Mann sollte auch bedenken, dass Messeinrichtungen für Verrechnungszwecke geeicht sein müssen. Bei neueren Messeinrichtungen findet man alternativ das MID Logo mit dem Jahr der Produktion. Je nach Messeinrichtung existieren unterschiedliche Eichfristen.
Bei einem Zähler für elektrische Energie, der nach dem Ferrarisprinzip arbeitet, beträgt sie 16 Jahre (direkt messend), ein elektronischer muss alle 8 Jahre zum Eichamt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Eichung
Bei dem Wärmemengenzähler beträgt die Frist 5 Jahre.
Das Verwenden von ungeeichten Messeinrichtungen für Verrechnungszwecke stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit bis zu 10 000€ geahndet werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/eichg/__19.html
In der Schweiz wird es wohl ähnliche Regelungen geben.
Edit
CH: Verordnung über Messgeräte für thermische Energie
http://www.lexfind.ch/dtah/17977/2/941.231.de.pdf
MfG
Holger
_________________
George Orwell 1984 ist nichts gegen heute.
Der Überwachungsstaat ist schon da!
Leider lernen die Menschen nicht aus der Geschichte,
ansonsten würde sie sich nicht andauernd wiederholen.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: high_speed am 31 Aug 2013 11:21 ]