Altinstallation in Wohnung, Bestandsschutz?

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Autor
Altinstallation in Wohnung, Bestandsschutz?
Suche nach: bestandsschutz (412)

    







BID = 881363

Kitten

Gerade angekommen


Beiträge: 4
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Hallo ihr Elektrokenner,

ich habe mich bislang versucht mit dem Thema so gut auseinanderzusetzen, wie es mir möglich ist, bin aber eben nicht vom Fach.

Ich habe einen Mietvertrag unterschrieben weil ich aus meiner vorigen Wohnung ausziehen wollte. Als nicht völlig Ahnungsloser habe ich mir den Sicherungskasten angeschaut. Kein FI, aber ein E-Check-Siegel bis 2014. Gut, dachte ich mir. E-Check hört sich ja gar nicht schlecht an.

Nachdem ich neuen Laminatboden verlegt hatte, wollte ich an den Austausch der Steckdosen, Marke rauchig gelb und ziemlich alt, gehen. Nachdem die erste Dose ausgebaut war, und mir nackte Kabel ohne Isolierung entgegen blickten (noch dazu schwarz), wurde ich etwas skeptisch. Ich habe dann einen Elektriker angerufen, der sich das alles näher anschauen sollte.

Dabei kam er auf folgendes:
- Die Dose ohne Isolierung ist genullt
- 13 von 15 Steckdosen haben keinen Schutzleiter
- Es wurden vom Sicherungskasten aus flexible Leitungen gezogen um weitere Steckdosen zu installieren
- Die UV wurde neugemacht, aber kein FI installiert
- im Sicherungskasten sind blanke Adern zu sehen bei denen nicht bekannt ist wohin sie gehören

Was ihn besonders gestört hat war die Tatsache, das einige Steckdosen wohl neu installiert wurden (vier Stück), bei denen aber auch stellenweise der Schutzleiter nicht angeschlossen wurde.

Die Benutzung von Herd, Kühlschrank oder meiner Nähmaschine (Industriegerät, 80 Kg Metall), hat er ausgeschlossen. Ich habe das dem Vermieter mitgeteilt, der sich jedoch quer stellt und meint aufgrund von Bestandsschutz müsse da gar nichts gemacht werden, außerdem solle ich mich nicht so anstellen, die Wohnung sei ja geprüft und hätte ein E-Check-Siegel.
Bei genauerem Hinsehen habe ich dann auch entdeckt dass der E-Check von einem Elektriker gemacht wurde, der auch zur Hausverwaltung gehört (sprich Handwerkerfirma hat gleichen Namen wie vermietende Hausverwaltung).

vorliegende Informationen:
- Haus gebaut um etwa 1960, 3 Etagen
- Wohnung im zweiten Geschoss
- E-Check vergeben Ende 2012

Mir kommt das alles mehr als seltsam vor, und ich wüsste gern, ob es tatsächlich so ist das unter den gegebenen Voraussetzungen Bestandsschutz vorliegt und die Installationen tatsächlich den üblichen Bedingungen unterliegen.

Ich bitte um Entschuldigung wenn ich Informationen vergessen haben sollte, werde mich aber bemühen alles möglichst zu beantworten, sollten Fragen bestehen.





BID = 881366

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7574
Wohnort: Wien

 

  

Das Wort Bestandsschutz ist in dem Zusammenhang juristisch irreführend, das ist aber Korinthenabsonderung

Eine Installation darf in den meisten Fällen weiterbetrieben werden, wenn sie den Normen zum Zeitpunkt ihrer Errichtung entspricht und so lange keine wesentlichen Änderungen durchgeführt werden.

Zerbröseln Isolierungen oder haben Steckdosen keinerlei Schutzleiter (weder Nullungsbrücke noch separaten Schutzleiter) ist das eindeutig nicht der Fall und die Installation ist nicht betriebssicher! Also ist es absolut untragbar wenn der Vermieter jegliche Handlung verweigert!

Eventuell wäre sogar der E-Betrieb zu belangen, dabei ist aber vermutlich zu beweisen, dass die Schäden 2012 schon vorhanden waren (bei zerbröselnder Isolierung wenn der Check Ende 12 erstellt wurde wohl nicht gaaaanz unwahrscheinlich).

Anyway, so wie die Installation der Beschreibung nach aussieht dringend Fachleute der schraubenden und rechtssprechenden Zunft einschalten!

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"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"

BID = 881367

Kitten

Gerade angekommen


Beiträge: 4
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Zitat :
Trumbaschl hat am 27 Mär 2013 12:30 geschrieben :

Das Wort Bestandsschutz ist in dem Zusammenhang juristisch irreführend, das ist aber Korinthenabsonderung


*hüstel*
Wie gesagt da bin ich nicht vom Thema und kann nur wiedergeben was mir gesagt wurde. Einen Gutachter habe ich schon angerufen, der ist aber im Urlaub, und die beiden anderen hier in der Umgebung haben leider keinen sonderlich guten Ruf. Da muss ich wohl bis nächste Woche warten, habe mir aber schon gedacht dass das nicht alles so in Ordnung sein kann.

Was den Betrieb mit cem E-Check angeht, ich hab das erstmal nur an die HWK weitergeleitet. Für die ist die Thematik mit dem Siegel ja vermutlich interessanter, das dann nicht angebracht hätte werden dürfen.

Davon das die Mängel schon vorher bestanden haben mussten, ist auszugehen. Die Änderungen wurden von derselben Firma durchgeführt, die auch den E-Check gemacht hatte.

Ist es denn überhaupt üblich die Dosen zu nullen? Ich hab das bislang eigentlich noch nie gesehen wenn ich Dosen aufgeschraubt habe. Vielleicht wurde ich da aber auch zu sehr verwöhnt weil die Elektrik in meinen vorigen Wohnungen immer auf dem neuesten Stand war, oder ich sonst habe Nachinstallationen machen lassen.
(Mir sind meine Maschinen einfach zu teuer und zu schade als das ich sie wegen sowas opfern wollen würde).

Gut, mir sind auch bislang noch keine schwarzen Dosen untergekommen. Obwohl mein Favorit immer noch die Flexleitung ist, die aus dem Sicherungskasten kommt...

BID = 881375

Brotzkocken

Gelegenheitsposter



Beiträge: 65

Flexible Leitung war doch noch nie erlaubt in Festinstallationen?!?
Entsprechend war der "E-Check" wohl nur pro forma.

Das ist in Deutschland moeglich auch nur deshalb, weil die Elektriker ihre eigene Arbeit selbst abnehmen duerfen. Sie "kontrollieren" sich also selbst und kleben die Plakette selbst auf den aergsten und gefaehrlichsten Mist drauf.

Meiner Meinung hast Du genau das Richtige gemacht.
Mal gespannt, was nun von der HWK kommen wird.
Die sind jetzt in einer schwierigen Situation. Denn nun muesste eigentlich eine Kraehe der anderen ein Auge aushacken.

Wuerde auch noch der Gewerbeaufsicht melden und darauf hinweisen, dass in allen Wohnungen, die von dieser Firma "betreut" werden, potentiell lebensgefaehrliche Zustaende herrschen. Dann wird es fuer die HWK schwieriger, "abzuwimmeln". Denn da ist akuter Handlungsbedarf!

BID = 881392

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7574
Wohnort: Wien

Das mit den Korinthen war nur als Warnung vor den möglicherweise hier aufflackernden Diskussionen gemeint

Nullung in Steckdosen war in manchen Gegenden üblich, in der BRD bis 1973 und in der DDR bis zu deren Ende zulässig. Wenn die Installation also von um 1960 ist kann das durchaus normal sein und prinzipiell zulässig. Allerdings entspricht der Sicherheitsstandard bei weitem nicht heutigen Erwartungen, eine Modernisierung wäre also äußerst wünschenswert, nur rechtlich erzwingen kann man sie nicht.

Erweiterungen solcher Anlagen dürften noch zulässig sein, wobei einige Kollegen die VDE so lesen, dass komplette Stromkreise FI-geschützt sein müssen, d.h. Erweiterungen wären dann nur mehr in Form zusätzlicher Stromkreise zulässig. Diese müssen - so Schukosteckdosen angeschlossen sind - seit einigen Jahren FI-geschützt sein.

Flexible Leitungen in der Festinstallation sind sehr wohl zulässig, allerdings wird da ein Teil der Verantwortung an die Leitungshersteller abgeschoben, die müssten bestätigen, dass die Leitung dafür geeignet ist. Prinzipiell gibt es kein Verbot feindrähtiger Adern und der Mantelwerkstoff von Schlauchleitungen (vulgo normale flexible Leitung) ist identisch mit dem von NYM für Unterputzverlegung. Allerdings sind die Klemmen von Schaltern und Steckdosen oftmals nicht für feindrähtige Adern freigegeben, die Installation gestaltet sich also etwas mühsam. Außerdem muss natürlich der Querschnitt 1,5 mm2 oder mehr sein, Bastler legen aber gerne 0,75 oder 1 mm2.

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BID = 881403

fuchsi

Schreibmaschine



Beiträge: 1704

was heisst

nackte Kabel ohne Isolierung entgegen blickten (noch dazu schwarz),


Also schwarze Einzeladern, also schon isoliert.

Rohrinstallation? Oder alte Stegleitung, bei der die Mantel-Isolierung schon im Mörtel aufhört.

BID = 881410

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17434

so mal Klartext
Bestandsschutz gibt es in der Elektrotechnik nicht!
Erfüllt die Anlage die zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen Normen und besteht keine Nachrüstforderung so kann und darf die Anlage so weiter betrieben werden.
Schutzkontaktsteckdose ohne angeschlossenem Schutzleiter war nie zulässig!
Klassische Nullung liegt vor wen N und PE als Pen vorliegen und diese ist zulässig.
Der Pen wird an der Steckdose aufgeteilt in N und PE.
Zum Punkt E-Check: Das ist nur eine Lizenz zum Gelddrucken, hat aber rechtlich keine Gültigkeit. Denn beim E-Check ist nicht verbindlich vorgeschrieben das ein Prüfprotokoll angefertigt wird.

Grundsätzlich gilt seit 1.6.2007 für alle Neuinstallationen in Deutschland die Verpflichtung RCD Geräte mit einem 30mA Auslösestrom (früher als FI bezeichnet) für alle Steckdosenkreise (bis 20A, bzw 32A im Freien) die für elektrotechnische Laien zugänglich sind einzubauen. Für Bäder und Aussenanlagen bestand diese Forderung bereits seit 1984.

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Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!

BID = 881425

Ronnie1958

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Beiträge: 1343
Wohnort: Taunusstein

Sehr gut erklärt - kurz und bündig!

Mich interessiert in dem Zusammenhang Folgendes: Der TE schrieb, dass die UV neu sei (wie neu auch immer). Ist es überhaupt zugelassen, eine neue UV einzubauen und dahinter die Nullung beizubehalten? Die Ausführung mit separatem PE ist doch seit 1973 bei Neuinstallationen und Modernisierungen vorgeschrieben. Hätten nicht zugleich die Leitungen dahinter neu gelegt werden müssen? Spätestens in der UV endet ja querschnittsmäßig die Möglichkeit, einen PEN zu benutzen.


Ronnie

BID = 881430

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17434

neue UV bedeutet nicht automatisch das sie auf aktuellem Stand sein muss, es kann auch ein Ersatz für eine alte UV sein, die zb keinen Berührungsschutz mehr gewährleistet hat ( defekte Abdeckung oder anderweitig defekt)
Wie schon gesagt neu PEN mindestens 10mm² Cu, alt gab es diese Forderung nicht und es gibt auch keine Nachrüstforderung!

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BID = 881467

Dani CEE

Stammposter



Beiträge: 264

der E-Check ist ein Produkt der Elektroinnungen (Landesverband) gegebenenfalls hat die auch eine Kontroll-Funktion über die Prüfungen.

Auf jedenfalls würde ich da mal dumm anrufen.

BID = 881470

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7574
Wohnort: Wien


Zitat :
Ronnie1958 hat am 27 Mär 2013 18:10 geschrieben :

Sehr gut erklärt - kurz und bündig!

Mich interessiert in dem Zusammenhang Folgendes: Der TE schrieb, dass die UV neu sei (wie neu auch immer). Ist es überhaupt zugelassen, eine neue UV einzubauen und dahinter die Nullung beizubehalten? Die Ausführung mit separatem PE ist doch seit 1973 bei Neuinstallationen und Modernisierungen vorgeschrieben. Hätten nicht zugleich die Leitungen dahinter neu gelegt werden müssen? Spätestens in der UV endet ja querschnittsmäßig die Möglichkeit, einen PEN zu benutzen.

Erneuerung des UV ist keine wesentliche Änderung der vorhandenen Endstromkreise, diese dürfen also z.B. weiterhin einen PEN mit 1,5 mm2 enthalten. Natürlich darf für diese Stromkreise dann auch kein FI gesetzt werden. Werden zusätzliche Stromkreise hinzugefügt, müssen die natürlicha ktuellen Normen entsprechen und FI-geschützt sein. Man würde also einen FI setzen, den N nach dem FI auf die N-Schiene legen und die PE der neuen Stromkreise auf die PEN-Schiene.

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BID = 881505

Kitten

Gerade angekommen


Beiträge: 4
ICQ Status  

@brotzkocken

Ob das erlaubt ist oder nicht, weiß ich nicht genau. Der Elektirker meinte es sei nicht zulässig. Auf den Querschnitt habe ich jetzt nicht geschaut.

Gewerbeaufsicht ist keins chlechter Tip, werde ich mich mal hinwenden.
Ich befür4chte ach, das die Gesellschaft da so ziemlich drauf scheisst. Meines Wissens haben die über 8000 Objekte im Bestand ... Naja mittlerweile sind in dem haus auch alle Wohnung verlassen. Der Schimmel zieht sich auch schon durchs gesamte Haus. Da liegt also noch viel mehr im Argen.

Besonders schön finde ich ja, dass die Wände mit Styroporplatten beklebt wurden und weiß überstrichen. So sieht man den Schimmel natürlich nicht...

@Trumbaschl
ich bin äußerst gespannt was der Gutachter sagt. Heute jedenfalls ist er noch nicht wieder da, kommt wohl erst morgen aus dem Urlaub zurück.

@fuchsi
mit schwarz meine ich: nackige Kabel, aber angeschmort, kein Kunststoff drumherum. Hatte noch die Chance mit den Nachbarn unter mir zu sprechen, die mir sagten sie hätten sogar Strom auf den Leitungen, wenn alle Sicherungen raus sind. Kriechstrom? Keine Ahnung wie man das nennt.

@der mit den kurzen Armen
hm. Ok, wieder was gelernt. Merkwürdigerweise beruft sich die Verwaltung aber auf den "Bestandsschutz".
Das mit dem FI für Bäder ist mir bekannt, wenigstens insofern als das ich mir die VDE dazu mal zu Gemüte geführt habe. Bad hat aber keinen FI, also die gesamte Wohnung hat keinen. Hätte bei den neu installierten Steckdosen dann nicht einer nachgerüstet werden müssen?

Ich weiß nicht ab wann man es Neuinstallation nennen kann, aber die UV ist neu gemacht worden. Die Wohnungen in dem Haus verfügten über keine Herddosen (wurde vorher wohl mit Gas betrieben), ebenso wie meine Wohnung auch keine Telefondose hat (ist mir auch erst später aufgefallen). Badezimmer und Küche wurden neu gemacht, und in dem Zuge auch die Verteilung geändert.

@Ronnie1958
die TE kann nur sagen was sie rausbekommen hat UV geändert/neu gemacht im November oder Dez 2012. Meiner ganz bescheidenen Meinung nach, müsste bei größeren Eingriffen in die UV eine Änderung auf neuesten Stand erfolgen. Ob das tatsächlich so ist, weiß ich nicht, das ist nur mein Rechtsverständnis auch hinsichtlich der Instandsetzungsmaßnahmen aus dem Mietrechtsbereich. Ob ich damit Recht habe, kann ich natürlich nicht sagen.

@Dani CEE
genauso dachte ich mir das auch und hab dann erstmal die "ausführende Frima" des E-Checks angerufen. Jaaaa, Frauen sind hinterlistig. Die Firma sitzt in Leipzig und hat mir prompt die Nummer der Geschäftsleitungsassistenz gegeben. Es gibt wohl auch Prüfprotokolle für den E-Check, aber ohne Auftragsnummer komme ich da nicht weiter. Hätte mich ja schon interessiert mir das Ding mal anzusehen.
Es bleibt abzuwarten ob sich die HWK meldet.


Ich halte euch auf jeden Fall auf dem Laufenden, wenn ich den Gutachter an die Strippe kriege und er die Möglichkeit hatte sich die Wohnung näher anzugucken.

Da ich nicht ganz doof bin, habe ich den Vermieter natürlich auch aufgefordert die Mängel zu beheben. Vermieter ist allerdings ziemlich egal was die Mieter wollen...







BID = 881537

Deneriel

Schriftsteller



Beiträge: 981
Wohnort: Westmünsterland
ICQ Status  

Dein großer Fehler war da scheinbar, dass du den Vertrag unterschrieben hast - eine ramschige E-Installation, Styroporwände mit Schimmel und eine Vermietergesellschaft mit LMAA-Manier sind IMHO ein ziemlicher Garant für dauerhaftes "Vergnügen".

IMHO solltest du da keinen ct rein stecken und zusehen dass du schleunigst woanders unter kommst.

BID = 881539

Ronnie1958

Schreibmaschine



Beiträge: 1343
Wohnort: Taunusstein

@Deneriel: Rischdisch, aber das Laminat liegt ja schon. Kriegste beim Auszug keinen Cent für. Scheint irgendwie in Mode zu sein, Vermietern auf eigene Kosten die Wohnungen zu verschönern. Würde mir nicht einfallen! @Kitten: Nicht persönlich nehmen, es ist eine Bemerkung allgemeiner Art.

Ronnie

BID = 881552

ego

Inventar



Beiträge: 3093
Wohnort: Köln

Wie schaut denn mit Fotos der Geschichte aus?


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