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Vorgehen bei Zählervertauschung |
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BID = 860763
schmitzalex Schriftsteller
Beiträge: 765 Wohnort: Deutschland
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Hallo,
Bei mir in der Nachbarschaft gibt es eine Zählervertauschung. Da noch die ersten Stromzähler verbaut sind, dürfte diese bereits seit dem Bau des Hauses bestehen. Beim Stromversorger haben wir bereits angerufen, da erklärte man uns das man nicht zuständig sei und wir uns an den Vermieter wenden müssen. Wie sollte man hier am besten vorgehen?
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BID = 860779
Offroad GTI Urgestein
Beiträge: 12742 Wohnort: Cottbus
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Was meinst du mit Zählervertauschung?
Und wo liegt eigentlich das Problem?
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Theoretisch gibt es zwischen Theorie und Praxis keinen Unterschied. Praktisch gibt es ihn aber. |
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BID = 860782
schmitzalex Schriftsteller
Beiträge: 765 Wohnort: Deutschland
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Das der eine den Strom für den anderen bezahlt.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: schmitzalex am 3 Dez 2012 17:38 ]
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BID = 860789
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
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Vermieter verständigen, der beauftragt Elektrofachbetrieb welcher die Zähler um klemmt.
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Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!
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BID = 861177
schmitzalex Schriftsteller
Beiträge: 765 Wohnort: Deutschland
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Und wie sieht es mit Erstattung des zu viel gezahlten aus? Der eine will das natürlich erstattet haben, der andere nichts nachbezahlen.
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BID = 861202
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Da könnte eine Schadenersatzforderung (des benachteiligten Miteres) gegen den Vermieter in Betracht kommen.
Ob der sich danach beim bevorteilten Mieter schadlos halten kann, ist ne andere Frage (ungerechtfertigte Bereicherung).
Empfehlung:
Ab zum mietrechtserfahrenen Anwalt!
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"
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BID = 861271
shark1 Inventar
Beiträge: 4878 Wohnort: DACH
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Zitat :
der mit den kurzen Armen hat am 3 Dez 2012 18:54 geschrieben :
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Vermieter verständigen, der beauftragt Elektrofachbetrieb welcher die Zähler um klemmt.
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Kann es nicht einfach sein, dass die Zähler ggf falsch beschriftet bzw. sonst irgendwie buchhalterisch falsch zugeodet worden sind?
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BID = 861316
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Vermutlich.
Deswegen sollte da auch NICHTS umgeklemmt oder Zähler getauscht werden!
Sondern es ist vorzugsweise eine buchhalterische Richtigstellung vorzunehmen.
Also zum nächstmöglichen Stichtag beide Zähler ablesen und dann in den Verrechnungskonten die Zählernummern tauschen.
Das muß der VNB machen - und darum kann er sich auch nicht drücken.
Am besten macht man dazu einen Ortstermin mit allen vier betroffenen Parteien (VNB, Vermiter und den beiden Mietern).
Das wirkt für die Zukunft.
Schwieriger wird die Korrektur der Vergangenheit.
Wie man das sinnvoll angeht, habe ich ja schon beschrieben.
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"
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BID = 861441
schmitzalex Schriftsteller
Beiträge: 765 Wohnort: Deutschland
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Das wird aber ein Abenteuer, Stadtwerke fühlen sich nicht zuständig Vermieter kümmert sich mal wider um nichts und Nachbar ist natürlich auch nicht gerade begeistert, wo er doch meint so „sparsam“ gelebt zu haben. Wie kann man den Netzbetreiber denn ambesten verdonnern?
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BID = 861443
TF_tronikfan Stammposter
Beiträge: 372 Wohnort: Stuttgart
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Es gibt da evtl. noch ein paar Beteiligte.
Messstellenbetreiber könnte auch neben den Stadtwerken ein anderer sein.
Und dann ist da noch der
Elektriker
namentlich der, der die Zählermeldung unterschrieben hat.
---Evtl. noch weitere Elektrospezialisten die ungemeldet Änderungen an der Anlage vorgenommen haben.
Es muss zunächst nach der Meldung beim Energieversorger gefragt werden. Das geht allerdings nur mit einer Vollmacht der Beteiligten oder dann (etwas) später auf richterlichen Auftrag.
Gruß
tf
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BID = 861464
shark1 Inventar
Beiträge: 4878 Wohnort: DACH
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Also ich würde als Hauptverantwortlichen den VNB/Messtellenbetreiber sehen, denn dieser ist ja schließlich für die Verrechnung zuständig. Außer natürlich es handelt dich um einen privaten "Zwischenzähler"
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BID = 861533
clembra Inventar
Beiträge: 5404 Wohnort: Weeze / Niederrhein
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Dumme Frage am Rand: Wem wird eigentlich der Strom abgedreht, wenn die Rechnung nicht mehr bezahlt wird? Dem, der die Rechnung bezahlen sollte - oder dem anderen, dessen Zähler zur Rechnung gehört?
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Reboot oder be root, das ist hier die Frage.
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BID = 861545
Trumbaschl Inventar
Beiträge: 7574 Wohnort: Wien
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Zitat :
clembra hat am 8 Dez 2012 09:53 geschrieben :
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Dumme Frage am Rand: Wem wird eigentlich der Strom abgedreht, wenn die Rechnung nicht mehr bezahlt wird? Dem, der die Rechnung bezahlen sollte - oder dem anderen, dessen Zähler zur Rechnung gehört?
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Im Zweifelsfall letzterem
Ein Schelm, wer dabei Böses denkt...
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"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"
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