Leitungseinführung in Sicherungskasten

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Autor
Leitungseinführung in Sicherungskasten

Problem gelöst    







BID = 89795

Teletrabi

Schreibmaschine



Beiträge: 2317
Wohnort: Auf Anfrage...
 

  


Nabend!

Muss ich an einem Sicherungskasten die Leitungseinführung in der Form gestalten, wie die Schutzart des Kastens es vorgibt? Oder kann ich an einem IP54(65?)-Kasten auch einfach auf die Einführungstüllen verzichten, wenn der Anbringungsort keine so hohen Anforerungen stellt?

Wie ist das mit Häufung von Leitungen? kann da eine Bündelung zur Einführung unberücksichtigt bleiben?
Also z.b. 'n 40mm(?) Durchbruch freibrechen und dort dann 'ne Handvoll 3x1,5er durchziehen. Wäre das so ok?
Soll nur Übergangsweise sein, daher würd ich gerne die mitgelieferten Tüllen soweit wie möglich intakt lassen, um sie später noch als Abdichtung/Einführung verwenden zu können.

Sam erwähnte auch mal, dass u.U. Leitungen bei der Häufung unberücksichtigt bleiben können, kann mir da wer was näheres zu sagen?

schon mal schönen Dank,
der Trabi

BID = 89802

swemers

Gesprächig



Beiträge: 112

 

  

Hi,

Zitat :
Muss ich an einem Sicherungskasten die Leitungseinführung in der Form gestalten, wie die Schutzart des Kastens es vorgibt? Oder kann ich an einem IP54(65?)-Kasten auch einfach auf die Einführungstüllen verzichten, wenn der Anbringungsort keine so hohen Anforerungen stellt?

Grundsätzlich ja, du müsstest allerdigs (strenggenommen) den Kasten neu Beschiften, also das IP54 dauerhaft überschreiben, mit der Schutzklasse die es dann besitzt.

Also bei einer länge von 40mm kann man meines wissens noch nicht von häufung reden.

mfg
Swemers

BID = 89804

Teletrabi

Schreibmaschine



Beiträge: 2317
Wohnort: Auf Anfrage...

mit 40mm meinte ich den gron geschätzten Durchbruchs-Durchmesser (frag mich nu aber nich welche PG-Größe das ist). Dann bräuchte ich halt nur einen großen Durchbruch "opfern" / bei anderweitiger Verwendung verschließen.
Überschreiben? Naja, ist glaube ich auch so für jeden ersichlich, dass das dann nicht ganz Wasserdicht ist.
Und dass es das im beheizbaren, wasseranschlussfreiem Innenraum nicht sein brauch, dürfte wohl auch nicht fragegestellt werden.

BID = 89806

SPS

Schreibmaschine



Beiträge: 2848

Hallo,

Auch in einen Wohnraum ist eine Mindestschutzart einzuhalten

Wichtig ist hier sicher der Berührungsschutz.
http://www.elektro-fachplanung.de/F.....n.htm

Ja, es gibt Leitungen die nicht mitgerechnet werden müssen.

Leitungen die nur zu 30 %oder weniger belastet werden.

bei 1,5 gabe es ein Beispiel zwischen 5 und 6 A

Ich suche noch mal die genaue Info.

mfg SPS





[ Diese Nachricht wurde geändert von: SPS am  8 Aug 2004  0:57 ]

BID = 90028

Teletrabi

Schreibmaschine



Beiträge: 2317
Wohnort: Auf Anfrage...

"[...]dürfte wohl auch nicht fragegestellt werden."

was hab ich denn da für'n Satz verbockt?


Danke für die Übersicht, SPS.
Demnach müsste der Kasten "abgedeckt" erfüllen, nur wo ist dann der Unterschied zwischen "abgedeckt IP20" und "abgedeckt IP30" bzw. warum ist im Knderzimmer der Seite nach nur 20 erforderlich, während es auf dem Flur 30 sein sollen?

Diele als Anbringungsort wird dort auch mit 30 angegeben.
Wenn IP20 = Fingersicher und IP30 = 2,5mm-Sonde kann nicht eindringen bedeutet, würd ich so'n Kabeldurchbruch dann als IP 2,5 0 einordnen. Sollte meiner Meinugn nach reichen, zumal der Anbringungort eigentlich jegliche versehentliche Annäherung ausschließt (Zwar ohne Hilfsmittel erreichbar, dabei aber recht hoch angebracht; Einführung von oben; durch die Leitungen Kanaleffekt, sodass nur parallel zu den Leitungen ein Gegenstand eindringen kann; hinter einer Zierverkleidung montiert (ausreichende Wärmeabfuhr sollte aber gegeben sein)).

Oder gibt's da einen Grund, auf 30 zu bestehen, den ich übersehen hab?

BID = 90056

SPS

Schreibmaschine



Beiträge: 2848

Hallo Teletrabi,

Es ist nicht einfach eine Schutzart festzulegen und im einzelfall zu Begründen.

Sicher sind das auch Erfahrungswerte


Ich habe diese Infos selber einmal gesucht und dann diese Seite gefunden.

Die Quelle der Info ist hier eine Firma.

Ob dieses aus VDE übernommen oder eigene Listen sind kann ich nicht sagen.

Die Ordnung nach IP ist für Staub und Wasserschutz.

Fingersicher ist hier eigendlich nicht gemeint.


Hier haben verschiedene Räume andere übliche "mengen Wasser Staub"


Wie so oft beibt es beim Installateur diese Werte als grundlage zu nehmen oder eigene Din suche oder Tests zu machen.

mfg SPS



[ Diese Nachricht wurde geändert von: SPS am 8 Aug 2004 16:45 ]

[ Diese Nachricht wurde geändert von: SPS am  8 Aug 2004 16:50 ]

BID = 90067

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Nö, SPS, nix Staub!

Die erste Stelle der Schutzart-Bezeichnung kennzeichnet allgemein den "Schutz gegen das Eindringen von Fremdkörpern".

Bei IP 2x ist demnach das Eindringen von festen Fremdkörpern über 12mm Durchmesser verhindert. Dies bedeutet gleichzeitig Schutz gegen das Berühren mit den Fingern.

Bei IP 3x ist dann das Eindringen von festen Fremdkörpern über 2,5mm Durchmesser verhindert. Damit besteht gleichzeitig Schutz gegen das Berühren mit Werkzeugen, Drähten oder Ähnlichem.

Staubschutz gibt es erst ab IP 5X (kann eindringen, aber nur an unschädlichen Stellen ablagern) bzw. mit IP 6x (Eindringen von Staub vollkommen verhindert).


Bei Montage in Wohnräumen geht es also bei IP 2x und IP 3x NUR um die Frage des Berührungsschutzes


Wenn Trabi also die Einführung entsprechend gestaltet,
sollte das kein Problem sein.

Vorschlag:
Nimm die große Einführungsöffnung UND einen dazu passenden Würgenippel. Dessen Öffnung dann nach Bedarf noch etwas vergrößern, aber nur falls nötig. Dadurch kann man ganz gut auch mehrere dünnere Leitungen zusammen einfädeln.


Und Strecken bis zu etwa 20cm kannst Du bei der Häufung außen vor lassen.

BID = 90075

Teletrabi

Schreibmaschine



Beiträge: 2317
Wohnort: Auf Anfrage...

okay, dann werd ich das so machen.


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