Zitat :
sabina hat am 15 Aug 2012 21:39 geschrieben :
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1) Bestehende Erdung (16mm²) wieder außen am Sat-Mast angeschlossen.
2) Eine Erdungsbrücke (16mm²) vom Sat-Mast zur Aufständerung der vorhandenen Solarthermie-Anlage angebracht. |
Ein Erdungsanschluss "außen" besagt noch nicht, dass der 16 mm² Cu-Erdleiter gefährliche Näherungen vermeidet und nach DIN EN 62305 (VDE 0185-305) zu berechnende Trennungsabstände zu anderen Kabeln und metallischen Hausteilen einhält. Bei Außenverlegung wären zum Beispiel eine gequerte Dachrinne wie bei einer Blitzschutzanlage mit einzubinden.
Zitat :
sabina hat am 15 Aug 2012 21:39 geschrieben :
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3) Im Dachgeschoss (also innen) einen PA-Leiter (6mm²) mit dem Sat-Mast und dem Multischalter sowie den Koax-Schirmen verbunden.
Ist der PA-Ausgleich wirklich korrekt ausgeführt worden - also innerhalb des Gebäudes am Ende des Sat-Mastes? |
Für die Antennenerdung ist die DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) maßgeblich, die seitenlang auf die Blitzschutznorm DIN EN 62305 (VDE 0185-305) verweist. Beide Normen empfehlen eine Antenne nach dem Stand der Technik in den Schutzraum einer isoliert angebrachten Fangstange zu stellen, weil nur so galvanische Blitzstromeintragungen in die Antennenkabel und Endgeräte zu vermeiden sind.
Die konventionelle Antennendirekterdung ist aber nach den Anerkannten Regeln der Technik (aRT = Norm-Minimumstandard) noch zulässig und kann auch die einzige Alternative sein, wenn die Trennungsabstände aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht einzuhalten sind.
Nach aktueller DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2011-06 muss der PA-Leiter für eine direkt geerdete Antenne mit einem Querschnitt von mind. 2,5 mm² Cu (geschützt) oder 4 mm² Cu (ungeschützt) möglichst abstandslos mit den Antennenkabeln verlegt sein und darf
ausschließlich schleifenfrei am Mast geerdet sein. Bei einem Multischalter im UG ist somit mit den Kabeln ein PA-Leiter zu verlegen!
Blitzschutz ist Brandschutz, daher muss zur Vermeidung von zündenden Überschlägen ein möglichst mastnaher Erdblock für die Kabel installiert sein der meistens fehlt.
Nach DIN EN 62305 (VDE 0185-305) genügt -warum auch immer- für den Blitzschutzpotenzialausgleich einer Fotovoltaikanlage ein Leiterquerschnitt von mind. 6 mm² Cu. Sofern die Solarthermieanlage nicht mit Verbundrohren installiert wurde, ergeben deren Rohre einen größeren Querschnitt.
FAZIT:
- Wie bei allen suboptimalen konventionellen Antennendirekterdungen werden die Kabel und Endgeräte bei galvanischen und induktiven Blitzstromeintragungen mit Teilblitzströmen belastet
- Die Innenverlegung eines mit Teilblitzströmen belasteten Potenzialausgleichsleiters ist somit normkonform und systemtypisch
- Auch ein überdimensionerter 6 mm² PA-Leiter ist bei Antennendirekterdung ausschließlich schleifenfrei am Mast anzuschließen
- Durch die Erdleiterverbindung mit der Solarthermieanlage werden -wie bei Direkterdung an eine Blitzschutzanlage- auch Blitzströme durch Einschläge in dieses Bauteil in die Antennenanlage verschleppt
- Wer dies vermeiden will muss von einer qualifizierten Blitzschutzfachkraft prüfen lassen, ob die Antenne und die Solarthermieanlage (durch Blitzschutzfachkräfte!) in den Schutzraum isoliert angebrachter Fangstangen gestellt werden kann
- Ist dies möglich, wird die Antenne in den PA mit einbezogen und an der HES geerdet
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Dipol am 19 Aug 2012 20:11 ]
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Dipol am 19 Aug 2012 20:14 ]