Niederspannungsanschlussverordnung - NAV was darf man an seinem E-Energieanschluss wirklich

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Autor
Niederspannungsanschlussverordnung - NAV was darf man an seinem E-Energieanschluss wirklich

    







BID = 850657

mgolbs

Gerade angekommen


Beiträge: 2
 

  


Hallo,

ich bin auf der Suche nach den genauen Spezifikationen (ordentliche Installation und fachgerechte Anlagen und Geräte vorausgesetzt) was am eigenen "Hausanschluß" für die elektrischen Größen zulässig ist. Wie darf man diesen Energieanschluss gebrauchen?

Ob die NAV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung - Niederspannungsanschlussverordnung) da das zentrale Dokument ist weiß ich leider nicht.

Dort wird auf meine Fragen eigentlich nur im §16 eingegangen.

§ 16 Nutzung des Anschlusses
(1) ....
(2) Die Anschlussnutzung hat zur Voraussetzung, dass der Gebrauch der Elektrizität mit einem Verschiebungsfaktor zwischen cos Phi = 0,9 kapazitiv und 0,9 induktiv erfolgt....
(3) ....
(4) ....

Es wird nur verlangt, dass der Gebrauch der Elektrizität den cos Phi einhält. Sonst eigentlich gar nichts. Maximale Stromhöhe ist ja durch Sicherungen definiert. Wie sieht es aber z.B. mit der Frage Trägheit dieser aus?

Es wird eigenartigerweise auch nicht explizit vom Verbrauch der Energie gesprochen, sondern vom Gebrauch.

Wenn also z.B. ein Asynchronmotor aus dem Motorbetrieb in den Generatorbetrieb geht, ist nur cos Phi zu beachten? Und wenn das zulässig wäre, wo sind dann Grenzen?

Bei Einspeisungen z.B. mit Synchrongeneratoren, Wechselrichtern usw. (Netzbezug ???) die nicht aus dem Netz erregt werden, gelten ja spezielle Vorschriften, es sind z.B. ENS & Co. notwendig.


Über eine Info, Norm, Link zu den genauen Spezifikationen wäre ich sehr dankbar.


Gruß Markus

BID = 850727

joe

Schreibmaschine



Beiträge: 1748
Wohnort: Ba-Wü

 

  


Zitat :
Es wird nur verlangt, dass der Gebrauch der Elektrizität den cos Phi einhält. Sonst eigentlich gar nichts. Maximale Stromhöhe ist ja durch Sicherungen definiert. Wie sieht es aber z.B. mit der Frage Trägheit dieser aus?


Nee da steht noch viel mehr:
§13 Abs2:
(kann den Text nicht kopieren, entweder gesperrt oder mein reader spinnt)
Da steht drin wer überhaupt an der Anlage arbeiten darf und das unzulässige Rückwirkungen nicht erlaubt sind. Und der Verweis auf das Energiewirtschaftsgesetz und die anerkannten Regeln der Technik. Und es wird auf die Geräte eingegangen.

Dann natürlich §19 Abs.1:
Störungen usw... dürfen nicht sein... bla bla


Zitat :
Über eine Info, Norm, Link zu den genauen Spezifikationen wäre ich sehr dankbar.


Hmm also bei den Vorschriften zu den "ins netzeinspeisenden" Geräten bin ich nicht so bewandert. Vielleicht jemand anderes hier.

Ansonsten mal die TAB deines VNB suchen, vielleicht sind da im Anhang die Normen angeführt.

Viel Erfolg.

[ Diese Nachricht wurde geändert von: joe am  4 Okt 2012 20:05 ]

BID = 850740

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17437

NAV in Textform
Zusätzlich ist die TAB 2012 zu beachten
Grundsätzlich ist die NAV. Die TAB spezifiziert das genauer.
Du persönlich darfst zB gar nichts an der Anlage tun. Läuft ein Motor als Generator gibt es unzulässige Netzrückwirkungen.
Das EVU legt fest Was ,Wie abgesichert wird und welche Leistung bezogen werden darf.
Großverbraucher müssen angemeldet werden, und auch da legt das EVU die Anschlussbedingungen fest.(ZB gegenseitige Verriegelung)siehe TAB

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Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!

[ Diese Nachricht wurde geändert von: der mit den kurzen Armen am  4 Okt 2012 20:28 ]

[ Diese Nachricht wurde geändert von: der mit den kurzen Armen am  4 Okt 2012 20:47 ]

BID = 850769

shark1

Inventar



Beiträge: 4878
Wohnort: DACH

Ich verstehe deine Frag so, ob du nun in deinem EFH 3 Küchenherde gleichzeitig bereiben darfst, da du ja eine 50A Sicherung im HAK hast, oder was willst du eigentlcih genau wissen?

BID = 851348

mgolbs

Gerade angekommen


Beiträge: 2

Hallo,

danke für die Antworten und die eingeleitete Diskussion. Grundsätzlich geht es mir nicht darum einem Sachkundigen Arbeiten abzunehmen und selbst Basteln zu wollen. Auch muss alles dem Stand der Technik und Regelwerke entsprechen...100% Zustimmung!

Nun zu Pudels Kern:

Die Ausführung in NAV § 13 unter Elektrische Anlage lautet ja:
(1) Für die ordnungsgemäße Errichtung.....er verantwortlich.
(2) Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. ...

Nun kommt man auf einen ersten Punkt. Was fällt alles unter diese sehr allgemeine Formulierung in § 13 (2) tatsächlich?

Wenn in einem Stromkreis ein zusätzlicher "Teilnehmer" tätig wird (und das gilt ja z.B. auch bei einem neuen Hausanschluss mit in Betrieb befindlichen Komponenten der Elektrotechnik) gibt es ja immer Veränderungen/Rückwirkungen im Gesamtnetz.

Das unzulässig einfach unzulässig ist steht ja auch außer Frage.

In §16 wird ja dem Endverbraucher der "Gebrauch der Elektizität" deutlich ermöglicht, nicht nur explizit ein Verbrauch. Ist das Zufall?

Interessant wird ja die Frage was ist zulässig und was muss als unzulässig gelten?

Alles mit cos(phi) < 0,9 (ob kapazitiv oder induktiv) ist grundsätzlich unzulässig, ganz deutlich auch bei der üblichen Elektroenergieentnahme.

Mit cos(phi)>= 0,9 gilt ja doch §16 "Gebrauch der Elektizität", egal wie ich diese nun gebrauche?


Besonders in Bezug zu: Anschlussnutzung
§ 16 Nutzung des Anschlusses
(1) Der Netzbetreiber ist bei Bestehen eines Anschlussnutzungsverhältnisses verpflichtet, dem Anschlussnutzer in dem im Netzanschlussverhältnis vorgesehenen Umfang die Nutzung des Netzanschlusses jederzeit zu ermöglichen. ….gehindert ist.
(2) Die Anschlussnutzung hat zur Voraussetzung, dass der Gebrauch der Elektrizität mit einem Verschiebungsfaktor zwischen cos Phi = 0,9 kapazitiv und 0,9 induktiv erfolgt. Anderenfalls kann der Netzbetreiber den Einbau ausreichender Kompensationseinrichtungen verlangen.

... kann ich z.B. die Rückspeisung aus diesem Dokument nicht zwangsläufig als unzulässig herauslesen. Besonder durch die Formulierung "dass der Gebrauch der Elektrizität" hier steht ja nicht explizit der Verbrauch geregelt ist.

Wenn z.B. Rückspeisung in welcher Art auch immer grundsätzlich unzulässig wäre, würde dies sicher auch in dem Regelwerk als solches beschrieben sein. Dann gäbe es ja auch keine Photovoltaik, MINI-BHKW's, Wasserräger usw. Das Thema ENS&Co. soll ja hier auch nicht besprochen werden.

Wobei ja doch hier deutlich zu unterscheiden ist, ob Rückspeisung durch Erregung aus dem öffentlichen Netz nur möglich ist (Asynchronmotor im Generatorbetrieb), oder von Systemen kommt die auch ohne Anregung aus dem Netz einspeisen würden (z.B. Synchrongenerator)?

Ein kleiner Ausblick zu Seite auf die Wirkungsweise und Konstruktion des Energiezähler zeigt doch deutlich, dass man z.B. mit Rückspeisungen rechnet - System Rückstrom am Energiezähler.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass diese Regelungen im Umfeld des Elektroanschlusses "digital" sind. Da muss es doch Grenzwerte für die verschiedenen physikalischen Größen in den Regelwerken geben? Das ist doch fast überall so.

Als erstes würde ich mich freuen ein Regelwerk genannt zu bekommen, wo deutlich die Frage Rückspeisung definiert und beschrieben wird. Hier geht es nicht um Rückspeisung mit Vergütung sondern um den Gebrauch des Hausanschlusses und den Grenzen der damit verbundenen Parameter.


Auf eine offenen, rege und ertragreiche Diskussion freue ich mich schon.


Gruß und Dank Markus

BID = 851354

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17437


Zitat :
Ein kleiner Ausblick zu Seite auf die Wirkungsweise und Konstruktion des Energiezähler zeigt doch deutlich, dass man z.B. mit Rückspeisungen rechnet - System Rückstrom am Energiezähler.

Kein normaler Zähler zählt Verbrauch und Rückspeisung im Gegenteil die Zähler haben eine Rücklaufsperre.
Es gibt deshalb ja Verbrauchs und Rückspeisezähler!
BHKW und andere Energieerzeuger sind grundsätzlich wenn sie netzparallel arbeiten Netzgeführt!

Netzrückwirkungen sind zum Bleistift unsymmetrische Belastung der Phasen. Dadurch kommt es zu Netzüberbelastung, oder zB Gleichrichterschaltungen, Phasenan und abschnittsschaltungen, Transienten, Unterspannungen oder Überspannungen, (Hervorgerufen zb wenn ein 50 kW Motor direkt am Netz anläuft dann wird es
finster, oder ein Generator zum Bleistift mit zu hoher Spannung einspeist. Ganz besonders Lustig wird es wenn der Generator nicht Netzsyncron läuft.
Zum Punkt Netzeinspeisung gibt die TAB und einschlägige Verordnungen genaueres zum besten.
In dem Moment wo du Energie ins Netz einspeist wirst du zum Energieerzeuger und hast dann noch einige Punkte mehr zu beachten, zb Netzmanagement.
Wie gesagt die NAV ist die Grundlage die VDE und die TAB präzisieren.


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[ Diese Nachricht wurde geändert von: der mit den kurzen Armen am  8 Okt 2012 21:29 ]

BID = 851398

sam2

Urgestein



Beiträge: 35321
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Lieber Markus,

auch ich verstehe immer noch nicht, worauf Du hinauswillst.
Aber soviel kann man schon jetzt sagen:
All diese Regelungen beziehen sich nur auf den reinen Wirkenergiebezug!

Für Wirkenergieeinspeisung gelten ganz andere Regeln und das ist auch nur nach Anmeldung, ggf. gesonderter Vereinbarung und unter Beachtung der dafür geltenden Regeln überhaupt zulässig.
Daß es auch saldierende Zähler und sogar Vierquadrantenzähler gibt, ändert daran nichts...

In die Wortwahl der NAV solltest Du nichts hineingeheimnissen. Sie ist einfach nur ausnahmsweise füsikalisch korrekt (denn man kann Energie generell nicht verbrauchen, nur umwandeln, was - wenn es planmäßig geschieht - als Gebrauch bezeichnet wird).

An eine gewöhnliche Verbraucheranlage darf also GAR KEINE Eigenerzeugungsanlage netzparallel angeschlossen werden!!! Weder Photovoltaik, MINI-BHKW noch Wasserrad etc.

Es wäre hilfreich, wenn Du darlegen könntest, worum es konkret geht.


Gruß,
sam2


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