E-Herd an TN-C-Netz?

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Autor
E-Herd an TN-C-Netz?
Suche nach: herd (7639)

    







BID = 66922

ilu

Gerade angekommen


Beiträge: 2
 

  


Hallo,

ich wollte bei einem Freund einen E-Herd an ein altes TN-C-Netz anschließen. Leider bin ich mir etwas unsicher, wie ich ihn anschließen soll. L1 an (1), L2 an (2), L3 an (3) und PEN an (4 gebrückt mit 5)? Muß ich dann zusätzlich noch eine Brücke am Herd zwichen (4/5) und (PE) setzen? Oder besser "normal" anschließen und den blauen N-Leiter und den Grün/Gelben Schutzleiter in der Herdanschlußdose auf PEN anschließen?

Danke für eure Hilfe!
Gruß ilu

BID = 66925

Georgi

Aus Forum ausgetreten

 

  

Hallo ilu,

bis zur Herdanschlußdose gilt Bestandsschutz, ab der Dose bis zum Herd ist TN-S zu installieren.

Dir ist bewußt, daß der letzte, der an der Anlage gearbeitet hat verantwortlich für die gesamte Anlage ist?


Gruß

Georgi

BID = 66972

Jerry

Schriftsteller

Beiträge: 828
Wohnort: Gera

Hallo,


Zitat :
Georgi hat am 29 Apr 2004 22:29 geschrieben :

Dir ist bewußt, daß der letzte, der an der Anlage gearbeitet hat verantwortlich für die gesamte Anlage ist?
Gruß
Georgi


das ist so nicht korrekt. Er ist für die ausgeführte Arbeit verantwortlich, d.h. er muß nachweisen, das der Herd danach korrekt funktioniert, inkl. Funktionsprüfung der Schutzmaßnahmen. Stell' dir vor, du wechselst bei VW in Wolfsburg einen Schalter in der Damentoilette ...
... bist du dann verantwortlich für die Funktion der restlichen Anlage?

BID = 66995

Georgi

Aus Forum ausgetreten

Hallo Jerry,

ich denke, daß wir uns über zwei verschiedene Dinge unterhalten. In einem Werk (wie VW) hat das Unternehmen dafür zu sorgen, daß die Elektroinstallation geprüft wird. In einem Einfamilienhaus oder einer Wohnung ist der Betreiber der elektrischen Anlage verantwortlich.
Ich kenne mindestens einen Fall, in dem der Elektriker verurteilt wurde, weil er nicht die ganze Anlage geprüft hat und in der Anlage ein Unfall passiert ist. Wohlgemerkt der Elektriker hatte nicht an der Steckdose gearbeitet, an der später der Unfall passiert ist (es war ihm zumindest nicht nachzuweisen).
Richter legen die VDE sehr eng aus.

Gruß


Georgi

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Georgi am 30 Apr 2004 15:27 ]

BID = 67005

Jerry

Schriftsteller

Beiträge: 828
Wohnort: Gera

Hallo,


Zitat :

Georgi schrieb
Richter legen die VDE sehr eng aus.


der Wortlaut dieser Stelle in der VDE würde mich interessieren.
Ich halte diese Regelung, falls sie existiert, für nicht durchführbar. Im Zweifel muß dem Installateur grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden (wenn der geänderte Anlagenteil ordnungsgemäß geprüft wurde, kann man g.F. schon ausschließen). Mein Bespiel war allgemein gehalten, ersetze "VW" durch "Einfamilienhaus mit 2 Etagen und ausgebautem Keller + Dachgeschoß" und man steht vor dem gleichen Problem. Dürfte dem Kunden auch schwer zu vermitteln sein, warum man wegen einer gewechselten Steckdose noch zusätzlich 5-6 h für eine Überprüfung der Anlage berechnet.

BID = 67007

Georgi

Aus Forum ausgetreten

Hier ein Scan aus einem Zeitungsartikel.

Ich habe Namen unkenntlich gemacht.

1. Pressenotiz

Kleinkind bleibt nach Stromschlag behindert: Elektriker angeklagt

(gescannt aus der ******** Zeitung vom 11.01.2002) VON **** ****

Der zweijährige *** kann nicht, krabbeln, nicht greifen und nicht allein essen. Getränke spritzen ihm seine Eltern mit einer Spritze in den Mund.

"Alles ist weg", sagte sein 31-jähriger Vater vor Gericht. Aber beim Schwimmen komme *** manchmal ein Lachen. Ein kleiner Lichtblick nach zahlreichen Therapien.

*** wird lebenslang körperlich und geistig schwerst behindert bleiben. Schuld ist ein Stromschlag, den der Junge im Alter von knapp einem Jahr erlitt. Seit gestern steht deshalb ein Elektriker vor dem Amtsgericht **********. Die Staatsanwaltschaft klagte ihn wegen fahrlässiger Körperverletzung an. Der 52-jährige ****** N. soll Teile der Elektrik in der Wohnung erneuert und dabei einen Fehler in der Leitung übersehen haben.

Am 6. Juli 2000 saß ***s Vater **** K. vor dem Fernseher, während sein Sohn nahe der Stehlampe über den Teppich krabbelte.

Plötzlich sei *** reglos liegen geblieben, sagte der Vater. Das Kind atmete nicht mehr. Die Mutter, von Beruf Krankenschwester, stürzte aus dem Badezimmer, beatmete den Sohn, begann eine Herzdruckmassage. *** konnte wiederbelebt werden.

Im Krankenhaus stellten die Ärzte fest, dass ***s Herz durch einen starken Stromschlag ausgesetzt hat und die währenddessen mangelnde Versorgung mit Sauerstoff das Gehirn des Kindes stark schädigte.

Wie sich später herausstellte, stand die Stehlampe mit Metallfuß im Wohnzimmer der Altbauwohnung unter Strom, weil die Steckdose fehlerhaft versorgt wurde. Das Kind erlitt deshalb einen Schlag, weil es beim Krabbeln zeitgleich den Lampenständer und ein daneben verlaufendes geerdetes Heizungsrohr anfasste.

Fehler unter Putz

Der angeklagte Elektriker hatte ein Jahr zuvor, vor dem Einzug der Familie, an den Leitungen gearbeitet. Er hatte keinen Auftrag dafür, er wollte die Wohnung zunächst selbst beziehen, hatte es sich dann aber anders überlegt. Die elektrische Leitung, die die Steckdose mit Strom versorgte, sei unter Putz falsch verpolt gewesen, was ein Fachmann hätte merken müssen, sagte der Staatsanwalt. Durch eine abschließende Kontrollmessung hätte dem Elektriker die unter Spannung stehende Steckdose auffallen müssen.

******* N. hat vor Gericht den Vorwurf bestritten. Er ist seit 30 Jahren Elektriker und habe sich nie etwas zu Schulden kommen

lassen, sagte er ;Einen Mangel hätte ich festgestellt;, sagte N. Für ihn sei nicht nachvollziehbar, wie es zu dem schrecklichen Unglück habe kommen können. Ich bin tief betroffen und bedauere es sehr.

Der Prozess wird fortgesetzt.

Bewährungsstrafe für fahrlässigen Elektriker (Notiz in der ********* Zeitung vom 22.01.2002)

Wegen fahrlässiger Körperverletzung ist der Elektriker zu sechs Monaten Haft mit Bewährung verurteilt worden.

Das Kind wird sein Leben lang körperlich und geistig behindert sein. Der 52-Jährige habe den Grundsatz seines Berufs vernachlässigt, die Steckdosen zu prüfen. Der Angeklagte bedauerte zutiefst, bestritt den Vorwurf aber.

BID = 67013

Jerry

Schriftsteller

Beiträge: 828
Wohnort: Gera

Hallo,

der Artikel sagt für mich nur aus, das der Elektriker geschlampt hat, weil er die geänderte / neu installierte Steckdose nicht (ausreichend) geprüft hat. Von einer Prüfpflicht für die gesamte Anlage, nach der Änderung eines Teilbereiches, steht da nichts. Zum anderen scheint der Artikel nicht gerade aus einem Fachblatt zu stammen. Vielleicht kann Joe etwas genaueres dazu sagen.
Trotz allem ist dieser Artikel ein gutes Argument, für die Installation von RCDs im gesamten Wohnbereich.

BID = 67051

Sir Jeff

Stammposter



Beiträge: 233
Wohnort: Rhein-Main
Zur Homepage von Sir Jeff


Zitat :
Jerry hat am 30 Apr 2004 17:20 geschrieben :

Hallo,

...

Zum anderen scheint der Artikel nicht gerade aus einem Fachblatt zu stammen.

...


Kannst Du das begründen ?

Gruss Jeff

BID = 67063

Jerry

Schriftsteller

Beiträge: 828
Wohnort: Gera

Hallo,


Zitat :
Sir Jeff hat am 30 Apr 2004 20:57 geschrieben :


Zitat :
Jerry hat am 30 Apr 2004 17:20 geschrieben :

Hallo,

...

Zum anderen scheint der Artikel nicht gerade aus einem Fachblatt zu stammen.

...


Kannst Du das begründen ?

Gruss Jeff


jein. Mir ist nur diese Formulierung aufgefallen:

"Die elektrische Leitung, die die Steckdose mit Strom versorgte, sei unter Putz falsch verpolt gewesen, was ein Fachmann hätte merken müssen, sagte der Staatsanwalt. Durch eine abschließende Kontrollmessung hätte dem Elektriker die unter Spannung stehende Steckdose auffallen müssen.
"

Es geht mir auch nicht um diesen Artikel, was da passiert ist, ist schlimm, keine Frage.
Vielmehr interessiert mich, ob es tatsächlich eine Haftungsregelung gibt, wie von Georgi in seiner ersten Antwort angemerkt.

BID = 67064

joe

Schreibmaschine



Beiträge: 1746
Wohnort: Ba-Wü

Hmm hier werde ich mir einen Kommentar ersparen, denn es gilt nicht mehr die gerechtigkeit vor Gericht, sondern der Geldbeutel.

Bei allem anderen: Bei teilarbeiten an Anlagen: Arbeiten dokumentieren und vom Kunden unterschreiben lassen.
Es kann nicht sein das man für den Pfusch den ein andere begangen hat verantwortlich gemacht wird.

mfg Joe

_________________

BID = 67076

Georgi

Aus Forum ausgetreten

Hallo,


die Stelle in der VDE lautet ungefähr so:

"der Errichter einer elektrischen Anlage hat durch Prüfen und Messen nachzuweisen, daß die Schutzmaßnahmen eingehalten sind".

Wie gesagt, so ungefähr, nagelt mich also nicht am Wortlaut fest.

Gruß

Georgi

BID = 67078

perl

Ehrenmitglied



Beiträge: 11110,1
Wohnort: Rheinbach

Google gibt sich übrigens bei der Quellenangabe nicht so geheimnisvoll: http://www.diesteckdose.net/thread......e=1#1


_________________
Haftungsausschluß:

Bei obigem Beitrag handelt es sich um meine private Meinung.

Rechtsansprüche dürfen aus deren Anwendung nicht abgeleitet werden.

Besonders VDE0100; VDE0550/0551; VDE0700; VDE0711; VDE0860 beachten !

[ Diese Nachricht wurde geändert von: perl am  1 Mai 2004  2:29 ]

BID = 67085

joe

Schreibmaschine



Beiträge: 1746
Wohnort: Ba-Wü

Wenn man einen Herd anschliesst ist man noch lange nicht der Errichter der restl. Anlage.
Natürlich ist zu prüfen ob der Herdanschluss sicher ist.
Deshalb ist der Rapport/Übergabebericht das wichtigste wenn es zu einem Schadensfalle kommt.
Schliesslich hat das Gericht dann festzustellen wer die anderen Steckdosen/Schalter/Lampen montiert hat.
Wenn natürlich andere offentsichtliche Schäden übersehen werden siehts doof aus, wobei auch hier wieder unklar sein kann ob der Schaden schon existierte oder erst später auftrat.

Joe

_________________

BID = 67180

röhre

Inventar



Beiträge: 3405
Wohnort: Grenzgebiet NRW-Hessen

Wie die Leute beim TÜV.
Zum Zeitpunkt der Abnahme war der Gegenstand, Auto usw. ohne Mängel.
Vieleicht hat der Kunde selber an seine Anlage geschraubt? oder ein Kumpel?
Ich würde behaupten, die Anlage war i. O. Das Gegenteil kann dir kein Mensch beweisen.

röhre

_________________
Es gibt keine dumme Fragen, nur dumme Antworten.
Immer schön die VDE-Vorschriften beachten.

BID = 67215

Sir Jeff

Stammposter



Beiträge: 233
Wohnort: Rhein-Main
Zur Homepage von Sir Jeff

Nochmal zur eigentlichen Frage:

- die flexible Verbindung für N und PE mit separaten Adern ausführen.
- in der Herddose eine Klemme entsprechender Leiterzahl vorhalten
In der Herdanschlussdose:
- den PEN (Zuleitung) auf die PE-Klemme (Abgang) führen
- eine Brücke (leiterfarbe blau) vom PEN (Zugang) zur N-Klemme (Abgang)legen - oder Klemmenintern (wenn möglich) brücken.
Immer vorausgesetzt, die Klemmen sind für die entsprechenden Leiter geeignet.


[ Diese Nachricht wurde geändert von: Sir Jeff am  1 Mai 2004 22:05 ]


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