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BID = 862638
jhandt Gesprächig
Beiträge: 112 Wohnort: Wien
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Guten Tag.
Ich habe gerade zwei T5 Lichtleisten gekauft, die ich unter einem Regal montieren will: http://www.amazon.de/gp/product/B00.....0_i00
Die Lichtleiste wird mit einem 2poligen Kabel angeschlossen, an der einen Seite ein Euro-Flachstecker, an der anderen Seite ein Stecker einer mir nicht bekannten Art(ein bisschen wie ein 2poliger Gerätestecker (C8?), aber kleiner und eckiger, siehe Bild), der in die entsprechende Buchse an der Lichtleiste kommt.
Mir ist dieser Stecker etwas unheimlich, weil die Kontakte nur ca 0.5mm unter der kante liegen (Im Unterschied zu den Kaltgerätesteckern die ich kenne, bei denen einige mm zwischen steckerkante und kontakt liegt). Ich hab jetzt irgendwie das unschöne Bild dass mein Kind diesen Stecker aus der Lampe zupft und in den Mund steckt (wobei das wohl auch bei Kaltegerätestecker vermutlich keine gute Idee wäre).
Meine Fragen:
Weiss irgendjemand ob es sich hier unm einen bekannten/genormten Stecker handelt? Ist der Stecker für diese Verwendung überhaupt zulässig?
Vielen Dank!
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BID = 862680
elo22 Schreibmaschine
Beiträge: 1403 Wohnort: Euskirchen
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Zitat :
jhandt hat am 14 Dez 2012 22:27 geschrieben :
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Mir ist dieser Stecker etwas unheimlich, weil die Kontakte nur ca 0.5mm unter der kante liegen (Im Unterschied zu den Kaltgerätesteckern die ich kenne, bei denen einige mm zwischen steckerkante und kontakt liegt). Ich hab jetzt irgendwie das unschöne Bild dass mein Kind diesen Stecker aus der Lampe zupft und in den Mund steckt (wobei das wohl auch bei Kaltegerätestecker vermutlich keine gute Idee wäre). |
Tja, entweder andere Leuchte oder nur einstecken wenn Du dabei bist.
Lutz |
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BID = 862697
shark1 Inventar
Beiträge: 4878 Wohnort: DACH
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Das ist halt das Problem mit billigem China-Schrott
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BID = 862725
jhandt Gesprächig
Beiträge: 112 Wohnort: Wien
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Danke für die Bemerkungen.
Mich würde auch interessieren ob dieser Stecker überhaupt "zulässig" ist. Welche Vorschriften müssen eingehalten werden, wenn man elektrische Geräte in der EU verkauft? (Das ist vermutlich eine sehr komplizierte Materie...)
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BID = 862738
Offroad GTI Urgestein
Beiträge: 12742 Wohnort: Cottbus
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Zitat :
| ob dieser Stecker überhaupt "zulässig" ist. |
Ja, ist er.
Dieses System ( Katalog) hat die Schutzart IP20 (Schutz gegen Berührung mit den Fingern). Und genau der ist gegeben.
Wenn dir das nicht geheuer ist (was ich durchaus nachvollziehen kann) solltest du sie zurückschicken, und ein System kaufen, welches mit Schutzkleinspannung betrieben wird.
Bspw. LED-Streifen
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Theoretisch gibt es zwischen Theorie und Praxis keinen Unterschied. Praktisch gibt es ihn aber.
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BID = 862767
shark1 Inventar
Beiträge: 4878 Wohnort: DACH
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Es kann durch aus sein, dass dieser Stecker (un)zulässig ist. Angeben darüber kann aber nur die Produktnorm machen, die jedoch meist nur den Herstellern und der CENELEC/VDE/ÖVE selbst vorliegt.
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BID = 862777
jhandt Gesprächig
Beiträge: 112 Wohnort: Wien
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Nochmals vielen Dank für die Antworten!
Ich werde die Leuchten übrigens behalten, die Anschlussleitungen nach ca 10cm trennen und in einen Aufputzschalter führen (Aderendhülsen,Zugentlastung). Dadurch ist zumindest nicht die Gefahr gegeben dass man bei der Steckdose am Kabel anzieht und so zum fragwürdigen Stecker kommt.
Und wer sich die Mühe macht zur Lampe hinaufzugreifen, das (sehr kurze) Kabel herauszufizeln und dann in den Mund zu stecken, der kann auch eine normale Glühbirne aus einer Schreibtischlampe schrauben und dann den Finger in die Fassung stecken... (Das diese nicht-fingersicheren Schraubfassungen überhaupt legal sind wundert mich immer wieder, vor allem im Vergleich zu den Sicherheitsstandards die in allen möglichen anderen Bereichen verlangt werden...)
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BID = 862781
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Wenn das wirklich nur 0,5mm sind (oder auch 1mm) - und auf dem Foto sieht es so aus, dann ist dieses Exemplar der Gerätekupplung sehr wohl unzulässig! Es hält dann auch die angebliche Schutzart IP20 nicht ein.
Leider findet derartig gefährlicher Müll immer wieder den Weg in die EU.
Bitte das gemeingefährliche Zeugs zur Anzeige bringen! Z.B. bei der zuständigen Landesgewerbeanstalt.
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"
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