Alkohol und Minderjährige

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Autor
Alkohol und Minderjährige

    







BID = 884968

prinz.

Moderator

Beiträge: 8935
Wohnort: Gifhorn und Wolfenbüttel
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Mein kleiner (14) kam gerade mit dem Eis nach Hause der sollte ein schönes Eis kaufen.
Entschieden hat er sich für Eierlikör Eis.
Darf der Händler das Ihm eigentlich verkaufen?
Bei Pralinen stellen die sich ja richtig an wen nda nur eine
Schnapspraline dabei ist


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BID = 884969

Tom-Driver

Inventar



Beiträge: 8786
Wohnort: Berlin-Spandau
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Nun, die Pralinen sind meist mit echtem Schnaps gefüllt (z.B. Weinbrandbohnen, "Nuß mit Schuß"-Obstwasserkonfekt).
Hingegen könnte das Eis auch nur mit Eierlikör-Aroma hergestellt sein - schmeckt zwar so, enthält aber keinen (oder nur Spuren von) Alkohol.
Das wäre dann kaum anders als Malzbier, das übrigens ja wohl nur noch "Malztrunk" heißen darf...

Gefährlich wäre ein selbst alkoholfreies Eierlikör-Eis allerdings für "trockene" Alkoholiker, da bereits allein der Geschmack ein Wiederaufflammen der Sucht auslösen könnte.

Wenn Dein Bengel die Finger von diesen blöden "Alkopops" läßt, sehe ich kein Problem.
Koste mal von dem Eis. Schmeckt es eher dezent oder aber richtig "alkig"?
Läßt sich herausfinden, ob (und wieviel) da wirklich "drin steckt"?
Habt Ihr überhaupt zu Hause mal über Suchtgefahren gesprochen?

Gruß,
TOM.


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BID = 884971

der mit den kurzen Armen

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Beiträge: 17437

http://www.blja.bayern.de/textoffice/gesetze/juschg/9.html
sagt klipp und klar nein!

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BID = 884972

prinz.

Moderator

Beiträge: 8935
Wohnort: Gifhorn und Wolfenbüttel
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Auf dem Eis steht Eierlikör Sauce (17%)
Um Alk bei meinen Jungs mach Ich mir keine Sorgen
er sollte ja für uns ein schönes Eis holen.
Hatte mich nur gewundert das er sowas bekommen hatte.
Die sch****n sich ja heute richtig an früher war es ja kein Problem
mal Opa seine Zigarren zu holen auch unter 16 hab Ich damals öfters gemacht.

Außerdem Alkohol hat doch auch Vorteile.
wie war das
Es gibt keine häßlichen Frauen es gibt nur zu wenig Alkohol
Mist dann muß Ich mich ja auch besaufen dmit die Schwigertochter hübsch ist

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BID = 884973

Tom-Driver

Inventar



Beiträge: 8786
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Hm, Bernd: Ich nehme mal an, daß der Wortlaut des entsprechenden Gesetzes auch "im Norden" (wo unser prinz wohnt) genauso lautet wie in Bayern.

... Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, ...

-Eierlikör zählt nicht zum Branntwein.
-Im Eis dürfte jene "nur geringfügige Menge" vorhanden sein.

Wie so oft, ist ein Gesetz immer dann Auslegungssache, wenn keine konkreten Zahlenangaben verwendet werden.

Die "Verordnung (EG) Nr. 110/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008, Anhang II, Nr. 41 - Eierlikör oder Advocaat/Avocat/Advokat" sagt folgendes aus:
"Industriell hergestellter Eierlikör ist nach der Spirituosenverordnung (EG 110/2009 Art. 1 Abs. 1, Buchstabe d) definiert als Spirituose, die aus Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs gewonnen wird und als weitere Bestandteile Eigelb, Eiweiß sowie Zucker oder Honig enthält. Eine Aromatisierung des Likörs mit natürlichen oder naturidentischen Aromastoffen ist erlaubt. Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 140 g Eigelb und 150 g Zucker pro Liter sowie ein Alkoholgehalt von mindestens 14 Volumenprozent."

Wie viel Volumenprozent bleiben dann noch im fertigen Eis?
Und, wenn gar kein Eierlikör bei der Herstellung der Eisspeise verwendet wurde, sondern nur ein geschmacksidentisches Aroma?

(Dies könnte ein vorzügliches Thema zum "filosofischen Rumschwafeln" ergeben... )


EDIT: (zu lange getextet... ) also entspricht die "Eierlikör-Sauce" der EU-Verordnung, das ist doch schön.
Ob das dann nun unter das Verkaufsverbot gemäß Jugendschutzgesetz fällt,
ist wahrscheinlich durch den Passus "in nicht nur geringfügiger Menge" offen.
Oder kennt jemand präzise Zahlen / Grenzwerte?
Und - zerrt jemand eine Supermarkt-Kassiererin vor den Kadi, wenn sie diese Vorgaben "übersieht"?

Immerhin - prinz sieht das Thema gelöster, als ich geahnt hatte!
Darauf erstmal 'ne Molle! PROST!

Gruß,
TOM.

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[ Diese Nachricht wurde geändert von: Tom-Driver am 24 Apr 2013 19:22 ]

BID = 884974

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17437

da steht noch etwas mehr drin in dem Link! Egal ob Brandwein oder Spirituosen, selbst Aromen haben da nichts bei Kindern drin zu suchen.


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BID = 884976

Rial

Inventar



Beiträge: 5397
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Kleiner Abstecher zum Thema Alkoholfrei bzw deren Kennzeichnung.
Ist auch mal nett zu wissen

Die Sache mit den Pralinen,da waren es die bekannten "Kirschen",
hatte es vor ein paar Wochen sogar in das größte Boulevard-Blatt
geschafft.
Sinngemäß :
Mutter und Tochter hatten sich gestritten.Tochter (unter 18) wollte
zur Versöhnung Muttis Lieblingspralinen kaufen...
Pustekuchen ! Die Verkäuferin sagte "nein".Nach Hochrechnung des Blattes
hätte das Mädel einige viele Packungen verspeisen müssen,um auf einige
0,irgendwas Promille zu kommen...


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Vorschriften sind zu beachten !!!

BID = 884977

Tom-Driver

Inventar



Beiträge: 8786
Wohnort: Berlin-Spandau
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Ja stimmt, Bernd: bei gründlichem Lesen habe ich zwei neue Erkenntnisse gewonnen.
- Für den Jugendschutz wurde der Begriff "Branntwein" dahingegend geändert, daß inzwischen damit jegliche Spirituose gemeint ist. Also auch ein Likör.
- Ein konkreter Zahlenwert ließ sich auch finden: "man geht von 1 vol-% aus" - Nun müßte man noch wissen, um wieviel der Eierlikör durch das Eis "verdünnt" wurde, bzw. wieviel Volumenprozent Alkohol nun in der kompletten Speise stecken.
(ich vermute ja, da kommt irgendwas um 1% vol. bei heraus... )


Gruß,
TOM.

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BID = 884978

Tom-Driver

Inventar



Beiträge: 8786
Wohnort: Berlin-Spandau
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Rial: da siehste mal schön den Unterschied Theorie (Gesetz/Verordnung) und Praxis (Anwendung im täglichen Leben).

Die eine Verkäuferin verweigert die Herausgabe der Kirschpralinen an Minderjährige, weil sie weiß, "da ist flüssiger Schnaps drin".
Die andere Verkäuferin verkauft problemlos Eierlikör-Eis, vermutlich mit dem Gedanken, da ist soo wenig Alkohol drin, das macht auch Kindern nichts aus (oder so ähnlich, mutmaße ich mal).

In beiden Fällen findet sich natürlich keine Angabe des Volumen-Alkoholgehalts im Gesamtprodukt auf der Verkaufsverpackung.

Somit kann man es niemandem verübeln, daß mal so, mal anders entschieden wird...


Gruß,
TOM.

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BID = 884979

prinz.

Moderator

Beiträge: 8935
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Irgendwie sind die ganzen Gestze über Alk
doch irgendwie Affig.
Wir haben es früher auch getrunken als Minderjährige
und Ich lebe auch noch - waren halt die wilden 80`er
wann gabs eigentlich den ersten Joint
keine Ahnug ob Ich da Volljährig war.
Es ist ja selbst in Kindermilchschnitte und Konsorten
Alk nur da wird er als Konservirungsmittel ausgewiesen.
Hatte mich nur echt gewundert das er es bekommen hat da Groß draufstand
Eierlikör Eis (die Firma die im Kino ist)

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BID = 884980

Tom-Driver

Inventar



Beiträge: 8786
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Siehe meinen letzten Post.
Die Kassiererin wird sich wohl nichts dabei gedacht haben, bzw. das Eis als Gesamtprodukt als harmlos eingestuft haben.
Wer weiß, hätte der Sohnemann eine Flasche Eierlikör kaufen wollen, hätte sie vielleicht "Stop" gesagt ...?


Gruß,
TOM.

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BID = 884993

Rial

Inventar



Beiträge: 5397
Wohnort: Grossraum Hannover


Zitat :
Irgendwie sind die ganzen Gestze über Alk
doch irgendwie Affig.
Wir haben es früher auch getrunken als Minderjährige
und Ich lebe auch noch - waren halt die wilden 80`er

Absolute Zustimmung !

Aber dann gab es welche (eine Generation),die es übertrieben haben/hat...
Und sofort wurde das Gesetzt geändert

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BID = 885019

Spacy2k

Schriftsteller



Beiträge: 639
Wohnort: Norden
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Ich habe als Kind immer Eierlikör Eis gegessen, war nie besoffen davon.

Ich gehe auch eher davon aus das es Aroma ist.

Dann dürften die Muttis Zuhause auch keinen Kuchen mehr mit Rum Aroma backen.

Ich könnte ja nun in meinen Ausbildungsunterlagen suchen zu dem Thema, ahbe dazu aber rigendwie keine Lust.

Mein Beruf verlangt besondere Vorischt in Sachen Alkohol

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Spacy2k am 25 Apr 2013  9:29 ]

BID = 885075

Onra

Schreibmaschine



Beiträge: 2515


Offtopic :

Zitat :
Spacy2k hat am 25 Apr 2013 09:27 geschrieben :

...
Mein Beruf verlangt besondere Vorischt in Sachen Alkohol


Zu spät?



Egal, welcher Alkoholgehalt drin ist, schon der Geruch allein ist unter Umständen eine Prüfung für jeden trockenen Alkoholiker.

Onra

BID = 885079

perl

Ehrenmitglied



Beiträge: 11110,1
Wohnort: Rheinbach


Zitat :
Egal, welcher Alkoholgehalt drin ist, schon der Geruch allein ist unter Umständen eine Prüfung für jeden trockenen Alkoholiker.
So steht's geschrieben.
Und auch, daß Rum-Aroma keinen Alkohol, -genauer gesagt kein Ethanol- , enthält: http://de.wikipedia.org/wiki/Backaroma


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