Metrix Wärmezähler 230-mmx Batteriewechsel

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Autor
Metrix Wärmezähler 230-mmx Batteriewechsel
Suche nach: metrix (16)

    







BID = 898006

koala2124

Gelegenheitsposter



Beiträge: 77
Wohnort: Zürich, Schweiz
 

  


Hallo zusammen,

Ich wurde heute angefragt, ob es möglich ist bei einem Metrix 230-mmx Wärmezähler die Lithiumbatterie zu wechseln.

Der Hersteller Garantiert eine Lebensdauer von 10 Jahren, die ist nun erreicht und es müsste ein neuer Zähler gekauft werden (der Hersteller sagt ein Wechsel sei nicht möglich). Da dies natürlich erheblich teurer ist als die verbaute Batterie (SANYO Laser Lithium CR 17450SE 3V), wäre es eine Überlegung wert.

Gründe dagegen wäre, dass man das Gerät nicht öffnen darf, da dies als Sabotage am Zähler gewertet werden könnte oder so ähnlich.

Wisst Ihr dazu etwas genaueres dazu?

Besten Dank für eure Hilfe.

PS: Im Anhang ein Bild der Rückseite und die Gebrauchsanweisung.


PDF anzeigen



BID = 898036

perl

Ehrenmitglied



Beiträge: 11110,1
Wohnort: Rheinbach

 

  


Zitat :
ob es möglich ist bei einem Metrix 230-mmx Wärmezähler die Lithiumbatterie zu wechseln.
Ob es möglich ist, ist eine Sache, ob du es darfst, eine andere.

Zitat :
Gründe dagegen wäre, dass man das Gerät nicht öffnen darf, da dies als Sabotage am Zähler gewertet werden könnte oder so ähnlich.
Nicht Sabotage, sondern Urkundenfälschung.
Schliesslich geht es bei den Zählerständen normalerweise um viel Geld.


Zitat :
Wisst Ihr dazu etwas genaueres dazu?
Du solltest damit rechnen, daß die Elektronik sich das Öffnen und /oder Abklemmen der Versorgung merkt und dann nur noch vom Hersteller wiederbelebt werden kann.

BID = 898077

koala2124

Gelegenheitsposter



Beiträge: 77
Wohnort: Zürich, Schweiz

Danke für deine Antwort perl.

Leider habe ich mir schon gedacht, dass ich die Batterie nicht wechseln darf. Ist für den Hersteller ja auch besser ein neuer Zähler zu verkaufen als nur ein Batteriewechsel anzubieten. Aber das ist ein anderes Thema.

BID = 898081

prinz.

Moderator

Beiträge: 8933
Wohnort: Gifhorn und Wolfenbüttel
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Wenn Du den alten nicht zurückschicken mußt einfach ausprobieren
entweder funktioniert oder nicht, dann mußt Du einen neuen kaufen
mfg


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Nur für nicht Mutige
1.Freischalten
2.Gegen Wiedereinschalten sichern
3.Spannungsfreiheit allpolig feststellen
4.Erden und kurzschließen
5.Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken

BID = 898089

high_speed

Schreibmaschine



Beiträge: 2073

Mann sollte auch bedenken, dass Messeinrichtungen für Verrechnungszwecke geeicht sein müssen. Bei neueren Messeinrichtungen findet man alternativ das MID Logo mit dem Jahr der Produktion. Je nach Messeinrichtung existieren unterschiedliche Eichfristen.
Bei einem Zähler für elektrische Energie, der nach dem Ferrarisprinzip arbeitet, beträgt sie 16 Jahre (direkt messend), ein elektronischer muss alle 8 Jahre zum Eichamt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Eichung

Bei dem Wärmemengenzähler beträgt die Frist 5 Jahre.

Das Verwenden von ungeeichten Messeinrichtungen für Verrechnungszwecke stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit bis zu 10 000€ geahndet werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/eichg/__19.html

In der Schweiz wird es wohl ähnliche Regelungen geben.

Edit
CH: Verordnung über Messgeräte für thermische Energie
http://www.lexfind.ch/dtah/17977/2/941.231.de.pdf


MfG
Holger

_________________
George Orwell 1984 ist nichts gegen heute.
Der Überwachungsstaat ist schon da!

Leider lernen die Menschen nicht aus der Geschichte,
ansonsten würde sie sich nicht andauernd wiederholen.

[ Diese Nachricht wurde geändert von: high_speed am 31 Aug 2013 11:21 ]

BID = 898101

koala2124

Gelegenheitsposter



Beiträge: 77
Wohnort: Zürich, Schweiz

Danke für die vielen Informationen, ihr habt mir sehr geholfen.

Ich werde dem Besitzer nahelegen einen neuen Zähler zu erstehen. Ist wohl die beste (und sicherste) Methode.


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