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Fahrzeugbeleuchtung im Selbstbau ! |
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BID = 851983
Bommel866 Gerade angekommen
Beiträge: 4
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Hallo liebe Forumsmitglieder,
eine derartige Begrüßung des Moderators ist einfach nur der .
jeder nur halbwegs normal denkende Mensch weiß das nur zugelassene Fahrzeugbeleuchtung an Kraftfahrzeugen erlaubt sind, da die unteranderem das E-Prüfzeichen tragen.
Und natürlich haben ich in den heiligen Foren- gelesen, das die Götter besonderen Wert auf die Betonung das es sich um ein Auto handelt das sich nicht auf der Straße bewegt.
Ich habe bewusst "Fahrzeug" geschrieben, da es sich hier um alles mögliche handeln könnte. Jedenfalls wird mein Fahrzeug nur auf Privatgelände zur Beförderung benützt und hat nicht mal eine Straßenzulassung. Ist allerdings dafür auch nicht vorgesehen.
Jedenfalls finde ich es eine Frechheit so abgefertigt zu werden.
Die Nachfrage, um was es sich für ein Fahrzeug handelt, hätte ich vorausgesetzt.
Nun gut nun weis ich ja woran ich bin !!!
Für alle die es noch nicht gelesen haben hier noch mal die Vorgeschichte.
Gruß
Bommel866admin:
es reicht einen Link auf den alten Beitrag.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: admin am 12 Okt 2012 22:59 ]
admin
Titel bereinigt. Grossschreibungen und unnötige Ausrufezeichen usw. haben im Titel nichts verloren.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: admin am 12 Okt 2012 23:03 ] |
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BID = 851985
admin Administrator
Beiträge: 5027 Wohnort: Heilbronn
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In den Regeln steht:
KFZ Basteleinen nicht erwünscht.
Ist das Fahtzeug eventuell kein KFZ sondern ein Spielzeugauto?
admin
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BID = 851987
Bommel866 Gerade angekommen
Beiträge: 4
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Richtig!!!
Es handelt sich um eine Golf-Caddy welches sich auf unserem Firmengelände bewegt.
Gruß
Bommel
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Bommel866 am 12 Okt 2012 23:06 ]
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BID = 851988
Her Masters Voice Inventar
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Beiträge: 5308 Wohnort: irgendwo südlich von Berlin
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heul doch
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BID = 851991
admin Administrator
Beiträge: 5027 Wohnort: Heilbronn
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Zitat :
Bommel866 hat am 12 Okt 2012 23:05 geschrieben :
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Richtig!!!
Es handelt sich um eine Golf-Caddy welches sich auf unserem Firmengelände bewegt.
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Also doch ein KFZ.
Ein KFZ ist ein Kraftfahrzeug, egal wo es sich befindet.
admin
p.s.
Spielzeugautos sind die kleinen, max 2ßcm lang.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: admin am 12 Okt 2012 23:17 ]
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BID = 851994
Bommel866 Gerade angekommen
Beiträge: 4
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Wo habe ich denn behauptet das es sich um ein KFZ handelt!
Aber gut, sollte ein Golf-Caddy zu der Gruppe der KFZ gehören habe ich mich wohl getäuscht.
Aber wie dem auch sei, ihr müsst ja wissen ob ihr mir helfen wollt oder nicht.
Gruß
Bommel
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BID = 851996
Rhodosmaris Schreibmaschine
Beiträge: 2354 Wohnort: Lindau/Bodensee
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Daß hinterher geschrieben wird, daß das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wird und keinerlei Vorschriften unterliegt, ist ja wohl klar.
Wenn man dich mit der Nase "draufstubbst", wirst du ja wohl kaum zugeben, daß das Fahrzeug nur im umzäunten, abgesperrten und nicht für Fremde zugänglichen Gelände bewegt wird.
Wenn es sich um ein Firmengelände handelt, muß auch mit Fremdfahrzeugen und Personen gerechnet werden.
Man darf noch nicht einmal ein KFZ ohne Zulassung/Versicherung (auch wenns TÜV und ne Betriebserlaubnis hat) auf Privatgelände betreiben, wenn das Gelände nicht vollständig umzäunt ist!
ciao Maris
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BID = 852014
Mr.Ed Moderator
Beiträge: 36187 Wohnort: Recklinghausen
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Und da haben wir sie wieder, die "Privatrennstrecke"
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-=MR.ED=-
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BID = 852015
perl Ehrenmitglied
Beiträge: 11110,1 Wohnort: Rheinbach
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Und weil wir dies Alles schon zum x-ten Male gelesen haben, und es langweilig wird, beende ich die Märchenstunde nun.
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