Steckerbelegung

Im Unterforum Funktechnik - Beschreibung: Amateurfunk und CB-Funk

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Autor
Steckerbelegung

    







BID = 5094

Gast

Nichtregistrierter Benutzer
 

  


Ich habe eine (besser 3) alte Funkgeräte von der Feuerwehr auf einem Flohmarkt gekauft. Sie werden heutzutage (glaub ich) nicht mehr eingestzt. Sie senden auf dem 2M Band Sie haben 4 Kanäle. Ich weiß im mom net welche auf jeden fall habe ich damit schon häufiger gefunkt (zu Freunden) und nix von der Feuerwehr gehört sondern nur von dem Freund. Auf dem Funkgerät (ca 11cm hoch, 5cm breit und 14cm Breit) sind 2 Anschlüsse (Antenne, Handgerät zum sprechen) und zwei Schalter (Kanalwahl, Rauschunterdrückung) Dort steht noch drauf SE 19 A 22 Mein problem ist jetzt das ich die Steckerbelegung wissen muss. Im internet habe ich lange gesucht und nix gefunden. Weiß jemand von euch wie die belegung ist?? Es ist ein runder Stecker "weiblich" mit 14 Pinlöchern. Kann leider kein Foto machen. Ich habe keine Webcam.

mfg FLO

BID = 5095

perl

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Nicht mehr tun !!!!!!!!!

Sonst bekommst Du garantiert Ärger mit dem Staatsanwalt !

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Bei obigem Beitrag handelt es sich um meine private Meinung.



Rechtsansprüche dürfen aus deren Anwendung nicht abgeleitet werden.



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BID = 5519

djtechno

Inventar



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stimmt, auf diesen frequenzen zu senden (und ggf. auchd er empfang) ist fuer privatpersonen nicht erlaubt! fragen zur belegung des frequenzbandes können an die regtp gerichtet,oder ueber sogenannte "frequenztabellen" (im internet nach funkscanner,frequenztabelle suchen)
geklärt werden (kuckend as die tabelle au halbwegs aktuell ist)

dort sollte drinstehen,ob die noch genutzt werden oder nicht.
falls nicht, ist es jetzt entweder sogenanntes "freeband" d.h. unzugeteilt, oder wird fuer was andres verwendet.
u.u. isses aber immer noch der feuerwehr zugeteilt, und wird bloss nimme rgenutzt!

auf freeband zu senden ist uebrigens auch nicht erlaubt, falls es inzwischen wirklich freeband ist, darfst du dort allerdings empfangsbetrieb machen, z.b. um andre piratenstationen zu hören, soweit ich weiss.

falls das jetzt fallsch ist,korrigiert mich, bin "nur" cb funker,und kenne daher nur die wichtigsten regelungen zu bändern udn frequenzen



wenn du dennoch auf den bändern funkst,darfst du dich nicht erwischen lassen!

(wenn da so ein van mit peilantenne angefahren kommt,dann nix wie weg)


ja, bei der steckerbelegung kann cih dir leider net helfen.


Marcus
okay,der post hier hat glöaub niemanden weitergeholfen,aber egal, mal wieder was gepostet

BID = 5521

djtechno

Inventar



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p.s. kurios das man sowas aufm flohmarkt kriegt,ist doch eigentlich staatseigentum.
na,ja, mags ein,das die dinger an funkamateure zwecks UMBAU AUF AMATEURFUNKBÄNDER verkauft werden, oder halt wirklich grau gehandelt werden

na,ja, mir isses ejal. man kriegt heutzutags ja auch flugfunktransceiver und ähnliches,was eigentlich nicht erklaubt ist (zu benutzen,der besitz und verkauf und kauf ist erlaubt, nur darf mans nicht nutzen,aber jeder kann sich denken,das die dinger net zum ins regal stellen gehandelt werden

BID = 5524

admin

Administrator



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Allein der Besitz dieser Geräte kann strafbar sein.
Nur Funkamateure dürfen diese Geräte weiterverwenden, allerdings nur nach einem Wechsel der Sende- und Empfangsfrequenz.





_________________
Mit zunehmendem Alter
braucht man auch Entkalker

BB

BID = 5730

djtechno

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das hiesse dann,wenn die polizei sich vor einen electronicladen stellt,kannse jeden,der so ein ding gekauft hat,gleich mal verhaften, ausser er kann ein afu-diplom vorweisen???

BID = 5732

djtechno

Inventar



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(bei den flugfunktranceivern), bei den feuerwehrfunken wärs danan analog dazu wenn ein polizist aufm flohmarkt steht, obwohl da das dort ja privatpersonen sind, kann die dann den händler,der die dinger ja NOCH besitzt, au verhaften?!?!

na,hoffentlich dehnt sich die funkpiraterie in den nächsten jahren nicht stärker aus, sonst wimmelts bald auf jeder cb/amateurfunkmesse bald vor polizisten

BID = 5834

perl

Ehrenmitglied



Beiträge: 11110,1
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Zitat :
djtechno hat am 20 Okt 2002 21:07 geschrieben :

das hiesse dann,wenn die polizei sich vor einen electronicladen stellt,kannse jeden,der so ein ding gekauft hat,gleich mal verhaften, ausser er kann ein afu-diplom vorweisen???


So ähnlich hat es das vor einigen Jahren tatsächlich schon gegeben.
Eine Gruppe Segelflieger, die rechtmäßig Flugfunkgeräte besaßen, diese aber aus Kostengründen im Winter abgemeldet hatten, bekamen plötzlich in einer Nacht und Nebel Operation Besuch von der Polizei mit Hausdurchsuchungsbefehlen, und die "illegalen" Geräte wurden beschlagnahmt.
Die Adressen hatte sich ein übereifriger Staatsanwalt beim Verkäufer "besorgt", und ein Richter, über dessen Qualifikation ich nicht spekulieren möchte, hat die Durchsuchungsbefehle bündelweise unterschreiben.

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BID = 5960

djtechno

Inventar



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oje

Was dann ja heisst,das segelflieger-Piloten die Geräte,wenn sie sichergehen wollen, ganzjährig anmelden muessen, selbst wenn sie die Dinger nur im Winter betreiben

Da hat der Staatsanwalt wohl Geld gebraucht



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