Blinkgeber selberbauen (ohne IC´s oder µC)

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Blinkgeber selberbauen (ohne IC´s oder µC)

    







BID = 97028

Henne02

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Ich dachte alles ist OK, so lange man einem neugierigen Polizisten eine Abnahme unter die Nase halten kann...

BID = 97166

kh-secure

Gerade angekommen


Beiträge: 12

 

  

So, nun habe ich mal die StVZO durchgeguckt.

Die Warnblinkanlage die ich gebaut habe, ist definitiv erlaubt.

§53a StVZO:

(4) Fahrzeuge (ausgenommen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 mit Ausnahme von dreirädrigen Kraftfahrzeugen), die mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein müssen, müssen zusätzlich eine Warnblinkanlage haben. Sie muß wie folgt beschaffen sein:

1. Für die Schaltung muß im Kraftfahrzeug ein besonderer Schalter vorhanden sein.
2. Nach dem Einschalten müssen alle am Fahrzeug oder Zug vorhandenen Blinkleuchten gleichzeitig mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Impulse ± 30 Impulse in der Minute) gelbes Blinklicht abstrahlen.
3. Dem Fahrzeugführer muß durch eine auffällige Kontrolleuchte nach § 39a angezeigt werden, daß das Warnblinklicht eingeschaltet ist.

(5) Warnblinkanlagen an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den Vorschriften des Absatzes 4 entsprechen.


Und da meine Anlage den o.g. Bestimmungen entspricht, spricht nichts gegen den Einbau. Sonst hätte mir der TÜV-Prüfer das jawohl auch gesagt.

Also "sam2", auch wenn du hier Moderator bist; erstmal schlau machen was erlaubt ist und was nicht, bevor du behauptest dass etwas verboten sein soll, was erlaubt ist.


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