Um eins klar zu stellen, ich bin kein Fachmann und habe auch nicht vor selbst etwas zu installieren! Es liegt nur eine größere Baumaßnahme an und ich traue dem beauftragten Elektriker nicht sehr weit über den Weg. Im Haus meiner Oma soll der Ölofen im Wohnzimmer durch einen Elektroheizkörper ersetzt werden. Gut, ich bin davon nicht begeistert, aber davon lässt sie sich nicht mehr abbringen, und auch davon nicht besagten Elektriker zu nehmen, trotz diverser Meisterwerke die er schon abgeliefert hat! Es wird wohl auf einen Nachtspeicher hinauslaufen.
Erste Frage:
Ich hab mal in den TAB von irgendeinem EVU gelesen, dass Geräte über 20kW, oder nicht ortsveränderliche Heizgeräte angemeldet werden müssen! Unter 20kW wirds für eine Raum wohl bleiben, aber wie ist ortsveränderlich zu definieren? Kabel mit schuko stecker dran und gut, oder wie sieht das aus?Gibts Sonderregelungen für Nachtspeicher? Denn der Elektriker meint, er müsse einen komplett neuen HV mit neuen Zählern setzen! Ich meine, wenns das EVU nichts angeht, sollte man erstmal schauen, ob man durch den andren Tarif, den der Zweitarifzähler ermöglicht wirklich soviel einspart! Eine neue HV ist ja auch ein gravierender Eingriff, meiner Ansicht nach dürfte da auch der Bestandschutz wegfallen! Klassisch genullt ist soweit ich sehen kann nicht mehr, aber zum Beispiel ein neuer FI fürs Bad, oder ein Haupt PA, oder eine vernünftige Erdung! Im Prinzip natürlich alles nicht verkehrt, aber für eine Übergangslösung ein hoher Aufwand, da bei einer Generalsanierung eh alles raus kommt!
Nun zum eigentlichen Sinn meiner Anfrage:
Wenn wirklich ein neuer HV kommt, wird ja für gewöhnlich ein Abnahmeprotokoll erstellt und da werde ich auch drauf bestehen, was sollte da alles drinstehen. Und auf welche Messungen sollte ich bestehen? (btw. seit wann werden solche Protokolle erstellt? Derselbe elektriker hat bei unserem Anschluss 1982 die Abnahme ohne Protokoll gemacht, d.h. Unterschrift unter Zählerantrag, wies aussieht!)
Ein paar Informationen zum Haus meiner Oma:
HAK vor ein paar Jahren neu gekommen so wie ich sehe 3x35A Hauptsicherung aber 63A Zählervorsicherung?!?!
Netzform wahrscheinlich TT, dafür spricht meiner Ansicht auch der FI, wurden auch TTs mit Wasserleitunserdung ausgeführt?
Steuerleitung vom HAK zum Zähler wirde auf Anraten des selben Elektrikers nicht verlegt!
Schon mal Danke, für eure Antworten!
P.S.: Hat jemand die TAB der Stadtwerke WÜ?