Weiterbildungen im Bereich Elektrotechnik, was ist sinnvoll und was gibts?

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Autor
Weiterbildungen im Bereich Elektrotechnik, was ist sinnvoll und was gibts?

    







BID = 1107680

Raphael

Stammposter



Beiträge: 451
Wohnort: Schwabenland
ICQ Status  
 

  


Hallo zusammen,

ich melde mich mit folgendem Anliegen. Derzeit bin ich arbeitslos (lange Geschichte) und habe die Möglichkeit eine Weiterbildung zu machen, welche vom Arbeitsamt finanziert wird. Da ichs immer recht spannend finde was neues zu lernen, wollte ich mal in die Runde fragen ob sich jemand mit Weiterbildungen auskennt und was evtl. sinnvoll wäre für mich.

Gelernt habe ich Geselle Mechatronik(nicht KFZ) und Ingenieur Master Mechatronik.

Ich stelle meine erste blöde Frage: Was darf ich eigentlich elektrotechnisch und praktisch so machen? Ich habe mit dieser Frage damals in meiner Ausbildung schon meine Lehrer generft und später dann meine Dozenten - aber keiner konnte mir eine sinnvolle Antwort liefern (bzw. eine, die ich verstanden hätte). Bin ich eine "elektrotechnisch unterwiesene Person" oder eventuell eine "Elektrofachkraft (EFK)" ? Klingt blöd, aber ich weis es wirklich nicht Gibt es noch weitere "Berechtigungen"?

Ich frage vorallem deshalb, weil ich die Möglichkeit interessant fände, selbst im Eigenheim Leitungen legen/anklemmen und diverse andere Elektroarbeiten selbst machen zu "dürfen". Zum Beispiel, würde ich gerne selbst eine Solaranlage/Wechselrichter installieren dürfen, ohne dass ich hierbei irgendwelche rechtlichen/versicherungstechnische oder sonstige bürokratische Probleme bekomme

Weitere Frage: Weis jemand ob es eine Weiterbildung gibt, in der man etwas über Gebäudetechnik/Heizungstechnik dazulernt? Ich finde dieses Feld recht interessant - leider habe ich hier nichts finden können.

Wäre toll, wenn jemand irgendwelche Tipps und Infos hat




BID = 1107682

BlackLight

Inventar

Beiträge: 5316

 

  


Zitat :
Ich frage vorallem deshalb, weil ich die Möglichkeit interessant fände, selbst im Eigenheim Leitungen legen/anklemmen und diverse andere Elektroarbeiten selbst machen zu "dürfen".
Bin selber nur Laie, aber dürfen darfst Du nach dem Zähler im Eigenheim eigentlich alles.

Nur im Fall der Fälle erleichtert es die Sache deutlich wenn ein eingetragener Elektriker die Anlage abgezeichnet hat. Sonst bist Du halt in der Bringschuld. Da sich die Vorgaben immer weiterentwickeln und von TAB zu TAB unterschiedlich sein können ist es als Laie entsprechend schwieriger auf dem Laufenden zu bleiben. Soviel zu meinem Verständnis.


Offtopic :
Hab ich bestimmt schon mal erzählt und zum NH-00-Handschuh wird es hier bestimmt auch Spuren geben.
Nachdem in meinem Elternhaus ein „Elektriker“ das Bad mit Neozed 35A/50A (Keine Passringe) und einem 300 mA FI „„abgesichert““ hat schaue ich inzwischen lieber selber drüber. Hab dann nach 2-3 Jahren als ~20 jähriger die Zählernachsicherung verschoben um Platz für eine FI/LS-Kombi fürs Bad zu schaffen und den dreipoligen FI fürs Haus auf 30 mA geändert. Ob ich die 3x L20 (einzeln) für die 5x1,5 quadrat Zuleitung (Verlegeart A bis C) einer zweiten UV jemals auf 3x C16 ungebaut habe weiß ich ehrlich gesagt nicht mehr. Da wurden aber auch B20 für die CEE16 genutzt…

BID = 1107687

Alter Knabe

gesperrt

Hallo TE!

   Mist ausgeblendet durch Jornbyte  
   test mist
  

Entscheidend ist, man muss Pläne lesen u. umsetzen können, egal was Primär rein kommt, muss z.B. nur auf eine Platine bezogen, auf der Sekundär-Seite rauskommen.
Soviel wird normal von Jemand von einem Gebäude-oder Heizungstechniker verlangt.

Ob Du die def. Platine auch noch selber reparieren musst o. kannst, wird dann wahrscheinlich wieder eine andere Geschichte?

Normalerweise sollte das AMS wissen, wofür man Dich in welche Schulung schicken könnte oder sollte.


[ Diese Nachricht wurde geändert von: Jornbyte am 25 Jan 2023 23:42 ]

BID = 1107688

Elektro Freak

Inventar



Beiträge: 3429
Wohnort: Mainfranken

Guten Abend,

genau genommen darf man ohne Konzession und Eintragung beim EVU ganz und gar nichts im eigenen Haus machen, nicht mal eine Lampe anschließen, selbst als Meister nicht. Grundlegend ist aber so, wenn alles ordentlich ausgeführt ist und alle Plomben noch dran sind sich keiner dran stört. Lieber etwas so ordentlich gemacht, als dass es von einem konzessionierten Normgerecht abbrennt.

Gruß Micha

_________________

BID = 1107689

nabruxas

Monitorspezialist



Beiträge: 9250
Wohnort: Alpenrepublik


Zitat :
Normalerweise sollte das AMS wissen


Wobei er mit dem Begriff AMS wohl kaum etwas am Hut hat.
AMS = Arbeitsmarktservice in (A)
also Agentur für Arbeit in (D)

Und, nein. Die Helden dort können gerade einmal fehlerfrei ihren Namen schreiben. Das war's dann auch schon. Hier habe ich als Arbeitgeber auch schon öfters die Hände über den Kopf geschlagen.
Nach den Motto: Oh Herr, gib' mir Hirn in meine Birn'

_________________
0815 - Mit der Lizenz zum Löten!

[ Diese Nachricht wurde geändert von: nabruxas am 26 Jan 2023  1:25 ]

BID = 1107690

Ltof

Inventar



Beiträge: 9329
Wohnort: Hommingberg

Richtig. Mit gut ausgebildeten Spezialisten können die Amtsmitarbeiter nichts anfangen: "Wir können Ihnen nicht helfen." Fast wortwörtlich habe ich das von verschiedenen Ingenieuren mitgeteilt bekommen, die irgendwie arbeitslos geworden waren.

_________________
„Schreibe nichts der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist.“
(Hanlon’s Razor)

BID = 1107697

BlackLight

Inventar

Beiträge: 5316


Zitat : Raphael hat am 25 Jan 2023 20:43 geschrieben :
Ich stelle meine erste blöde Frage: Was darf ich eigentlich elektrotechnisch und praktisch so machen?
Als Arbeitnehmer oder als Selbstständiger/Freiberufler?

Wenn wir mal 230V auslassen, gibt es nach meinem Verständnis da zwei Schulen:
- Den einen Arbeitgeber interessiert es nur dass Du auf dem Papier die passenden Fähigkeiten hast. Ob das dann was wird ist die andere Frage.

- Andere ("amerikanische Prinzip") gehen eher danach ob man es umsetzten kann und sich ggf. weiterbildet. Ich finde das Gebiet "Elektronik" heute so groß, dass es da ohne jahrelang Erfahrung sammeln und Fehler machen kaum mehr geht.

Offtopic :
Ich hab mich einmal in ein Datenblatt (100+ Seiten) von einem ASIC eingearbeitet und dann merken müssen, dass die wichtigen Informationen gar nicht drin stehen.



Zitat :
"elektrotechnisch unterwiesene Person"
Ich will dazu ja nicht zuviel lästern, aber an der Uni war ein Techniker so eine unterwiesene Person für die "DGUV v3" Messungen. Da hab ich nach 3 min gemerkt, dass ich als fachfremder (Physik) Student mehr wusste. Er hat praktisch nur das nachgemacht was der Benning Gerätetester gesagt hat. Ist jetzt aber auch schon viele Jahre her.
Sowas ähnlich hat auf Youtube der Kollege von "VE99 Online" letztens auch mal angemerkt.



Zitat :
Gibt es noch weitere "Berechtigungen"?
[...] im Eigenheim Leitungen legen/anklemmen
Hab gerade mal geschaut. Es gibt wohl ein Formblatt "Eintragung in das Elektro-Installationsverzeichnis".
Ich würde bei Deinem lokalen Netzanbieter mal schauen bzw. mit denen reden.

Auf den ersten Blick braucht man aber
1. ein (eingetragenes) Gewerbe und
2. einen Gesellen- oder Meisterbrief.

Hab hier aber auch was von "Sachkundenlehrgang 240 h" bzw. "Sachkundennachweis TREI 80 h" gefunden. Sagt mir aber gar nichts.

BID = 1107700

J_B

Stammposter



Beiträge: 332
Wohnort: Karlsruhe


Zitat :

Auf den ersten Blick braucht man aber
1. ein (eingetragenes) Gewerbe und
2. einen Gesellen- oder Meisterbrief.

Hab hier aber auch was von "Sachkundenlehrgang 240 h" bzw. "Sachkundennachweis TREI 80 h" gefunden. Sagt mir aber gar nichts.

Richtig, ein eingetragenes Unternehmen im Elektrotechniker-Handwerk mit Rolleneintrag bei der HWK. Dafür besteht Meisterpflicht (oder eben Altgesellenregelung etc.). Zusätzlich natürlich Betriebshaftpflicht usw.

Der dann mögliche Eintrag ins Installateurverzeichnis des VNB erfordert den Nachweis der Sachkunde über den TREI 80 - Schein. Der ist beim Meisterkurs enthalten (wenn man ihn nicht vergeigt hat) oder auch separat zu erwerben. Als Elektrofachkraft sind das 80 Stunden Lehrgang, der mit einer theoretischen und praktischen Prüfung und einem Fachgespräch geprüft wird...

BID = 1107754

mlf_by

Schriftsteller



Beiträge: 974
Wohnort: Ried

Du glaubst doch wohl selber nicht daß du übers AA eine ´vernünftige´ Weiterbildung machen kannst ...

Die Zeiten sind schon lange vorbei wo die AGs noch so blöd waren, auf ein Stück Toilettenpapier von einem der x-tausend "gemeinnützigen Bildungsträger" (aus Steuerbescheißgründen sind das i.A. gGmbHs) reinzufallen.

So etwas musst du entweder rein für dich selbst machen. Oder von vornherein unauffällig einen Haken um das "Angebot" herum schlagen.
Dein berufliches Fortkommen wird dadurch nicht gefördert; guuut - die BA hat Statistiken die 5% ausweisen (und selbst die halte ich schon für "kreativ zurechtgebogen").

Alles was ´von hier auf jetzt´ förderbar ist, ist auch im Kursnet verzeichnet.

Das sind Kurse die die BA und die AfAs jeweils ein Jahr im voraus jeweils in 3-stelliger Höhe einkaufen. Und die dann auf Teufel komm raus irgendwie mit Teilnehmern gefüllt werden müssen.
Möchte nicht ausschließen daß sich unter den Anbietern nicht auch mal eine Leuchte (mit einer ganz eigenen Meinung zum wie - warum - sonstwas) befindet, aber ansonsten ist in dem Bereich einfach viel zu viel Kohle bei viel zu wenig Kontrolle unterwegs.

Die Kurse müssen entsprechend der Ausschreibungsunterlagen regelmäßig auch ein zwei- bis dreiwöchiges Bewerbungstraining enthalten; so zum Einstieg. Die Zeit geht also gleich nochmal von der eigentlichen "Fortbildung" ab. Und solltest du schon an ein-zwei-drei Bewerbungstrainings teilgehabt haben - dann machst du halt noch ein viertes und ein fünftes ...

Das hat mit ´Logik´ nichts zu tun. Sondern einfach nur mit den rechtlichen Rahmenbedingungen^^.
Die Nürnberger BA hat da doch tatsächlich eine eeeeendsgeile Definition: "zur Vermeidung von statistischen Unschärfen" fällt ein jeder sofort für den gesamten Monat aus der offiziellen Arbeitslosenstatistik raus, der auch nur einen Tag in einem Kurs oder auch einfach krank /AU-geschrieben ist. Es handelt sich dabei schließlich um eine Arbeitslosen- und nicht um eine Erwerbslosenstatistik.

Und das ist auch der Hauptgrund für diese ´Maßnahmeangebote´ wie sich das im AA-Jargon nennt.
Damit sind mind. zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen; die Kurs-Dozenten sind überwiegendst selbst gescheiterte Leute auf mind. Meister/FH/Uni -Niveau. Die ihrerseits genauso AA-"Kunden" wären, wenn sie denn nicht grad auf ein paar Stunden oder Wochen befristet den (bockschlecht bezahlten) Dozenten geben würden.

Wundert entsprechend niemanden daß die Mia. von € jedes Jahr nichts an unserem "Fachkräftemangel" ändern.
Und die Frage lautet richtigerweise weniger "was gibt es alles". Sondern vielmehr "was wird angeboten", was willst du dir ggf. "antun", und kannst du in alle Richtungen frei entscheiden - oder darfst du grad an einer gewissen Sanktions-Drohkulisse "teilhaben"?.

Für "Fortbildungskurse" (in "" da bis 31.12.´22 nur unter äußerst wenigen ganz bestimmten Umständen Fortbildungen erlaubt waren - ansonsten durften es vielmehr lediglich Kurse zur Erhaltung des bereits erlangten Wissens sein) zahlt die BA wohl i.a. max. ~130€ pro Woche und TN.
Wer sich darüber wundert daß (z.B. IHK-) Kurse für Selbstzahler schnell mal mit satten 280-320€ pro Woche zuschlagen ...

In der AA-geförderten Weiterbildungsindustrie tummelt sich mittlerweile (ausnahmslos?) jeder der Rang und Namen hat. Auch gerne mit zweierlei Angeboten - Dekra, IHK, BBZ, Bfz, ..., einschl. diverser (eigens dafür neugegründeter Fortbildungs-Institute von) Zeitarbeitsunternehmen.

Es gibt daneben auch noch die sog. ´freie Förderung´.
Komplett selber auf die Beine stellen, komplett selber beantragen und die Notwendigkeit /Sinnhaftigkeit /Vereinbarkeit mit den Haushaltsgrundsätzen selber "behaupten". Und nicht wundern oder gar betroffen sein, wenn das dann ggf. zwar 6-9 Monate "schwebt", die Entscheidung darüber dann aber wieder mehr mit Würfel werfen /Etat-Geldsäckelrestfüllstand /... zu tun hat als mit Logik.

Es ist (angeblich) nicht untersagt, sich den Kurs /die Räumlichkeiten des Kursträgers /ect. vor einer Entscheidung mal 2-3-4 Stunden lang selber anzuschauen. Das ist ein Unterschied wie Tag und Nacht zwischen "dem einen" und "dem anderen".


Ob du eine EFK bist, die Frage kannst du dir nur selber beantworten.
Ich selbst hab darüber auch keine Urkunde im eigentlichen Sinne aus welcher das klipp und klar hervorgehen würde. Sondern, bei mir ergibt sich das aus dem Ausbildungsrahmenplan Stand (Ausbildungsjahrgang) 199x mit demnach Abschlußprüfung in 199y.
Könnte bei dir entsprechend ähnlich sein. Daß du den Ausbildungsrahmenplan für den (industriellen?) Mechatroniker der Fachrichtung xx aus dem Jahr yyyy heranziehen musst. Und ggf. noch das Plimplim von der Schule /FH /Uni an der du deinen Ing. /MA gemacht hast.


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