Ostverkabelung oder sitze ich aufm Schlauch??

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Autor
Ostverkabelung oder sitze ich aufm Schlauch??

    







BID = 980204

oxxxe

Neu hier



Beiträge: 22
 

  


Oje...

Aber danke für die gut gemeinten Ratschläge!

BID = 980269

andreas-86

Nimmt Sicherheit nicht so genau



 

  


Zitat :
endsommer hat am 24 Jan 2016 22:32 geschrieben :

Im Falle eines Falles wird auch deine Haftpflicht die Kosten von dir mindestens zurück fordern wenn sie überhaupt begleicht.

Warum meinen eigentlich ständig Leute, die von Versicherungen keinerlei Ahnung haben (auch eine Ausbildung zum Versicherungskaufmann dauert 3 Jahre...), so einen Unsinn im Internet verbreiten zu müssen? Auch durch ständige Wiederholungen wird es nicht irgendwann auf einmal richtiger. Gemäß §103 VVG haben Privathaftpflichtversicherungen selbst bei grober Fahrlässigkeit den Schaden zu begleichen.


Zitat :
endsommer hat am 24 Jan 2016 22:32 geschrieben :

Was meinst du warum man einen speziellen Beruf mit einer Lehrzeit von 3,5 Jahren hat und diese danach auch noch viel lernen müssen? Sorry so als Laie hat man eben daran nicht wirklich etwas verloren ...

Hast du schon mal als Kochlaie etwas gekocht? Warum dauert eine Ausbildung zum Koch 3 Jahre?


Davon abgesehen unterstütze ich aber in diesem Fall die Empfehlung an den TE, die Installation von jemandem überprüfen zu lassen, der sich damit auskennt.

BID = 980363

endsommer

Gelegenheitsposter



Beiträge: 73
Wohnort: Weichering

Koch und Elektroinstallateur kannst nicht vergleichen - sorry.

Wenn ein Essen nicht schmeckt oder verbrennt, stirbt nicht automatisch jemand - bei Murks in der Elektroinstallation kann das viel schneller passieren.

Dass Versicherungen aber nach der Begleichung auch etwas zurückfordern können, das ist aber durchaus drin. Und wenn es einen Toten gegeben hat (sogenannter Personenschaden) hilft dir die Versicherung auch nicht viel.

Die Reaktion der Leute sieht man ja - es interessiert sie nicht, bis es sie dann doch mal erwischt.

BID = 980394

andreas-86

Nimmt Sicherheit nicht so genau




Zitat :
endsommer hat am 26 Jan 2016 20:30 geschrieben :

Wenn ein Essen nicht schmeckt oder verbrennt, stirbt nicht automatisch jemand - bei Murks in der Elektroinstallation kann das viel schneller passieren.

Eine typische Aussage von einem Laien, der aufgrund seiner fehlenden Fachkenntnis die Gefahren gar nicht einschätzen kann.

Jede Unfallstatistik wird bestätigen, dass es durch unsachgemäße Lebensmittelzubereitung zu wesentlich (!) mehr Verletzten und Toten kommt, als durch fehlerhafte Elektroinstallationen. Denn es geht nicht in erster Linie darum, ob das Essen schmeckt. Viel wichtiger ist, ob es auch sicher ist.

Bei durch Laien zubereiteten Mahlzeiten kommt es z.B. häufig zu Lebensmittelvergiftungen (z.B. weil das Essen nicht auf die notwendige Temperatur erhitzt wurde, und die meisten Laien auch gar nicht über entsprechende Messgeräte verfügen um dies sicherzustellen). Umgekehrt kann eine zu hohe Temperatur sowohl tödliche Langzeitfolgen haben (Stichwort Acrylamid) als auch direkt zu schwerwiegenden Verletzungen führen (z.B. Fettbrand).

Fast alle dieser Unfälle könnten mit entsprechendem Fachwissen verhindert werden!


Zitat :

Dass Versicherungen aber nach der Begleichung auch etwas zurückfordern können, das ist aber durchaus drin.

Regressforderungen sind tatsächlich möglich wenn Obliegenheiten verletzt werden. Das ist z.B. der Fall, wenn der Versicherungsnehmer falsche Angaben gemacht hat.

Zitat :

Und wenn es einen Toten gegeben hat (sogenannter Personenschaden) hilft dir die Versicherung auch nicht viel.

Selbstverständlich hilft eine Haftpflichtversicherung auch bei Personenschäden. Dafür ist sie ja u.a. da!

BID = 980496

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7574
Wohnort: Wien

Aua!

Du kannst mir dann auch sicher erklären, warum man für die Ausführung jeglicher Elektroarbeiten in den meisten Ländern Europas eine entsprechende Ausbildung nachweisen muss, auch im eigenen Haus, kochen für sich und seine Lieben (einschließlich Freunden und Bekannten) aber völlig legal jeder darf?

Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich... auch wenn ich dir grundsätzlich zustimme, dass man mit Essen allerhand Murks anrichten kann und kriminelle Elektrik verblüffend wenig ernste Schäden verursacht.

_________________
"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"

BID = 980499

andreas-86

Nimmt Sicherheit nicht so genau




Zitat :
Trumbaschl hat am 28 Jan 2016 01:47 geschrieben :

Du kannst mir dann auch sicher erklären, warum man für die Ausführung jeglicher Elektroarbeiten in den meisten Ländern Europas eine entsprechende Ausbildung nachweisen muss, auch im eigenen Haus, kochen für sich und seine Lieben (einschließlich Freunden und Bekannten) aber völlig legal jeder darf?

Man sollte hier unterscheiden zwischen im eigenen Haus und gewerblich durchgeführten Arbeiten.

Bei gewerblichen Arbeiten gibt es in Deutschland eine Meisterpflicht (u.a. aufgrund der Gefahren) z.B. auch für Bäcker und Konditoren.

Im privaten Bereich würde eine derartige Pflicht in Deutschland gegen das Grundgesetz verstoßen. Denn es ist nicht verboten, sich selbst zu gefährden. Immerhin ist es sogar erlaubt, zu Hause (d.h. auf einem eigenen, umfriedeten Grundstück) auch ohne Führerschein betrunken mit einem nicht zugelassenen Auto zu fahren. Für evtl. entstehende Schäden muss man natürlich trotzdem haften. Genauso kann man ggf. auch für Schäden, die durch falsch zubereitetes Essen entstanden sind, (straf- und zivilrechtlich) zur Verantwortung gezogen werden.

Aus dem gleichen Grund (Verstoß gegen das Grundgesetz) wäre wohl in Deutschland auch kein gesetzliches Verbot von Elektroarbeiten im eigenen Haus möglich. Deshalb gibt es nur die umständliche Konstruktion mit einer Verordnung, die festlegt, dass privat ausgeführte Elektroinstallationen einen Vertragsverstoß darstellen. Wobei dies jedoch nur für an das öffentliche Netz angeschlossenen Anlagen gilt. Das Ziel hierbei ist es, unzulässige Rückwirkungen auszuschließen und nicht, die Sicherheit der Benutzer zu gewährleisten (übrigens gilt das ganze auch explizit nicht für Instandhaltungsarbeiten). Und ob dies überhaupt einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten würde, ist fraglich (http://www.energieverbraucher.de/files_db/dl_mg_1150138829.doc).

Du siehst also, ob etwas mit oder ohne Ausbildung erlaubt ist, ist nicht in erster Linie eine Frage des tatsächlichen Gefährdungspotentials.

[ Diese Nachricht wurde geändert von: andreas-86 am 28 Jan 2016  2:51 ]

BID = 980504

Lightyear

Inventar



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Nachdem wir uns zwischenzeitlich (wie so oft bei der Beteiligug gewisser User) meilenweit vom Problem des Fragestellers entfernt haben, schließe ich hier und jetzt.

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Gruß aus Nürnberg,


Lightyear


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