Spannungsbegrenzer Fahrrad

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Autor
Spannungsbegrenzer Fahrrad

    







BID = 951467

perl

Ehrenmitglied



Beiträge: 11110,1
Wohnort: Rheinbach
 

  



Zitat : rasender roland hat am 25 Jan 2015 16:27 geschrieben :

Zitat : der mit den kurzen Armen hat am 25 Jan 2015 15:54 geschrieben :

denn die sind für 6V 6 W ausgelegt.
Um das mal klarer auszudrücken 6 W sind bei 6 V 1 A.
Da liegst Du etwas daneben.
Es sind 6V und 3W, daher haben die Lampen für vorne 2,4 und
für hinten 0,6 W.
Das war einmal.
Mittlerweile heisst es nämlich
"mit einer Lichtmaschine, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt "

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__67.html

BID = 951470

Mebus

Gerade angekommen


Beiträge: 6

 

  


Hallo,

danke für die Info.

"In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Glühlampen verwendet werden."

Sind LEDs Glühlampen? -> Falls nein, darf man am Fahrrad gar keine LEDs verwenden!

Falls ja, denke ich dass meine Leuchtmittel nach ihrer Bauart dafür bestimmt sind.

Mebus


BID = 951472

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17434

Nein diese LED sind nicht zugelassen! Darauf weist ja der Händler ausdrücklich hin!
Es gibt Scheinwerfer und auch Rückstrahler mit LED und diese haben eine Zulassung die der StVZO entsprechen. Der Scheinwerfer wird auf das Leuchtmittel ausgerichtet und erhält erst dann die Zulassung als Baueinheit. Mit deinen LED erlischt diese Zulassung.

_________________
Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!

BID = 951474

Mebus

Gerade angekommen


Beiträge: 6

Ok. Danke für die Info.

Mebus


BID = 951533

Bubu83

Schreibmaschine



Beiträge: 2824
Wohnort: Allgäu


Zitat :
der mit den kurzen Armen hat am 25 Jan 2015 17:17 geschrieben :

Nein diese LED sind nicht zugelassen! Darauf weist ja der Händler ausdrücklich hin!
Es gibt Scheinwerfer und auch Rückstrahler mit LED und diese haben eine Zulassung die der StVZO entsprechen. Der Scheinwerfer wird auf das Leuchtmittel ausgerichtet und erhält erst dann die Zulassung als Baueinheit. Mit deinen LED erlischt diese Zulassung.



Mein Fahrrad hat keine Zulassungsbescheinigung und damit auch keine Zulassung. Ist ja auch egal, weil es fährt auch ohne
Wir sollten hier lieber froh sein um jeden Radfahrer der überhaupt ein Licht hat.

Bubu hat übrigens zwei sog. Zusatzscheinwerfer am Fahrrad. Und zwei deswegen, weil Scheinwerfer 1 der Zusatzscheinwerfer für Scheinwerfer 2 ist und umgekehrt. Wenn man schon so spitzfindig ist, kann man mit der Spitzfindigkeit auch Gesetze aushebeln

Viele Grüße
Bubu

BID = 951536

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17434

Aber auch für dein Rad gilt die STvZO. Radfahrer ohne Licht begehen bei Dunkelheit eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit den Konsequenzen leben. Die Rennleitung kann da sehr unangenehm werden. Selbst die allseits beliebten Montenbaikes sind in der Regel nicht für den Straßenverkehr zugelassen.
http://www.bike-magazin.de/nachrich......html
Edit: auch wenn da einige rum meckern es sind auch batteriebetriebene Leuchten zugelassen sofern sie die Bedingungen der STvZO erfüllen, also eine Bauartzulassung haben.

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[ Diese Nachricht wurde geändert von: der mit den kurzen Armen am 25 Jan 2015 21:32 ]

BID = 951558

Bubu83

Schreibmaschine



Beiträge: 2824
Wohnort: Allgäu

Wichtig ist, dass das Licht hell ist, denn, was die StVo vorschreibt sind trübe Funzeln, mit denen man gerade mal mit Schrittgeschwindigkeit fahren kann. Warum soll ein Fahrrad keinen Scheinwerfer mit einer ähnlichen Ausleuchtung wie ein Motorrad haben??
Mir ist da meine Sicherheit wichtiger als irgendwelche Vorschriften. Gibt übrigens sogar richtig helle Leuchten mit KBA-Nummer.

Aber das Geheule von den Autofahrern verstehe ich überhaupt nicht...
Am Fahrrad darf ich sogar selbst rumschweißen ohne, dass ich danach zum TÜV muss...


Viele Grüße
Bubu

BID = 951564

Primus von Quack

Unser Primus :)
nehmt ihn nicht so ernst




Beiträge: 7385

...richtig, es wird Zeit für eine Kennzeichenpflicht für Fahrräder damit man diese chronisch Suizidgefährdeten und Vorschriften ignorierenden Radfahrer am [ZENSUR] packen kann rote Ampeln und Vorfahrtsregeln scheinen sie jedenfalls nicht zu kennen

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...geguckt wird mit den Augen, nicht mit den Fingern!

BID = 951566

Bubu83

Schreibmaschine



Beiträge: 2824
Wohnort: Allgäu


Zitat :
Primus von Quack hat am 26 Jan 2015 00:04 geschrieben :

...richtig, es wird Zeit für eine Kennzeichenpflicht für Fahrräder damit man diese chronisch Suizidgefährdeten und Vorschriften ignorierenden Radfahrer am [ZENSUR] packen kann rote Ampeln und Vorfahrtsregeln scheinen sie jedenfalls nicht zu kennen



Hehe, Primus, jetzt scherst du aber alle über einen Kamm.
Suizidgefährdet sind nur die, die mit so einer 10-Lux-STVO-Funzel rumfahren

BID = 951636

Ltof

Inventar



Beiträge: 9329
Wohnort: Hommingberg

Das Problem mit zu hoher Spannung gab es bei manchen Dynamos schon vor 30 Jahren. Damals wurde einfach ein entsprechend dimensionierter Varistor parallel angeschlossen, damit nicht andauernd die Lämpchen durchbrennen.

Varistoren gibt es immer noch.

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„Schreibe nichts der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist.“
(Hanlon’s Razor)

BID = 951669

Rhodosmaris

Schreibmaschine



Beiträge: 2354
Wohnort: Lindau/Bodensee

Die viel einfacherer Lösung gegen Übespannung und durchbrennende Lampen bei Seitenläufern ist so ein kleines Gummiüberzieherchen für das Reibrad.
Der größere Durchmesser verringert etwas die Drehzahl und damit die erzeugte Spannung. Damit wirds natürlich noch dunkler.
Gibts im Fahrradhandel.

ciao Maris

BID = 951698

Primus von Quack

Unser Primus :)
nehmt ihn nicht so ernst




Beiträge: 7385

...gut wenn das alles egal ist kann ich ja auch 100W Halogenlampen in meine Scheinwerfer stecken und nen Blaulicht auf Auto schrauben

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BID = 951711

Maik87

Schriftsteller



Beiträge: 856
Wohnort: Wesel / Niederrhein


Zitat :
der mit den kurzen Armen hat am 25 Jan 2015 21:22 geschrieben :

auch wenn da einige rum meckern es sind auch batteriebetriebene Leuchten zugelassen sofern sie die Bedingungen der STvZO erfüllen


Japp, seit garnicht so langer Zeit.
Aber aufgepasst. Ich habe mich hier mal von einem Fahrradladen beraten lassen.

Ob ihr es glaubt oder nicht, der Gesetzgeber gibt vor, wieviele Batterien in der Lampe vorhanden sein müssen. Ich weiß die genauen Zahlen nicht mehr, daher bitte nur als Beispiel ansehen:

Rücklicht:
es müssen exakt zwei Batterien verbaut sein.

Scheinwerfer:
es müssen exakt vier Batterien oder drei Akkus verbaut sein.

Es unterscheidet wirklich zw. Batterien und Akkus, vorn und hinten

BID = 951779

winnman

Schreibmaschine



Beiträge: 1628
Wohnort: Salzburg

na ja 3 x 12V 100Ah da kann man ja schon fast einen FLAK-Scheinwerfer mit betreiben.

BID = 951836

Primus von Quack

Unser Primus :)
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Beiträge: 7385

...ja ne is klar, es ist bestimmt von 12V Batterien die Rede

...kurz es gibt gesetzliche Vorschriften woran man sich zu halten hat wenn man sich mit seinem Gefährt im Bereich der StVZO bewegt, Basteleien sind daher verboten und fertig da gibt's nix dran zu rütteln

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...geguckt wird mit den Augen, nicht mit den Fingern!


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