Heizungs-Außenfühler und Heizungs-Notschalter

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Autor
Heizungs-Außenfühler und Heizungs-Notschalter

    







BID = 96860

bbachert

Gerade angekommen


Beiträge: 1
 

  


Hallo beisammen!

Nachdem ich in meiner neuen, schwach besiedelten Heimat bisher umsonst einen Elekriker gesucht habe der bereit wäre mir o.g. Teile anzuschließen will ich es jetzt mal selber versuchen. Bisher habe ich einen Notschalter und Außenfühler noch nicht selbst angeschlossen, deshalb meine Frage an die Profis unter euch:

1) Benötigt man für den Anschluß eines Heizungs-Außenfühlers ein bestimmtes Kabel? Wieviel-adrig muß das Kabel sein?

2) Heizungs-Notschalter: Ich habe hier einen Heizungs-Notschalter 2-polig. Oben die Beschriftun 'L' (für die Zuleitung nehme ich an) und auf der anderen Seite ein Pfeil nach unten (in Richtung Heizung). Es gibt oben und unten je 4 Anschlußmöglichkeiten, wobei 2 jeweils zusammengeschaltet sind. Dort würde ich nun einerseits die blaue und andererseits die schwarze bzw. braune Leitung anschließen. Ich denke das ist soweit richtig? Was aber mit dem Schutzleiter (grün-gelb)? Dieser wird dann wohl parallel daran vorbeigeführt?

Für Infos und Tips dazu wäre ich Euch sehr verbunden.
Mit freundlichen Grüßen

bbachert

BID = 96878

shark1

Inventar



Beiträge: 4878
Wohnort: DACH

 

  

Zu 1. Weiß ich nicht ist abhänig vom typ des fühlers! Normalerweise: wenn nur kleinspannung 2x0,75 auf nummer sicher H05VV-F 5G1,5 da kann man norml zwei Fühler anschließen und da ist auch 230V zulassig. H05VV-F ist besser als NYM da lizendrähte leichter zu verlegen! Wichtig!!bei lietendrähten ADERENDHÜLSEN verwänden!!
Aber genauers Bitte aus Datenblatt (Gebrauchsanweisung) entmehmen!
Zu 2. Bitte Hersteller und Typ posten. Wie stark ist die
sicherung für die Heizung? Weil darf maximal sohoch sein wie
bemessungsstrom des schalters! Aber Ganz allgemein 1.-pol ist für die Phase (Schwarz, braun, grau), 2.-pol für N-leiter (blau), Schutzleiter (PE)[Grün-Gelb] nicht schalten
entweder ungeschnitten durch führen oder Klemmen.

Achtung bei allen Arbeiten VDE bzw ÖVE Beachten!!
und Elektrofachkaft kontaktieren!!

Shark1



[ Diese Nachricht wurde geändert von: shark1 am 31 Aug 2004 10:45 ]

BID = 96921

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Im, Prinzip hast Du Recht, aber was soll das mit der Kunststoffschlauchleitung? Die ist für Festverlegung gar nicht zulässig! NYM nehmen (1,5mm², Aderzahl nach Bedarf, mit ner 5er liegt man meist richtig). Wer keine NYM ordentlich verlegen kann, sollte überhaupt die Finger von solchen Arbeiten lassen. Falls die Leitung außen liegt, ggf. Schutzrohre oder NYY verwenden wegen der UV-Beständigkeit.


@ bbachert:
Hat denn der Schalter wirklich zwei Pole? Dann sollte einer der Kontakte als "N" gekennzeichnet sein.
Miß ihn doch einfach mal mit dem Durchgangsprüfer oder Multimeter durch!


BID = 96939

shark1

Inventar



Beiträge: 4878
Wohnort: DACH

Zumindest in at ist es zulässig H05VV-F festzuverlegen wusste ich nicht dass das in de verboten ist. deswegen flexibel weil manche heizungen stckanschlüsse haben und man auf eindrähtige leiter keine kabelschuhe pressen darf.
Dass flexibele leitungen zum festverlegen verboten sind hat mir auch schon mal ein E-Techniker gesagt dann habe ich in meinem lehrbuch nachgelesen ob dies zulassig ist. dort war es zulessig aber der E-Techniker meinte dass das sicher ein fehldruck sei. Aber ichglaubte das nicht und habe der ÖVE eine Mail geschriben und da ist das orginal zitet das Referenten für den Fachausschuss Elektrische Niederspannungsanlagen :
Sie haben recht. Warum Elektriker diese falsche Auskunft geben, kann ich nur mit Unkenntnis der Bestimmungen erklären.

Shark1

BID = 96976

shark1

Inventar



Beiträge: 4878
Wohnort: DACH

hab ich vergessen:
in at werden viele H05VV-F fest in schutzrohr verlegt
z.b.: für herdanschluss in at setzt fast keiner mehr eine herdanschlussdose. PVC-Schlauchleitung von verteiler direckt zum herd ohne klemmen. muss man in de immer eine heranschlussdose einbauen? warum ist H05VV-F in fester verlegung in de nicht zulässig?

Shark1


[ Diese Nachricht wurde geändert von: shark1 am 31 Aug 2004 15:20 ]


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