EFKffT Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten!

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Autor
EFKffT Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten!

    







BID = 874693

powersupply

Schreibmaschine



Beiträge: 2921
Wohnort: Schwobaländle
 

  


Moin moin

Ich soll als Elektrofachkraft nun unsere EUPs (waren schon auf einer theoretischen Grundlagenschulung bei der BG)nun praktisch unterweisen.
Die VEFK meinte dazu lapidar "Da zeigste ihnen die Schaltschränke und sagst wo sie hinlangen dürfen und wo nicht"
Das klingt mir zu primitiv und vor Allem falsch!
Einen vernünftigen Leitfaden zu dem Thema hab ich noch nirgends gefunden. Ich möchte die Sache wenn dann richtig machen!

Vielleicht noch was zum Betrieb: Wir haben in den fraglichen Bereichen jewils mehrere Hochregalbediengeräte welche selbsttätig in einem abgeschlossenen Bereich fahren. Darum herum haben wir dann noch beliefernde und entsorgende Fördertechnik. Im einen Lager sind das VDA-Kleinteilebehälter und im anderen Lager Staplergängige Gitterboxen und -Teilebehälter mit bis zu 2 x 2m Größe.
Für deren Instandhaltung und Wartung sind wir Zuständig.
Die Motoren sind alles 400V Maschinen die mit Steckern und Leitungen oder Anbausteckern versehen sind. Die Schaltschränke sind alle schon neuerer Bauart in denen die Inastallationen fingersicher sind.
Soll ich mit den Kollegen auch noch die Schaltpläne durchgehen?
Soll ich den Tausch von Bauteilen im Schaltschrank besprechen?
Soll ich mit den Kollegen vor Ort Messungen durchführen?
Wie weit muß/ soll ich gehen?
Tausende Fragen...

Danke fürs Lesen
powersupply

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powersupply
Es gibt 10 Arten von Menschen. Solche die Binärtechnik verstehen und die anderen.



[ Diese Nachricht wurde geändert von: powersupply am 18 Feb 2013  1:23 ]

[ Diese Nachricht wurde geändert von: perl am 18 Feb 2013  2:26 ]

BID = 874697

powersupply

Schreibmaschine



Beiträge: 2921
Wohnort: Schwobaländle

 

  

Mist Der Titel muss heißen :
EFKffT Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten!
Kann mal bitte ein Mod wenigstens den Titel ändern?

powersupply

_________________
powersupply
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BID = 874698

perl

Ehrenmitglied



Beiträge: 11110,1
Wohnort: Rheinbach

Machmer doch glatt

BID = 874848

winnman

Schreibmaschine



Beiträge: 1626
Wohnort: Salzburg

Da Würde ich mal von der anderen Seite anfangen.

Was sollen deine Elektrotechnis unterwiesenen Personen denn machen?

Dann grenzt du deren Arbeitsbereich ein.
Du unterweist sie auf die elektrotechnischen Gefahrenstellen (auch Annäherung).
Du musst entsprechende Tätigkeiten die trotzdem Gefahrenpotential (auch für andere Personen) enthalten dezitiert ansprechen und verbieten (Spannungsmessen, Freischalten, . . .)
Das ganze möglichst schriftlich (zumindestens in Stichworten)und festgelegt auf den Einsatzbereich und lässt dir dass dann unterschreiben.
Du weist sie auch darauf hin, dass sie durch die Unterweisung vom Laien zur EUP aufgestiegen sind, mit deren entsprechenden Verantwortung.

Wichtig, deine Unterweisung muss an das Umfeld angepasst sein.
Macht dann trotzdem jemand Blödsinn dann bist du eigentlich zu 99,9999% abgesichert.

Was ich noch machen würde (ist aber nirgends gefordert) Stichproben.
Fällt hier jemand durch, dann entweder Nachschulung oder über übergeordnete Ebenen (direkenten Vorgesetzten, Personalwirtschaft deutliche Schritte setzen, Abmahnen, . . .)

Siehst du als Fachkraft Verstöße, fällst du unter Expertenhaftung und musst dann entsprechend handeln (nachweislich! also am besten zuerst direkt und danach schriftlich (mit zumindestens deinem Vorgesetzten)!)

BID = 874861

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17433

Für die Unterweisung und Belehrung hält zuerst einmal die VEFK den Kopf hin!
Damit du Überhaupt den Umfang der Unterweisung einschätzen kannst muss erst mal klar sein welche Tätigkeiten die EUP ausführen sollen! Dementsprechend kannst du dann Belehren und klare no Gos setzen! Eines Klar stellen es werden nur die Arbeiten ausgeführt, die angewiesen wurden, bei Unklarheiten ist sofort eine Elektrofachkraft hinzuzuziehen und die Arbeit einzustellen! Sicherheit für die EUP und andere Arbeitskräfte geht grundsätzlich der Erledigung der Arbeit vor!

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Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!

BID = 874930

powersupply

Schreibmaschine



Beiträge: 2921
Wohnort: Schwobaländle

Danke für Eure Hinweise

Wie ich Eurem Text entnehmen kann bezieht ihr euch auf eine EUP, wie ich es fälschlicherweise zunächst geschrieben hatte.
Ich meinte aber, wie durch Perl im Betreff mittlerweile geändert, die EFKffT.
DIe Unterweisung dürfte aber wohl im Wesentlichen auf den selben Umfang hinauslaufen.

powersupply

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powersupply
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BID = 874931

powersupply

Schreibmaschine



Beiträge: 2921
Wohnort: Schwobaländle

Grmpf

F5 gedrückt

[ Diese Nachricht wurde geändert von: powersupply am 19 Feb 2013  3:11 ]

BID = 875039

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17433

die Elektrofachkraft für unterwiesene Tätigkeiten ist zwar Fachkraft, aber immer noch keine Elektrofachkraft für alle Elektroarbeiten. Sie darf nur die Tätigkeiten ausführen in die sie unterwiesen wurde.
Beispiel : Meister Röhrich wurde in den elektrischen Anschluss von DLH s der Firma XXX unterwiesen, und darf diese Geräte auch elektrisch anschließen.
Geräte der Firma xyz dagegen darf er nicht anschließen, da keine Unterweisung. An Verteilungen darf er gar nichts machen, da ihm die Gefahren dort unbekannt sind. Deshalb gibt es ja den Hinweis für unterwiesene (festgelegte) Tätigkeiten!
Da die EFKffT Elektrofachkraft ist darf sie im Unterschied zur EuP eigenverantwortlich arbeiten.
Zum Punkt Einweisung: Die EFKffT ist sogar Gründlicher einzuweisen, denn sie ist wesentlich mehr Gefahren als eine EuP ausgesetzt, und muss auch die Gefahren erkennen können.

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