Reispapierballon ? Um eine Leuchte gehüllt ?
Der Erbauer diese Leuchte wäre im vollen Umfang haftbar, da er zuletzt an der Leuchte gearbeitet hat.
Der Bestandsschutz (ähh, die
nicht Nachrüstforderung) wäre aufgehoben, da die Baufassung nicht mehr den damaligen Bestimmungen entspricht.
Vermutlich würde wegen der Manipulation und der damit eingehenden Brandgefahr das Haus irgendwann abbrennen.
Der Versicherungsschutz würde verloren gehen.
Dabei könnten Personen zu Schaden kommen.
Neee, neee, neee ... auf was für Ideen die Leute so kommen ...