Hi!
Ja, ich möchte mir ein Fahrzeug für den Stadteinsatz bauen um mich vom Busverkehr unabhängig zu machen (z.B. wenn es im Labor was länger dauert...) und das
im Rahmen der StVZO 
(Da man gegen die Bullerei im Zweifelsfall ja eh den Kürzeren zieht...)
Der Grund:
Für ein Auto ist kein Geld und eigentlich auch kein richtiger Bedarf da.
Ein Fahrrad im Speziellen und Zweiräder im Allgemeinen bieten mir zu wenig Sicherheit und Transportfläche, was z.B. das Fahrverhalten bei rutschiger Fahrbahn angeht.
Und so viel Muskelkraft habe ich auch nicht
Sollte also schon was Mehrrädriges mit Hilfsantrieb sein, denn ein Kofferraum ist ne praktische Sache.
Elektroantrieb ließe sich evtl. noch bezahlen, besonders in Anbetracht der Folgekosten (die LiFePos sind ja mittlerweile halbwegs günstig und haltbarer als die normalen Lithiumakkus). Das Vehikel als Pedelec auszulegen dürfte an den höchstwahrscheinlich eher nicht ausreichenden Beschränkung auf 250W scheitern.
Was ich verkraften könnte, wäre eine Zulassung als
Leichtkraftfahrzeug bzw. die sich daraus ergebende Versicherungspflicht.
Stellt sich die Frage, wie so eine Zulassung in dieser Typklasse abläuft.
Lässt man da wie bei Wännä den Prüfer drumherumlaufen, gibt ihm diverse Nachweise und gut ist?
Oder ist es bei diesen Leichtkraftfahrzeugen ähnlich schwierig wie bei normalen Kfz, dass man für alles eine Typprüfung o.ä. braucht?
Momentan schwebt mir ein dreirädriger Liegerad-Aufbau vor.
Ob man damit dann auch auf Radwegen fahren darf?
Wäre zumindest für die Autofahrer entlastend
Auch dort wäre der Motor eher ein Hilfsantrieb, denn zur FH gehts ordentlich steil den Berg rauf, das will ich nicht alleine machen
Ein CityEL scheitert am astronomischen Preis.
Ein Segway daran und an der affigen Fahrhaltung... damit sieht man ja aus, als hätte man die Förderschule mehrere Male nicht geschafft
Der
EVtraxer wäre eine Möglichkeit, erscheint mir aber fast etwas überdimensioniert und ist mit über 6k€ doch recht teuer.
Stellt sich noch die Frage, ob ich den mit den schweren Batterien als Leichtkraftfahrzeug zugelassen bekomme...
Das Fahrzeug soll nur im Zentrum einer westdeutschen Kleinstadt bewegt werden, dementsprechend muss es nicht schneller als 45 km/h fahren können.
Eine gültige Fahrerlaubnis B/M/S/L ist vorhanden.
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