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Außensteckdosen mit 63A, Frage zu FIs |
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BID = 886583
mecki122 Gerade angekommen
Beiträge: 12
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Liebe Community,
ich lese bereits einige Zeit mit, habe aber nun einen Anlass zu einer Frage. Die Suche hat mir das nicht eindeutig beantworten können.
Um Diskussionen zu vermeiden: Ja, die ganze Sache wird von einem, besser gesagt in diesem Fall mehreren, befugten Professionisten gemessen und abgenommen.
Für einen außenliegenden Veranstaltungsort (Österreich!) wird eine Hauptverteilung mit u.A. 4 Stück 63A CEE Dosen errichtet. Von diesesn Dosen geht es weiter zu verschiedenen Standorten, wo mittels mobiler Verteiler weiter verteilt wird. In diesen mobilen Verteilern befindet sich je 1 FI 63A 0,03 und entsprechend Leitungsschutzschalter für die einzelnen Abgänge.
Soweit so gut, nun geht es um die FIs für die 63A CEE Dosen in der Hauptverteilung. Ich hätte für diese je einen FI 63A 0,1 S vorgesehen.
Nun habe ich jemanden in der Runde, der behauptet, dass auch die 63A Dosen selbst mit einem FI 0.03 ausgestattet sein müssen, da man ja nicht sichergehen könne, dass nachfolgende Verteilungen einen eigenen FI haben.
Ich sehe dies nicht so, und es würde meiner (bescheidenen) Ansicht nach auch keinen Sinn machen (keine Selektivität). Würde aber gerne sicherstellen wie es regelkonform ist, damit von Anfang an richtig geplant wird.
Wie sehen das die Profis hier?
PS: Sollte es zur Frage werden, Beleuchtungen, Notbeleuchtung etc. ist kein Teil dieser Stromkreise.
lg, Mecki |
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BID = 886588
shark1 Inventar
Beiträge: 4878 Wohnort: DACH
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Normativ wäre das ME in Ordnung (habe aber keinen Zugang zur ÖVE/ÖNorm).
Praktisch würde ich aber auf 30mA FI gehen und auf die Selektivität verzichten. Wenn ich so sehe, wie man bei solchen Aktivitäten mit dem Elektromaterial so umgeht, ist da auch ein einem N07V3V3-F 5G16 schnell mal ein Loch.
Sollte es mal die beiden FIs werfen, muss man halt etwas laufen.
Kleiner Tipp am Rande:
Setze FIs vom Typ A ein und nicht die Standard-Österreich AC-Typen. Typ A bietet einfach den besseren Schutz und wenn die Verteiler mal außerhalb von Österreich eingesetzt werden ist es immer noch normkonform. |
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BID = 886617
Trumbaschl Inventar
Beiträge: 7574 Wohnort: Wien
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Für Steckdosen > 25 A (bitte nicht auf den exakten Wert festnageln!) ist in der ÖVE E-8001 (gratis im Download verfügbar) kein Zusatzschutz, d.h. FI mit <= 30 mA vorgeschrieben, wird aber empfohlen. Zusätzlich wäre es wohl noch sinnvoll, sich - ebenfalls beim KfE oder im RIS - die E-8xxx für Räume mit Menschenansammlungen herunterzuladen, da ich mit solchen Anlagen seit 5 Jahren nichts mehr zu tun habe ist meine Erinnerung diesbezüglich etwas blass. Auch die Normen für fliegende Bauten wären vermutlich nicht völlig uninteressant. Wie gesagt, alles kostenlos zum Download zu haben.
Sollte es sich außergewöhnlicherweise beim speisenden Netz um ein TT (Schutzerdung) handeln, ist als Fehlerschutz ein FI-Schalter vorgesehen. Der Nennfehlerstrom ist so zu wählen, dass die Einhaltung der Abschaltbedingungen sichergestellt ist.
Kurz zusammengefasst: die 8001er schreibt den FI nicht vor, die Normen für Veranstaltungstätten etc. könnten hier aber ergänzende Forderungen haben. Schaden könnte ein FI pro Steckdose nicht. Allerdings ist zu beachten, dass dieser entweder ein mit Nennstrom vorsicherbarer 63er oder ein kaum bezahlbarer 100-A-Typ sein muss. Gleiches gilt natürlich für die FIs in den mobilen Verteilern, es sei denn dort werden Vorsicherungen <= 35 A installiert.
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"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"
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BID = 886621
shark1 Inventar
Beiträge: 4878 Wohnort: DACH
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Die FI-Vorsicherungsregel kann man aber bei willigem Prüfer auch ignorieren.
Offtopic :
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Zitat :
| ...ÖVE E-8001 (gratis im Download verfügbar).... |
Link? Auch gerne mit PM, wenn es nicht öffentlich werden sollte |
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BID = 886678
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
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Ich würde auf keinen Fall auf den FI verzichten! Da du nicht davon Ausgehen kannst das die nachfolgenden Verteiler Normkomform sind würde ich selektive FI mit 100mA einbauen.
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Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!
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BID = 886686
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Genau das hatte der Fragesteller doch vor!
Und auch ich würde es unter den gegebenen Umständen so machen.
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"
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BID = 886702
mecki122 Gerade angekommen
Beiträge: 12
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Erstmals vielen Dank für die tollen Antworten!
Klar war für mich immer dass vor die Dose auch ein FI hinkommt. Ich wurde eben nur verunsichert ob es auch mit 0,1er selektiv zulässig ist oder nicht.
Nachdem ich auch in den genannten Schriftstücken nichts finden konnte, was für meine Situation zwingend einen 0,03er vor der Dose vorschreibt, werde ich mich vermutlich für die selektiven 0,1er entscheiden, da an den Subverteilern doch ein wenig mehr Leute wiedereinschaltberechtigt sind, als an der Hauptverteilung.
Es wird auch keine Billigstware zum Einsatz kommen und alle sind explizit mit Nennstrom vorsicherbar, das sollte hier also auch nicht zum Problem werden.
lg, Mecki122
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BID = 886704
Trumbaschl Inventar
Beiträge: 7574 Wohnort: Wien
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Zitat :
shark1 hat am 10 Mai 2013 12:39 geschrieben :
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Offtopic :
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Zitat :
| ...ÖVE E-8001 (gratis im Download verfügbar).... |
Link? Auch gerne mit PM, wenn es nicht öffentlich werden sollte |
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Die per Verordnung als bindend erklärten Normen sind im Prinzip wie Gesetze zu betrachten, müssen daher für jeden Bürger kostenlos zugänglich sein. Es gibt sie daher sowohl im RIS (http://www.ris.bka.gv.at/) als auch unter www.kfe.at Unterpunkt Techn. Bestimmungen. Wer sie beim ÖVE kauft ist IMO selbst schuld.
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BID = 886713
shark1 Inventar
Beiträge: 4878 Wohnort: DACH
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Offtopic :
| Vielen Dank!
Aber wenn die ÖVE im Gegensatz zur VDE verbindend ist, was passiert, wenn diese (wie so oft) nicht eingehalten wird oder man in Eigenverantwortung abweicht?
Geldstrafe, Knast, Todesstrafe |
[ Diese Nachricht wurde geändert von: shark1 am 11 Mai 2013 8:58 ]
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BID = 886735
Trumbaschl Inventar
Beiträge: 7574 Wohnort: Wien
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Zitat :
shark1 hat am 11 Mai 2013 08:52 geschrieben :
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Offtopic :
| Vielen Dank!
Aber wenn die ÖVE im Gegensatz zur VDE verbindend ist, was passiert, wenn diese (wie so oft) nicht eingehalten wird oder man in Eigenverantwortung abweicht?
Geldstrafe, Knast, Todesstrafe |
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Offtopic :
| Spannende Frage!
Ich denke das Elektrotechnikgesetz und seine zugehörigen Verordnungen fallen unter Verwaltungsrecht und nicht unter Strafrecht. Erst wenn es Personen- oder Sachschaden gibt greift das Strafrecht. Ich bin allerdings kein Jurist, müsste mal einen solchen fragen. Die Todesstrafe haben wir ja zum Glück seit den 50ern nicht mehr... |
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BID = 886746
shark1 Inventar
Beiträge: 4878 Wohnort: DACH
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Offtopic :
| Das mit der Todesstrafe war ja sowieso nicht ernst gemeint. Aber auch im Verwaltungsrecht gibt es normalerweise Bußgelder bzw. sonstige Konsiquenzen (Betriebsschließung, etc.). Ich kann mir aber sehr schwer vorstellen, dass wenn zB ein E-AYY-J 4x? mit L1,L2,L3,N beschalten ist (gn/ge mit Blauer Markierung als N), man mit irgendeiner rechtlichen Folge (von Amtswegen her) rechnen muss.
So wie ich das Rechtssystem verstehe, müsste ja sogar wenn der Eigentümer mit dieser Ausführung einverstanden ist und diese so dokumentiert ist, der Staat ein Bußgeld gegen den Elektroinstallateur verhängen können. |
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BID = 886886
Trumbaschl Inventar
Beiträge: 7574 Wohnort: Wien
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Offtopic :
| Da kann ich nur den ersten, ernsten Teil meiner Aussage wiederholen: spannende Frage! Solche rechtlichen Fragen waren in meiner Ausbildung nie Thema. |
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