Suche Bestätigung dass jeder für sich privat am Sicherungskasten arbeiten darf Im Unterforum Elektroinstallation - Beschreibung: Alles über Installation
Achtung immer VDE beachten !!
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Suche Bestätigung dass jeder für sich privat am Sicherungskasten arbeiten darf |
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BID = 879590
ergster Stammposter
   
Beiträge: 379 Wohnort: Nähe Dortmund
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Au man.
Bringt dir das etwas einen Menschen als bemitleidenswert darzustellen, der seine Arbeit macht weil er sie gerne macht?
Schon mal darüber nachgedacht, dass das Wort "Beruf" von Berufung kommt? Und nicht jeder der nicht dein mindestsoll an Akademiker sein erfüllt, belügt sich gleich selbst wenn er behauptet sein Job macht ihm Spass
Software ist ne tolle Sache, aber warum gibts dann bitte noch keine der ich meinen ganzen Papierkram einfach über einen Scanner zuführe und die für mich dann die Steuererklärung macht? Das dürfte ja dann erst recht kein Problem sein und alle Steuerberater wären überflüssig
Und zum Thema, du mit deinem hohen Bildungsgrad müsstest doch schon längt alle Antworten gefunden haben.
Natürlich darfst du zu Hause soviel an deiner Installation herrumbasteln wie du Zeit und Lust hast.
Das kann und wird dir keiner verbieten. Aber man kann dir verbieten, die Anlage danach ans Versorgungsnetz zu schalten und das wird auch getan.
Steht oben schon:
Zitat :
| ...Gesetzlich geregelt ist dies in der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (kurz: Niederspannungsanschlussverordnung, NAV) vom 1. November 2006. Dort heißt es in § 13 "Elektrische Anlage": Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden [...] |
Ein Elektrotechnischer Laie kann nicht die einhaltung der anerkannten Regeln der Technik sicherstellen und somit auch keine Rückwirkungen auf das Netz ausschließen. Außerdem gelten die Regeln des VDE als die annerkannten Regeln der Technik auf welche sich der Gesetzgeber beruft.
Es verbietet dir ja schließlich auch schließlich niemand das du dir selbst ein Auto baust. Aber es wird dir verboten damit einfach herrumzufahren. Da muss auch erst sichergestellt werden, dass das Fahrzeug den Vorschriften entspricht.
Ob das mit den Fluggeräten in Frankreich stimmt, weiß ich nicht, aber wenn dann finde ich es gut so, dass das hier zulande nicht so einfach geht.
Denn leider fällt ein defektes Fluggerät überlicherweise mehr oder weniger schnell zurück auf die Erde wenn gewisse Teile in der Luft versagen.
Das wird dann nicht nur für den Piloten unangenehm sondern auf für mich wenn das Ding ausgerechnet in meinem Garten aufschlägt wärend ich mich gerade dort aufhalte.
Und weil ich nicht nur bemitleidenwert bin, da ich freiwillig nicht studiert habe, sondern auch noch hilflos:
Im Deutschen kann nichts Sinn machen, da das Wort "machen" die Bedeutung von etwas herstellen hat.
Im Englischen hingegen hat "to make" auch die bedeutung von "etwas bekommen". Wenn du dich gerne der englischen Redewendung "that makes sense" im Deutschen bedienen möchtest, dann müsste es heißen "es bekommt eine Bedeutung". |
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BID = 879592
sam2 Urgestein
     
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Für solch einfache Sachverhalte bedarf es auch keines Juristen.
Wer eine Steckdose fachgerecht zu montieren versteht, kann auch die NAV., die TAB und seinen Versorgungsvertrag lesen.
Die im Gegenzug vorgebrachten Taschenspielertricks von wegen "Hoheitsbereich" etc. sind auch gar zu dürftig.
Stattdessen dürfte für den Fragesteller ein Psychologe angeraten sein! |
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BID = 879594
shark1 Inventar
     
Beiträge: 4878 Wohnort: DACH
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@Tobias Claren
1. Was hast du gegen Handwerker und Meister, somit was hast du gegen mich??
2. Wo lebst du denn normal, in Europa wohl nicht oder?
In Europa darf man über kein Eigentum frei verfügen, auch wenn du das nicht gelaubst!
Man darf in seinem Garten kein Haus bauen, Müll vergraben/verbennen, Asbestplatten abbauen, Tiefenbohrungen machen, in der Nähe von Gasleitungen graben, mit einem MG herum Schießen, Exposionen herbeiführen, an Wasser- und Gasleitungen basteln, ...........................................................
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und halt nicht am Stromnetz arbeiten!
Warum soll das Stromnetz hinter dem Zähler aufhöhren?
Ist dort bei dir ein Trenntransformator, oder wie kann ich mit das vorstellen?
In der de stand mal ein Artikel, wo am Ende herauskam, dass nicht mal ein Geselle in seiner Freizeit Installationen erstellen kann.
Und wie schon gesagt, steht deine Installation nicht im Zusammenhang mit dem Versorgungsnetz sind nur haftungsrechtliche bzw. versicherungstechnische Fragen entscheidend.
Denn mit einer unsachgemäßen Installation kann man sehr wohl Netzrückwirkungen erzeugen, die auf andere Anschlussnehmer wirken!
Warum glaust eigentlich nicht, dass das Einstecken eines Geräts, das ja vom Hersteller für das konziepiert wurde, das gleiche ist wie in HV Dinge zu ändern!
Was du willst ist eine Aussage wie:
"Kann mir jemand bestätigen, dass man in einer 30er-Zone 50km/h fahren darf!"
Nur, dass man bei beim Zuschnellfahren halt von der Polizei eine Strafe bekommt und es zu deinem Glück die Netzbetreiber mit der NAV nicht so genau nehmen.
Aber nur weil sich die Polizei gerade nicht für dich mit 50km/h interessiert, wird es nicht richtig!
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BID = 879597
der mit den kurzen Armen Urgestein
     
Beiträge: 17435
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Hier ist jede Diskussion vergebene Liebesmühe, der Staatsanwalt wird im Schadensfall dann schon Klartext sprechen, angefangen von Sachbeschädigung, über grob fahrlässige Brandstiftung bis hin zu grob fahrlässiger Tötung reicht dann derStraftatbestand.
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Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!
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BID = 879598
Lightyear Inventar
     
Beiträge: 7911 Wohnort: Nürnberg
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Um das Ganze Thema mal wieder etwas auf die sachliche Ebene herunterzubringen:
Wer in Deutschland einen Stromanschluß beantragt, der unterschreibt einen Vertrag mit dem Versorgungsnetzbetreiber. Dieser Vertrag enthält unter anderem auch einen Passus, der die oben genannten Punkte (NAV etc.) zum Vertragsbestandteil macht.
Wird einer der Punkte des Vertrages von einem der Vertragspartner verletzt, hat der jeweils andere Vertragspartner i.d.R. das Recht, den Vertrag zu kündigen.
Dies wird z.B. im Falle des Zahlungsrückstandes auch seitens der VNB so durchgesetzt.
Dabei sieht man auch sehr schön, dass es z.B keinen bedingungslosen Rechtsanspruch auf "Strombezug" gibt.
Wenn man also einen Vertrag mit einem VNB schließt, haben sich beide Seiten auch daran zu halten (pacta sunt servanda).
Dass die VNB bei laienhaften Basteleien am Stromnetz oder der genannten "Guerilla Photovoltaik" nicht allzuoft einschreiten liegt nicht an der fehlenden Handhabe, sondern viel mehr an der Tatsache, dass es recht schwer ist, laienhafte Bastelei nachzuweisen und das dazu nötige Personal (leider) knapp ist.
Ist ein deartiger Fall jedoch bekannt, handeln die VNB in aller Regel schnell und effektiv, insbesondere dann, wenn die Sicherheit dritter gefährdet ist.
Um noch kurz auf Tobias einzugehen:
Niemand untersagt Dir oder irgendeinem Laien, eine elektrische Anlage in Deiner / seiner eigenen Immobilie zu errichten. Wohl aber untersagt ist die Verbindung dieser Anlage mit dem Netz des jeweiligen VNB.
Wenn Du also in Deinem imaginären Blockhaus mitten im Wald eine Elektroanlage installierst und dort ein Inselnetz, gespeist z.B. aus PV, Wind oder eigenem Generator, ohne Verbindung zu einem Fremdnetz betreibst, so kann und wird dir das niemand verbieten.
Kommt aber irgendwer oder irgendwas durch diese Installation zu Schaden, bist Du als Errichter voll haftbar. Hast Du Dich dann bei der Errichtung nicht an die anerkannten Regeln der Technik (DIN, VDE etc.) gehalten, wird's ganz schnell sehr eng...
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Gruß aus Nürnberg,
Lightyear
Alles unter 1000°C ist HANDWARM!
Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden!
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BID = 879602
shark1 Inventar
     
Beiträge: 4878 Wohnort: DACH
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Noch ein kleiner Nachtag zu Arbeiten in anderen EU-Ländern.
Als Elektriker muss man sich natürlich in jedem EU Land anmelden in dem man arbeitet. Sogar in mit einem deutschen Meisterbreif, muss man sich in AT anmelden und bekommt ein spezielles Dokument. Für das sind aber diverse Nachweise zur Gleichstellung mit der Österreichen Befähigungsprüfung notwendig.
Für Betriebe zB aus Bulgarien, sind diverse Nachweise über Fachpraxis und Ausbildung nötig. Also da ist nichts mit:
"Ich fahre als Laie nach BG, melde eine Firma an, die sich "Strom" befasst und dann arbeite ich in DE als Elektofirma"
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BID = 879607
Trumbaschl Inventar
     
Beiträge: 7626 Wohnort: Wien
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Zitat :
sam2 hat am 15 Mär 2013 10:40 geschrieben :
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Für solch einfache Sachverhalte bedarf es auch keines Juristen.
Wer eine Steckdose fachgerecht zu montieren versteht, kann auch die NAV., die TAB und seinen Versorgungsvertrag lesen.
Die im Gegenzug vorgebrachten Taschenspielertricks von wegen "Hoheitsbereich" etc. sind auch gar zu dürftig.
Stattdessen dürfte für den Fragesteller ein Psychologe angeraten sein!
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Den Juristen wollte ich zur Klärung etwaiger Spitzfindigkeiten (zweiter Teil deines Beitrags).
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"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"
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BID = 879693
super999 Stammposter
   
Beiträge: 374 Wohnort: Neustadt am Kulm
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@Tobias Claren
Du schreibst
Zitat :
| In Deutschland darf man auch das eigene Haus bauen (ohne einen Meister), wenn man danach selbst darin wohnt. |
Und was passiert wenn nicht mehr selbst bewohnt?
Und was passiert wenn z. B. die Vorderwand wegbricht und jemanden erschlägt?
Das gleiche gilt für den leider nicht sichtbaren, nicht schmeckbaren und nicht riechbaren Strom... solange keine Netzrückwirkungen sind, keine anderen zu Schaden kommen und du selber nicht wegen eines Stromunfalles der Allgemeinheit in Folge von Krankenkosten auf der Tasche liegst wird auch nichts passieren - da keiner was davon feststellen wird.
Das ist wie mit dem Tempolimit - machen kann man viel solange man nicht erwischt wird.
Bloß es gibt halt diese Hinweise, damit andere durch deine Installation keine Schäden haben, deshalb wird von Fachkräften gesprochen.
Und um bestraft zu werden brauche ich nur einen Vertrag zu brechen, dann gibt es eine Vertragsstrafe - auch wenn es sich um etwas handelt was im Gesetz nicht drin steht - das wäre dann eine Vereinbarung die man einzuhalten hat - diese Vereinbarung wurd durch den Netzanschlußvertrag getroffen und akzeptiert.
Gegen eine fachmännische Arbeit wird da keiner was haben - nur wird das ein Laie nicht hinbekommen - es sei denn er wäre ein Genie oder Wunderknabe oder hätte die Kenntnisse (womit wir wieder beim Fachgebiet sind).
Was du meinst ist vermutlich, daß dir die Installtion nicht direkt verboten ist - es bedarf aber Fachkenntnis (bzw. existiert eine Forderung die Gefährdung Dritter bzw. Störungen anderer Anlagen durch deine) ausschießt - dies zu beurteilen benötigt man wieder gewisse Kenntnisse - man merkt ab einem gewissen Punkt dreht man sich im Kreis und viele Punkte grenzen einen ein.
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BID = 879771
shark1 Inventar
     
Beiträge: 4878 Wohnort: DACH
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Wenn man eine korrekte Installation (inkl. Messung, Prüfprotokoll,..) macht, stellt sich die Eingangsfrage sowieso nicht in der Weise.
Sondern eher auf diese Art:
"Ich habe jetzt 3 Jahre lang in einer Elektrofirma gearbeitet und 8 Häuser installiert und auch Messungen gemacht. Leider bin ich formal Laie. Nun wollte ich in meinem Haus die Elektroinstallation selber machen. Zähler und Schutzmaßnahmenprüfgerät ist vorhanden. Was meint Ihr muss ich aus rechtlichen Gründen einen konzessionierten Fachbetrieb hinzuziehen oder diesen gar alles machen lassen?"
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BID = 879813
super999 Stammposter
   
Beiträge: 374 Wohnort: Neustadt am Kulm
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@shark1
So ist es. Und spätestens bei der Anmeldung beim VU braucht man jemanden der die Forumlare ausfüllt (bei Leistungserhöhung, weiteren Zählern, uvm.)
Evtl. gibt es ja auch die Lösung mit einer Art Ableichung und Besprechung mit einem Elektriker die Angelegenheit zu machen (Kabel legen, Dosen klemmen und offen lassen,...,neue Kreise werden ja eh erst nach Fertigstellung freigeschaltet).
Dann braucht man nicht einmal ein Schutzmaßnahmenmessgerät, sondern das hat i. d. R. der Elektriker. Dann hat man vielleicht einen Bruchteil der Gesamtkosten (Material muß immer bezahlt werden) kann selber basteln - falls gewünscht - und hat auch Gewissheit daß es paßt.
Und ich denke die paar Euro für einen zu seite stehenden Elektriker sollte jeder haben/investieren - schon aus o. g. Gründen. Und ich kenne hier keinen Elektriker, der einem nicht in ABSPRACHE Kabel legen, Dosen bohren usw. machen läßt. Die sind hier teilweise froh, wenn sie dies nicht machen müssen.
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BID = 879815
Löek Gelegenheitsposter
 
Beiträge: 66 Wohnort: Worms
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StGb § 319 Baugefährdung
(1) Wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues oder des Abbruchs eines Bauwerks gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Vorhabens, technische Einrichtungen in ein Bauwerk einzubauen oder eingebaute Einrichtungen dieser Art zu ändern, gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet.
(3) Wer die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) Wer in den Fällen der Absätze 1 und 2 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Eigene Anmerkung:
Alle VDE-Normen gelten als anerkannete Regeln der Technik! Sie sind zwar kein Gesetz, haben jedoch Gesetzescharakter. Soll heissen: Wer gegen die anerkannten Regeln der Technik verstösst macht sich im zweifelsfall strafbar.
@Tobias Claren:
Hast du Zugang zu den VDE-Normen? Hast du dich informiert was in den Normen die ich oben angegeben habe steht?
Ich habe das Gefühl du befindest dich auf einem Kreuzzug gegen die gültigen Vorschriften. Wenn dem so ist, dann kontaktiere bitte den VDE, dort darf jeder bei der Entwicklung, Änderung und Inkraftsetzung einer Norm mitreden!
_________________
Lass mich! Ich kann das!!
HUCH --- Kaputt !?!?!
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BID = 879816
GeorgS Inventar
     
Beiträge: 6450
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Liebe Leute,
was macht ihr so lange rum?
Der Threadstarter hat doch ausdücklich geschrieben, daß er
Zitat :
| "Suche Bestätigung, dass jeder..." |
wünscht. Bestätigung, nicht Widerspruch, nicht Auklärung!
Somit wäre es am vernünftig gewesen, wenn keinerlei
Antwort gepostet worden wäre.
(Außer es findet sich jemand mit einer Bestätigung? :=)
Ansonsten merkt man seinen langen, weitschweifigen
Traktaten an, daß er hier und da was aufgeschnappt
hat, aber nicht wirklich versteht.
Highlight:
Zitat :
| ..grundlegende Rechtsgrundsätze.. |
:=)
Und warum muß das wieder in eine Diskussion über
Studierte/Nichtstudierte ausufern?
Ist das das Hauptproblem hier?
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Dimmen ist für die Dummen
[ Diese Nachricht wurde geändert von: GeorgS am 16 Mär 2013 11:46 ]
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BID = 879833
der mit den kurzen Armen Urgestein
     
Beiträge: 17435
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hier hilft nur noch das!
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Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!
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BID = 880372
Brotzkocken Gelegenheitsposter
 
Beiträge: 65
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Interessantes Thema irgendwie.
Ist mehr juristisch als elektrotechnisch...
Ob der generelle Ausschluss von sog. "Nicht-Offiziell-Befaehigten" von Elektroinstallationsarbeiten so haltbar ist, wage ich zu bezweifeln.
Es kommt auch auf die Art der Arbeiten und der Pruefung/Inbetriebnahme an.
Der Kern der Vorschriften zielt ja darauf hin, dass die Anlagen dem Stand von Technik und Wissenschaft entsprechen.
Denn, ganz eng gefasst, waere beispielsweise verboten, wenn Verdrahtungsarbeiten, ob nun in immobilen Elektroinstallationen oder in Geraeten von Ungelernten vorgenommen werden.
Das ist jedoch unpraktikabel, denn Sinn der Vorschriften ist, dass keine Elektroinstallationen/-Geraete in Betrieb genommen werden, die den Vorschriften nicht entsprechen. Deren Fertigung selbst darf durch Jedermann vorgenommen werden, solange dies fachgerecht erfolgt. Ansonsten waere eine Industriegesellschaft unmoeglich.
Entsprechen die erstellten Installationen dem Stand der Technik und sind korrekt ausgefuehrt, sollte dementsprechend kein Gesetzesverstoss nur deswegen vorliegen, weil der Ausfuehrende nicht der entsprechenden Zunft angehoert.
Zumal seit Schroeders Kanzlerzeiten Elektroinstallation im Weiten nur noch Minderhandwerk ist.
Ob die Einschraenkung auf "Befaehigte" nur nach dem mittelalterlichen Staendegesetz verfassungsmaessig ist, gibt es ueberdies keine einheitliche Meinung.
In diesem Bereich ist seit einiger Zeit Bewegung
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BID = 880412
shark1 Inventar
     
Beiträge: 4878 Wohnort: DACH
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Es darf doch jeder Elektroinstallationen erstellen und Elektrogeräte bauen. Um diese in der EU betreiben zu drüfen müssen nicht mal VDE Bestimmungen eingehalten werden, es darf von ihnen nur keine Gefahr ausgehen (CE-Zeichen/Sicherheitsvorschriften/Produkthaftung/.....).
Nur darf man die Installationen nicht (aus Vertragsgründen) mit dem Versorgungsnetz verbinden.
Wer auf seinem Grundstück eine PV-Anlage mit Akku-Puffer als Inselnetz betreibt, darf dort solange basteln, solange er die Sicherheit anderer (oder deren Eigenutm), die Umwelt oder.... nicht gefährdet.
Das dem aber zb versicherungstechnische Fragen entgegenstehen ist wieder an anderes Thema.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: shark1 am 20 Mär 2013 12:52 ]
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Zum Ersatzteileshop
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