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Technische Hilfe hier im Forum möglich?

    







BID = 899747

emscherdiode

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Beiträge: 34
Wohnort: Dortmund
 

  


In diesem Thread soll es um gleich mehrere rechtliche Aspekte gehen, die mit der Verwendung einer elektronischen Schaltung zu tun haben. Anlässlich der Klärung technischer Probleme tauchten rasch ganz andere Aspekte auf. Diese und noch andere sollen hier debattiert werden. Die Aspekte sind:
- Muss für ein Gerät, welches lediglich einem reinen Anzeigezweck dient, und das mobil in einem Kfz installiert werden soll, eine gesonderte Genehmigung eingeholt werden?
- Muss das Gerät z.B. auch ein ECE-Zeichen aufweisen?
- Darf hier im Forum an der technischen Problemlösung gearbeitet werden oder ist das nach den Forenregeln nicht gestattet?
- Geben die Forenregeln für diesen Fall überhaupt eine klare Antwort? Muss hier evtl. nachgebessert werden?
- Wie ist der „circulus vitiosus“ zu lösen, der sich ergeben könnte, wenn einerseits eine Genehmigung eingeholt werden muss, diese aber andererseits natürlich nur für ein fertiges Muster erteilt werden kann? Dem „c v“ liegt die Problematik zugrunde, dass erst die technische Problemlösung zur Erstellung eines funktionsfähigen Gerätes erbracht werden muss, und danach erst ein eventuelles Genehmigungsverfahren gestartet werden kann.

Unter anderem kann und soll die in dem anderen Thread - Forenbereich: Messtechnik / Messgeräte - auch im Selbstbau / "Sensor in ICL7107-Schaltung ändern und linearisieren" - gestartete Debatte hier fortgeführt werden. Erbaulich wäre es, wenn sich auch andere, bislang nicht Involvierte hier zu Wort melden würden, u.a. auch, weil die Thematik, die Themenbereiche sich ausgeweitet haben und auch allgemein-gültige Forenbereiche, z.B. die Regeln, einbezogen sind. Und auch, weil es erfrischend wäre, wenn Unvoreingenommene sich äußern würden.


--------------------------------------------

Ich beginne mal gleich. Kurz zusammengefasst: Ursprünglich ging es um ein Gerät, welches die Öltemperatur anzeigt und nachträglich als mobiles Gerät in einem Auto installiert werden soll. Der TÜV hat bereits seinen Segen dazu gegeben, aber es gibt Zweifler. „murray“ hatte nach schriftlichen Belegen gefragt.
@ murray: Sicherlich hast du gelesen, dass es inzwischen nur noch um ein einziges, rein privat zu verwendendes Gerät geht. Dafür haben mir gestern unabhängig voneinander zwei TÜV-Experten, von denen einer in seiner TÜV-Station befragt wurde, ihr „OK“ gegeben. Das reicht – und mir ganz bestimmt. Darüber hinaus gehenden Ergeiz habe ich nicht (mehr). Schriftliches werde ich bei der nächsten TÜV-Abnahme haben, dann wird – wie üblich – das Gesamtpaket „Auto“ abgenommen. Wenn du echtes Interesse an der Sache haben solltest und dich von deinen Zweifel erlösen möchtest, steht es dir frei, zu deiner TÜV-Station zu fahren.
Gruß, emscherdiode


[ Diese Nachricht wurde geändert von: emscherdiode am 17 Sep 2013 17:35 ]

[ Diese Nachricht wurde geändert von: emscherdiode am 17 Sep 2013 17:53 ]

BID = 899773

Mr.Ed

Moderator



Beiträge: 36187
Wohnort: Recklinghausen

 

  

Diskussionen über KFZ-Basteleien sind vom Forenbetreiber nicht erwünscht. Zum einen wegen rechtlicher Bedenken, zum anderen wegen dem Unfrieden, den KFZ-Bastler hier schon gebracht haben.


Zitat :
- Muss für ein Gerät, welches lediglich einem reinen Anzeigezweck dient, und das mobil in einem Kfz installiert werden soll, eine gesonderte Genehmigung eingeholt werden?

Wenn es mit dem KFZ elektrisch verbunden wird, ja. Ob es nun eine Anzeige oder was anderes ist, ist dabei egal. Nicht umsonst haben selbst elektrische Kühlboxen und Handlampen eine E-Nummer.
Hintergrund ist die EMV-Richtlinie der EU, die wiederum Bestandteil der Stvzo ist. Somit sind die Forenregeln, und der zusätzliche Hinweis beim erstellen eines Threads, auch eigentlich eindeutig. I.d.r wird so ein Thread hier nur ein paar Minuten alt.


Zitat :
Der TÜV hat bereits seinen Segen dazu gegeben

Der kann da keinen Segen zu geben da er dafür erstmal nicht zuständig ist. Ein TÜV-Prüfer ist nicht das KBA. Nach einer entsprechenden Prüfung, die einige tausend Euro kostet, könntest du allerdings eine Zulassung dafür bekommen. Selbst wenn das Fahrzeug, trotz der Bastelei, die HU bestehen sollte, wäre sie immer noch nicht zulässig. Im Ernstfall wird dir ein Sachverständiger daraus einen Strick drehen.

_________________
-=MR.ED=-

Anfragen bitte ins Forum, nicht per PM, Mail ICQ o.ä. So haben alle was davon und alle können helfen. Entsprechende Anfragen werden ignoriert.
Für Schäden und Folgeschäden an Geräten und/oder Personen übernehme ich keine Haftung.
Die Sicherheits- sowie die VDE Vorschriften sind zu beachten, im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.

BID = 899816

emscherdiode

Neu hier



Beiträge: 34
Wohnort: Dortmund


Zitat :
Mr.Ed hat am 17 Sep 2013 21:20 geschrieben :

Wenn es mit dem KFZ elektrisch verbunden wird, ja.

Das war die Definition, die bislang gefehlt hatte. Sollte dem so sein, was ich nicht bezweifeln will, ist das ein eindeutiges Kriterium. Habe übrigens mit der Doppelaussage von TÜV-Prüfern nicht aufgehört, zu recherchieren und hatte gestern eine Mail an das Bundesverkehrsministerium geschrieben. Die Antwort des TÜV-Rheinland läßt noch auf sich warten. Berichte, wenn Antworten vorliegen. Aber danke schon mal für deine Erklärungen.

Zitat :
Mr.Ed hat am 17 Sep 2013 21:20 geschrieben :

Somit sind die Forenregeln, und der zusätzliche Hinweis beim erstellen eines Threads, auch eigentlich eindeutig.

Eigentlich. Aus der Sicht eines Suchenden und Nicht-Spezialisten für die StVZO ist das nicht alles gleich so klar. Ich würde den Satz: "Andere Anfragen......" ersetzen oder ergänzen durch/mit deinen(/m) ersten Satz aus der Antwort hier. Das würde die Position halt noch weiter verdeutlichen.
Noch ein offenes Wort: Es war natürlich nicht meine Absicht, für Unruhe zu sorgen. Werde mich jetzt auf den rein elekronischen Aspekt beschränken und würde mich freuen, wenn meine grunsätzliche Neugier im elektronischen Bereich auch beim Linearisieren eines Sensors gestillt werden könnte.

[ Diese Nachricht wurde geändert von: emscherdiode am 18 Sep 2013  9:58 ]

[ Diese Nachricht wurde geändert von: emscherdiode am 18 Sep 2013  9:58 ]

BID = 899846

koala2124

Gelegenheitsposter



Beiträge: 77
Wohnort: Zürich, Schweiz


Zitat :
Wenn es mit dem KFZ elektrisch verbunden wird, ja.


Nur rein aus Interesse: Ab wann ist diese elektrische Verbindung gegeben? Wenn das Gerät von emscherdiode mit Batterien betrieben würde, gilt da der mechanisch befestigte Sensor auch als elektrische Verbindgung (Masse)?

BID = 899870

emscherdiode

Neu hier



Beiträge: 34
Wohnort: Dortmund


Zitat :

....gilt da der mechanisch befestigte Sensor auch als elektrische Verbindgung (Masse)?

Nö!
Freue mich gleich aus mehreren Gründen über deinen Beitrag, weil ich heute noch eine Idee vorstellen wollte, die für ECE-Anhänger schon was diabolisches hat. Du bist genau in die entscheidende Lücke hineingestoßen, Treffer und Glückwunsch!
Wenn man anstelle des ICL7107 das ICL7106 nimmt, dann ändert sich die Ziffernanzeige von LED auf LCD. Damit ändert sich dramatisch die Stromaufnahme. Habe leider kein Testexemplar zum Kontrollieren, aber laut Datenblatt könnte der Strombedarf bei dann nur noch 2 mA liegen. Etwas unklar ist mir im Moment, ob da das Display gleich mit gemeint ist, möglich wäre es. Nicht dabei wäre natürlich eine Hintergrundbeleuchtung. Bei Dunkelheit kämen dann sicherlich noch irgendwas um die 20 mA dazu.
Das bedeutet, man könnte diese Schaltung in der Tat ein Weilchen mit einem Akku betreiben. Und nun zu deiner Frage: Nein, es gäbe dann keine elektrische Verbindung mehr zum Kfz. Die Datenleitung zum Sensor muss aus technischen Gründen beide Leitungen enthalten, über Kfz-Masse würde das eh' nichts gehen. Wo keine elektrische Verbindung, da kein E-Zeichen!
Wenn du an der Technik interessiert ist, schau mal in den technischen Teil des Freds, da gab es gerade Neues.
Gruß, emscherdiode

BID = 900059

Murray

Inventar



Beiträge: 4858

mhhh

Da scheint es sich wirklich um urban legends zu handeln was ich darüber hier im Forum "gelernt" habe.

Ein befragter Sachverständiger zur Bewertung von KFZ-Unfällen etc. meinte zum speziellen Fall Öltemperaturanzeige "da kann jeder basteln was er möchte". Das hat keinen Einfluß auf Versicherungsschutz etc.

Etwas anders ist es bei Eingriffen in lichttechnische Anlagen, alles was das Geräusch- und Abgasverhalten betrifft und (da war noch ein 3. ... grübel).

Sicherlich sind viele Dinge übergreifend und letztendlich hat der Admin HIER das sagen was erlaubt ist und was nicht.

@emscherdiode trotzdem mag ich dich nicht
Deine Schachtelsätze sind zum
Und per PM brauchst mich auch nicht anschreiben


BID = 900132

Ltof

Inventar



Beiträge: 9333
Wohnort: Hommingberg


Zitat :
Murray hat am 20 Sep 2013 21:49 geschrieben :

Da scheint es sich wirklich um urban legends zu handeln was ich darüber hier im Forum "gelernt" habe.

Nicht ganz. Die Rechtslage ist m.E. schwammig und stellenweise praxisfremd. Deshalb gibt es auch "Behördliche Handlungsanweisungen", wie dieses oder jenes zu handhaben ist - z.B. bei einer Verkehrskontrolle. Das kann in den Bundesländern unterschiedlich sein.

Zitat :

Ein befragter Sachverständiger zur Bewertung von KFZ-Unfällen etc. meinte zum speziellen Fall Öltemperaturanzeige "da kann jeder basteln was er möchte". Das hat keinen Einfluß auf Versicherungsschutz etc.

Auf diese Aussage würde ich mich nicht verlassen und möglicherweise ist sie sogar falsch. Wenn Deine selbst gebastelte Öltemperaturanzeige eine HF-Schleuder ist und z.B. das Airbagsystem stört, hast Du ein technisches, wie auch juristisches Problem.

_________________
„Schreibe nichts der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist.“
(Hanlon’s Razor)

BID = 900157

Murray

Inventar



Beiträge: 4858

Ja die Störung des Airbagsystems. IMHO eine weitere Legende.
Das Zeug ist so störfest das bekommst nicht ohne weiteres beeinflußt. Zuallerletzt durch sowas wo es noch viel schlimmere Störstrahlungsschleudern im Auto gibt (Handy, Funk etc.).

Was ist z.B. mit den Handyverboten in Krankenhäusern oder Flugzeugen? Da sind sie auch wieder zurück gerudert.

BID = 900160

perl

Ehrenmitglied



Beiträge: 11110,1
Wohnort: Rheinbach


Zitat :
Was ist z.B. mit den Handyverboten in Krankenhäusern oder Flugzeugen? Da sind sie auch wieder zurück gerudert.
In allen?
Gerudert sind die wohl weniger, sondern sie haben mit technischen Maßnahmen reagiert. Und zwar sowohl die Handyhersteller, wie auch die Netzbetreiber und auch die Flugzeughersteller.



BID = 900163

Ltof

Inventar



Beiträge: 9333
Wohnort: Hommingberg


Zitat :
Murray hat am 21 Sep 2013 21:10 geschrieben :

Ja die Störung des Airbagsystems. IMHO eine weitere Legende.

War auch nur ein Beispiel und ich habe mich im letzten Beitrag falsch ausgedrückt. Eigentlich meinte ich: Wenn Deine selbst gebastelte Öltemperaturanzeige eine HF-Schleuder ist und z.B. das Airbagsystem stören könnte.

Zitat :

Das Zeug ist so störfest das bekommst nicht ohne weiteres beeinflußt.

Darum geht es nicht. Hast Du etwas reingebastelt, das die Normen bezüglich Störaussendung nicht erfüllt (ist bei vielem käuflichen Zubehör nicht besser), kann Dir theoretisch jeder ans Bein pinkeln, falls irgendetwas am Fahrzeug ausfällt. Ein kausaler Zusammenhang muss da gar nicht bestehen.

_________________
„Schreibe nichts der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist.“
(Hanlon’s Razor)

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Ltof am 21 Sep 2013 22:44 ]

BID = 900283

emscherdiode

Neu hier



Beiträge: 34
Wohnort: Dortmund

@ Ltof: Ist das nun Rechthaberei, Rumreiten auf ehernen Foren-Prinzipen oder echte Sorge um jemanden, der mit dem Einbau eines selbsterstellten Gerätes evtl. Probleme bekommen könnte?
Nein, ich werde da aus mindestens drei Gründen keine Probleme bekommen. Nachdem ich zunächst etwas naiv - so lautete die berechtigte Kritik eines Forenmitglieds - angefangen hatte, habe ich diverse Hinweise auf StVZO oder z.B. Strahlungen sehr ernst genommen. Anbei: Der TÜV-Rheinland hat immer noch nicht geantwortet, und im Bundesverkehrsministerium ist meine Anfrage an die zuständige Stelle weitergeleitet worden, aber auch noch keine Antwort. Na ja, jetzt waren die Wahlen wichtiger.
Aber seit wann strahlt denn ein AD-Wandler? Da ist ein interner Oszillator auf 36 kHz, dessen zwei externe Bauteile sich als Antenne nicht eignen. Zudem wird die Schaltung in ein Metallgehäuse eingebaut. Da sind ganz, ganz sicher die Handys, welche jeder mit ins KFZ schleppt, strahlendere Geräte. Und noch ein Grund: Ein Gerät, welches nur ein extrem niederohmiges Analogsignal abfragt und dann anzeigt, ist ganz sicher nicht geeignet, irgendeine Regel- oder gar Störwirkung auszuüben. Sollte mir nach dem Einbau des Gerätes das Pech widerfahren, in einen Unfall verwickelt zu werden, und durch irgendeinen Lotto-ähnlichen-Zufall findet jemand dieses T-Gerät und glaubt, deswegen irgendwas verweigern zu wollen, gäbs wirklich kein Problem. Da würde ich nicht nur vor ein Gericht ziehen, sondern bei Bedarf auch aufstocken. Da sollte dann mal jemand versuchen, einen kruden Zusammenhang konstruieren zu wollen, das schau ich mir in Ruhe an. So, jetzt habt ihr erst mal wieder Futter.
Gruß, emscherdiode


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