kann mir jemand sagen, ob ich nach den neuen VDE
Regeln immer noch einen Heizungs-Hauptschalter AUßEN
am Heizungsraum anbringen muss.
Ich bin der Meinung gehört zu haben, dass sich hinsichtlich der früheren Vorschriften etwas geändert hat.
Gruß
Steffen
BID = 72578
RolSim
Schriftsteller
Beiträge: 599 Wohnort: Aschaffenburg
Hi in einigen Postings weiter unten bzw. zurück habe ich von joe folgenden Eintrag gefunden:
Zur Heizung sei angemerkt das auf den Heizungsnotschalter verzichtet werden kann da dieser nur ab 50kW Heizleistung gefordert ist. Das geht aber nur dann wenn ein eigener Stromkreis für die Heizung vorhanden ist. Dies ist kann aber in anderen Bundesländern anders sein. Unabhängig von dieser Anmerkung zum Heizungsnotschalter plane ich immer einen eigenen Stromkreis für die Heizung da bei einem defekt in der Heizung im Raum noch immer Strom für die Instandsetzung da ist.
hallo,
ich bin selber Elektiker und ich mache es immer so:
erstens ich ziehe immer eine eigene zuleitung von der UV oder Sicherungskasten zur heizung. und sichere sie auch einzeln mit ein B16 Automat ab. und wenn die heizung dann auch noch auf den dachboden ist dann lege ich zusätzlich einen Heizungsnotschalter bei der heizung an.
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