An der letzten Sitzung der DKE-Kommission 735 wurde bei den Vertikalerdern Typ A festgelegt, dass diese nicht mehr nur bodengleich sondern künftig bis 0,5 m unter Grund versenkt werden müssen. Damit ist der Widerspruch zur Blitzschutzschutznorm DIN EN 62305 (VDE 0185-305) beseitigt.
Der in der DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2011-06 bei Antennendirekterdung an eine Blitzschutzanlage auf 16 mm² erhöhte Querschnitt für einen Potenzialausgleichsleiter (siehe Bilder 13 und 16) wird in den Positionen 4, 4a und 4b auf übliche 2,5 mm² Cu (geschützt) und 4 mm² (ungeschützt) reduziert.