Du glaubst doch wohl selber nicht daß du übers AA eine ´vernünftige´ Weiterbildung machen kannst ...
Die Zeiten sind schon lange vorbei wo die AGs noch so blöd waren, auf ein Stück Toilettenpapier von einem der x-tausend "gemeinnützigen Bildungsträger" (aus Steuerbescheißgründen sind das i.A. gGmbHs) reinzufallen.
So etwas musst du entweder rein für dich selbst machen. Oder von vornherein unauffällig einen Haken um das "Angebot" herum schlagen.
Dein berufliches Fortkommen wird dadurch nicht gefördert; guuut - die BA hat Statistiken die 5% ausweisen (und selbst die halte ich schon für "kreativ zurechtgebogen").
Alles was ´von hier auf jetzt´ förderbar ist, ist auch im Kursnet verzeichnet.
Das sind Kurse die die BA und die AfAs jeweils ein Jahr im voraus jeweils in 3-stelliger Höhe einkaufen. Und die dann auf Teufel komm raus irgendwie mit Teilnehmern gefüllt werden müssen.
Möchte nicht ausschließen daß sich unter den Anbietern nicht auch mal eine Leuchte (mit einer ganz eigenen Meinung zum wie - warum - sonstwas) befindet, aber ansonsten ist in dem Bereich einfach viel zu viel Kohle bei viel zu wenig Kontrolle unterwegs.
Die Kurse müssen entsprechend der Ausschreibungsunterlagen regelmäßig auch ein zwei- bis dreiwöchiges Bewerbungstraining enthalten; so zum Einstieg. Die Zeit geht also gleich nochmal von der eigentlichen "Fortbildung" ab. Und solltest du schon an ein-zwei-drei Bewerbungstrainings teilgehabt haben - dann machst du halt noch ein viertes und ein fünftes ...
Das hat mit ´Logik´ nichts zu tun. Sondern einfach nur mit den rechtlichen Rahmenbedingungen^^.
Die Nürnberger BA hat da doch tatsächlich eine eeeeendsgeile Definition: "zur Vermeidung von statistischen Unschärfen" fällt ein jeder sofort für den gesamten Monat aus der offiziellen Arbeitslosenstatistik raus, der auch nur einen Tag in einem Kurs oder auch einfach krank /AU-geschrieben ist. Es handelt sich dabei schließlich um eine Arbeitslosen- und nicht um eine Erwerbslosenstatistik.
Und das ist auch der Hauptgrund für diese ´Maßnahmeangebote´ wie sich das im AA-Jargon nennt.
Damit sind mind. zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen; die Kurs-Dozenten sind überwiegendst selbst gescheiterte Leute auf mind. Meister/FH/Uni -Niveau. Die ihrerseits genauso AA-"Kunden" wären, wenn sie denn nicht grad auf ein paar Stunden oder Wochen befristet den (bockschlecht bezahlten) Dozenten geben würden.
Wundert entsprechend niemanden daß die Mia. von € jedes Jahr nichts an unserem "Fachkräftemangel" ändern.
Und die Frage lautet richtigerweise weniger "was gibt es alles". Sondern vielmehr "was wird angeboten", was willst du dir ggf. "antun", und kannst du in alle Richtungen frei entscheiden - oder darfst du grad an einer gewissen Sanktions-Drohkulisse "teilhaben"?.
Für "Fortbildungskurse" (in "" da bis 31.12.´22 nur unter äußerst wenigen ganz bestimmten Umständen Fortbildungen erlaubt waren - ansonsten durften es vielmehr lediglich Kurse zur Erhaltung des bereits erlangten Wissens sein) zahlt die BA wohl i.a. max. ~130€ pro Woche und TN.
Wer sich darüber wundert daß (z.B. IHK-) Kurse für Selbstzahler schnell mal mit satten 280-320€ pro Woche zuschlagen ...
In der AA-geförderten Weiterbildungsindustrie tummelt sich mittlerweile (ausnahmslos?) jeder der Rang und Namen hat. Auch gerne mit zweierlei Angeboten - Dekra, IHK, BBZ, Bfz, ..., einschl. diverser (eigens dafür neugegründeter Fortbildungs-Institute von) Zeitarbeitsunternehmen.
Es gibt daneben auch noch die sog. ´freie Förderung´.
Komplett selber auf die Beine stellen, komplett selber beantragen und die Notwendigkeit /Sinnhaftigkeit /Vereinbarkeit mit den Haushaltsgrundsätzen selber "behaupten". Und nicht wundern oder gar betroffen sein, wenn das dann ggf. zwar 6-9 Monate "schwebt", die Entscheidung darüber dann aber wieder mehr mit Würfel werfen /Etat-Geldsäckelrestfüllstand /... zu tun hat als mit Logik.
Es ist (angeblich) nicht untersagt, sich den Kurs /die Räumlichkeiten des Kursträgers /ect. vor einer Entscheidung mal 2-3-4 Stunden lang selber anzuschauen. Das ist ein Unterschied wie Tag und Nacht zwischen "dem einen" und "dem anderen".
Ob du eine EFK bist, die Frage kannst du dir nur selber beantworten.
Ich selbst hab darüber auch keine Urkunde im eigentlichen Sinne aus welcher das klipp und klar hervorgehen würde. Sondern, bei mir ergibt sich das aus dem Ausbildungsrahmenplan Stand (Ausbildungsjahrgang) 199x mit demnach Abschlußprüfung in 199y.
Könnte bei dir entsprechend ähnlich sein. Daß du den Ausbildungsrahmenplan für den (industriellen?) Mechatroniker der Fachrichtung xx aus dem Jahr yyyy heranziehen musst. Und ggf. noch das Plimplim von der Schule /FH /Uni an der du deinen Ing. /MA gemacht hast.