Hallo liebe Forumsmitglieder,
eine derartige Begrüßung des Moderators ist einfach nur der

.
jeder nur halbwegs normal denkende Mensch weiß das nur zugelassene Fahrzeugbeleuchtung an Kraftfahrzeugen erlaubt sind, da die unteranderem das E-Prüfzeichen tragen.
Und natürlich haben ich in den heiligen Foren-

gelesen, das die Götter besonderen Wert auf die Betonung das es sich um ein Auto handelt das sich nicht auf der Straße bewegt.
Ich habe bewusst "Fahrzeug" geschrieben, da es sich hier um alles mögliche handeln könnte. Jedenfalls wird mein Fahrzeug nur auf Privatgelände zur Beförderung benützt und hat nicht mal eine Straßenzulassung. Ist allerdings dafür auch nicht vorgesehen.
Jedenfalls finde ich es eine Frechheit so abgefertigt zu werden.
Die Nachfrage, um was es sich für ein Fahrzeug handelt, hätte ich vorausgesetzt.
Nun gut nun weis ich ja woran ich bin !!!
Für alle die es noch nicht gelesen haben hier noch mal die Vorgeschichte.
Gruß
Bommel866admin:
es reicht einen Link auf den alten Beitrag.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: admin am 12 Okt 2012 22:59 ]
admin
Titel bereinigt. Grossschreibungen und unnötige Ausrufezeichen usw. haben im Titel nichts verloren.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: admin am 12 Okt 2012 23:03 ]