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BID = 1020065
frontloop33 Neu hier
Beiträge: 43 Wohnort: München
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Hallo,
ich bin gerade in der Zeitschrift "de - das Elektrohandwerk" (Ausgabe 07.2017) bei den Praxisproblemen über die Frage zur DIN 18015-2 gestolpert.
Dort wird in der Antwort ein Satz aus der Norm zitiert:
Zitat :
| Bei mehrgeschossigen Wohnungen sind die notwendigen Schutz- und Schaltgeräte in mehreren Stromkreisverteilern, die in den jeweiligen Stockwerken angeordnet sind, unterzubringen. |
Wie ist das jetzt zu verstehen? Was sind denn "mehrgeschossigen Wohnungen" gemäß dieser Norm?
Also konkreter Fall bei mir:
Ich wohne in einer Wohnung (gemäß Kaufvertrag. Dort steht, dass es explizit eine Wohnung ist und KEIN Haus).
Allerdings hat die Wohnung einen eigenen Eingang (von der Straße aus, wie ein Haus) und erstreckt sich über 4 Stockwerke (Keller, EG, 1. OG, 2. OG).
Ist das jetzt eine "mehrgeschossige Wohnung" gemäß Norm und müsste daher in jedem Stockwerk eine Verteilung sein?
Oder ist mit dem Satz in der Norm halt ein klassisches Mehrfamilienhaus gemeint?
Also Keller als Gemeinschaftsraum, Treppenhaus als Gemeinschaftsraum und in jedem Stockwerk separate Wohnungen? Dass dann natürlich in jeder Wohnung eine Verteilung sein muss, ist klar.
Aber was ist mit meiner "Sonderkonstruktion"? Ich habe nämlich nur eine Verteilung im Keller. |
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BID = 1020072
fuchsi Schreibmaschine
Beiträge: 1704
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ich würde mich da nicht auf die Begrifflichkeit Haus/Wohnung versteifen.
Wenn sich die Stromkreise eines Zählers über mehrere Stockwerke verteilen, wäre pro Stockwerk ein eigener Stockwerksverteiler vorzusehen.
Wobei man da sie Sinnhaftigkeit von Fall zu Fall entscheiden muss.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: fuchsi am 18 Mai 2017 9:25 ] |
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BID = 1020077
Trumbaschl Inventar
Beiträge: 7585 Wohnort: Wien
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Der Hintergrund wird wohl sein, dass man im Fehlerfall nicht blind ein anderes Stockwerk erreichen können muss.
Allerdings ist die 18015 nicht bindend, sondern muss als Vertragsbestandteil ausdrücklich vereinbart werden.
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"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"
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BID = 1020084
Primus von Quack Unser Primus :) nehmt ihn nicht so ernst
Beiträge: 7407
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...genau das, aber es bleiben die Fragen wie alt ist die Norm und wie alt ist das Gebäude
...ist das Gebäude älter als die Norm konnte man sie beim Bau schlecht anwenden
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...geguckt wird mit den Augen, nicht mit den Fingern!
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BID = 1020089
frontloop33 Neu hier
Beiträge: 43 Wohnort: München
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Norm ist aktuell und Gebäude ist neu.
Aber entscheidend wird der Hinweis von Trumbaschl sein, dass die Norm nicht bindend ist, sondern gesondert vereinbart werden muss.
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BID = 1020096
Primus von Quack Unser Primus :) nehmt ihn nicht so ernst
Beiträge: 7407
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Zitat :
frontloop33 hat am 18 Mai 2017 12:20 geschrieben :
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Norm ist aktuell und Gebäude ist neu. |
...aktuell und neu
ist das neu jetzt aktueller als das aktuell oder ist das aktuell neuer als das neu ? anderst gefragt, Ei oder Huhn ?
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BID = 1020107
frontloop33 Neu hier
Beiträge: 43 Wohnort: München
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BID = 1020115
Primus von Quack Unser Primus :) nehmt ihn nicht so ernst
Beiträge: 7407
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Zitat :
frontloop33 hat am 18 Mai 2017 15:07 geschrieben :
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Welchen Teil von "aktuell" und "neu" verstehst du denn nicht?
Norm ist von 2010 und aktuell gültig und Gebäude ist ein Neubau.
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...tut mir sehr leid aber "aktuell" und "neu" sind keine sehr genauen Zeitangaben, es gibt 10 Jahre alte Gebäude die vom Besitzer als "Neubau" bezeichnet werden, weil sie neuer als der Altbau sind
...wie wäre es z.B. mit dem Baujahr des Gebäudes, das wäre genauer als zu sagen es ist "neu"
...ich kann jetzt nur von Baujahr 2017 ausgehen, das ist dann neu, demzufolge ist die Norm 7 Jahre älter und hätte angewendet werden sollen
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