicklung stecken.
Umgekehrt wird ein Schuh draus: Gegen Geld kann man vielleicht auf Fähigkeiten der Uni zurückgreifen.
Wenn XY kein Universitätsangehöriger ist, macht es imho keinen Sinn zur Uni zu gehen. XY sollte dann besser versuchen einen Partner in der Industrie zu finden.
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| aber was kann XY tun? |
Z.B. sich mit einem Patentanwalt beraten.
Gelegentlich organisieren auch die IHKen solche Gründerberatungen.
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Haftungsausschluß:
Bei obigem Beitrag handelt es sich um meine private Meinung.
Rechtsansprüche dürfen aus deren Anwendung nicht abgeleitet werden.
Besonders VDE0100; VDE0550/0551; VDE0700; VDE0711; VDE0860 beachten !