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50 Herz |
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BID = 96189
Daniel B Stammposter
Beiträge: 281 Wohnort: k-wald
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Hi Leute
Bei uns im Geschäft hat sich wegen einem Zeltfest eine Diskussion losgetreten . Es ging um ein Notstromaggragat dass das komplette Zelt mit Spannung versorgen sollte .
Jetzt hat die Band aber Bedenken gegen das Aggregat gehabt weil da die Hertzzahl schwankt wenn andere Verbracher ,z.B: Friteuse usw. eingeschaltet werden , angeblich geht die Drehzahl runter und durch das nachregulieren irgendwie gibt es offenbar eine variable Hertzzahl .
Ich kann das nicht ganz nachvollziehen ist im Moment ja auch egal , was mich interressiert , wieviel Abweichung in der Freqenz ist zulässig ?
Ich denke früher war das kein Thema aber jetzt bei den WIndkrafträdern ??
Greetz Daniel B |
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BID = 96208
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Hallo Daniel,
da muß man zwischen Inselbetrieb und Netzparallelbetrieb unterscheiden!
Eine übliche Windkraftanlage läuft ja im Verbund mit den übrigen Kraftwerken im Netz, daher wird sie auf die richtige Synchronfrequenz gezwungen (sonst würde sie Energie aufnehmen statt abzugeben...).
Trotzdem gibt es auch im öffentlichen Netz Schwankungen der Frequenz, die aber nur sehr langsam ausgeregelt werden. Hauptmaßstab ist hier die dauerhaft konstante Durchschnittsfrequenz (wegen der Uhrenanwendungen).
Bei Eurem Aggregat im Inselbetrieb sieht das anders aus:
Dort muß tatsächlich die Motorleistung ständig der Belastung nachgeregelt werden, damit die Frequenz einigermaßen stabil bleibt (und überhaupt in jedem Moment genügend Leistung abgegeben werden kann).
Wie gut diese Regelung funktioniert (und wie hoch daher die Frequenzschwankungen sind) hängt vom Gerät und den auftretenden Lastschwankungen ab. Bei kleinen Aggregaten können die Abweichungen recht erheblich werden!
Welche zulässig ist, hängt vor allem von den Anforderungen ab. Sollen denn tatsächlich derart frequenzempfindliche Geräte betrieben werden? Ggf. welche?
Gruß,
sam2
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???" |
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BID = 96219
Daniel B Stammposter
Beiträge: 281 Wohnort: k-wald
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Hi ,
danke für die superschnelle Antwort.
In diesem Falle ging es um die Musikanlage einer Band, wobei ich nichts damit zu tun habe. Ich wurde nur gefragt, wie hoch die zulässigen Freqenzschwankungen sein dürfen !
Darum hat mich es interessiert , zum anderen will Ich meinem Mitarbeiter keine Antwort schuldig bleiben.
Ich habe schon in der VDE 0100 und in der 0118 (windkrafträder ) wars glaube ich ,nachgesehn aber nix gefunden.
Die Band hat sich geweigert bei einer Freqenz von 52 Hertz ( so meine INfo ) zu spielen , nun geht es wohl darum ,dass die Band Schadensersatz zahlen soll.
Leider habe Ich selber nirgendwo was gefunden über die zulässige Netzschwankung.
Greetz Daniel B
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BID = 96220
blademaker Schriftsteller
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Beiträge: 587 Wohnort: Schwalmstadt
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Ich weiss ja nicht was ihr für eine NEA (Netzersatzanlage) ihr habt. Für ein ganzes Festzelt mit Band und Beleuchtung und Küche muss es ja ein recht ordentliches sein. Beim THW oder der Telekom gibt es gute NEAs die eine entsprechend gute Frequenzregelung haben, bei einem Baustellen Aggregat ist dies selten so gegeben.
Bei Hifi-Verstärkern kann die schwankende Frequenz schon Störungen verursachen, hinzu kommt auch eine oft schwankende Spannung bei starker Belastung des Aggregates welche wohl fast noch schlimmer für die Ton-Technik sein dürften.
Also eine vernünftige NEA besorgen dann klappt es auch.
Soweit ich mich noch erinnern kann darf die Frequenzabweichung maximal +/- 1Hz sein. Zumindest war das mit unseren großen Stromaggregaten so die zur Spitzenbelastung ins Netz eingespeißt haben.
So sehe ich die Forderung der Band als berechtigt.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: blademaker am 29 Aug 2004 12:35 ]
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BID = 96228
Daniel B Stammposter
Beiträge: 281 Wohnort: k-wald
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Hi , weisst du zufällig noch wo das steht mit den +/- 1 Hz.
Wie gesagt ich habe mit dem ganzen nix zu tun!!
Sind auch nicht meine NEA Anlagen ! Bin auch in keiner Band !
Wurde nur gefragt wie hoch die Frequenz abweichen darf!
Das ganze drumherum ist nur als Erklärung für Euch im Forum um die ganze Situation betrachten zu können.
Greetz Daniel
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BID = 96305
swemers Gesprächig
Beiträge: 112
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Hi,
ich habe mich mal kurz gesucht, und das einzigste wo ich etwas finden konnte, war in der "Richtlinie für Anschluss und Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz", in welchen ein Frequenzrückgangschutz von 50 bis 47 Hz, und ein Frequenzsteigerungschutz von 50 bis 52 Hz vorgeschrieben ist. Da sich diese Richtlinie allerdings explizit an den Netzparallelbetrieb richtet, wird dir dies nur bedingt weiterhelfen. Es wird auch eine Richtlinie für den VNB geben (evt. sind es auch die genannten +/-1Hz), aber ob man an eine solche, bei einer Autarken anlage gebunden ist weiss ich nicht. Also ich würde einfach mal den Verleiher der Aggregate, bzw. wenn er in die Diskussion zu verstrickt ist einen anderen Verleiher befragen.
Zitat :
| Die Band hat sich geweigert bei einer Freqenz von 52 Hertz ( so meine INfo ) zu spielen |
Na intersant wäre es zu wissen wie diese Gemessen wurden, denn den 20€ Digital Multimetern würde ich hier kein Vertrauen elntgegen bringen. Handelte es sich eigentlich um Synchron oder Asynchron Generator?
mfg
Swemers
[ Diese Nachricht wurde geändert von: swemers am 29 Aug 2004 16:14 ]
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BID = 96623
Daniel B Stammposter
Beiträge: 281 Wohnort: k-wald
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Hallo
Wie die Frequenz gemessen worden ist kann ich leider nicht sagen .
Greetz Daniel B
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BID = 96626
Teletrabi Schreibmaschine
Beiträge: 2317 Wohnort: Auf Anfrage...
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Liegt hier denn überhaupt ein tatsächliches Problem mit der Frequenz vor? Die ganze Elektronik macht sich doch ohnehin erstmal Gleichstrom draus und zerhackt ihn sich dann passend...
Und nicht gerad wenige Geräte vertragen auch von Haus aus 60 Hertz...
Da klingt für mich 2-Hertz-zu-viel-Panik ein wenig nach solchen Freaks, die sich auch vergoldete Schmelzsicherungen für ihre Anlagen im Haus installieren lassen...
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BID = 96628
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Nein, es liegt ein rechtliches Problem vor, kein elektrisches...
Aber ohne die Vereinbarungen zu kennen (was sagt denn der Vertrag - den es hoffentlich schriftlich gibt - bezüglich der Stromversorgung???) kann man leider keine weiteren Tipps geben.
weder ein tatsö
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BID = 97168
Daniel B Stammposter
Beiträge: 281 Wohnort: k-wald
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Im Endeffekt ging es wohl darum , dass die Band einen Vertrag wollte , dass sich die Vorstände des Vereins die dieses Fest organisiert haben sich verpflichten sollten für Schäden an der Musikanlage zu haften .
Aber wie das ganze geendet hat , weiss ich nicht.
Es ging im Endeffekt auch nur um Vorschriften / Richtlinien über die Netzfrequenz.
Aber trotzdem danke Ich allen ,die sich die Mühe gemacht haben hier zu antworten und mir zu helfen .
Greetz Daniel
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