Zunächst mal ein Hallo in die Runde
Es geht um die Erweiterung einer Bestehenden Elektroinstallation um den Schutz vor Überspannungen
System:
Freileitungs-Dachständer für zwei Parteien.
Netzform TN-C-S
HAK mit 50A Sicherungen
Errichtung der HV 1989. PEN Trennung im HAK.
Potentialausgleich auf "unserer" Seite durch Tiefenerder und Fundamenterder. Verbindung zur HV mit NYM 1x16mm².
Da unser Dachständer der letzte in der Reihe ist, glaube ich an jeder Ader ein Gasableiter gegen Erde (Blitzschutz des Ständers) als Grobschutz entdeckt zu haben. Kann man den als Grobschutz gemäß der heutigen, gültigen Definitionen angesehen werden?
(Errichtung Dachständer ca. 1950)
Bei der zweiten Wohnpartei wurde ein Überspannungsschutz nachgerüstet (Hersteller / Modell gerade unbekannt).
In dem Fall wurden die Ableiter nur jeweils zwischen den Außenleitern zum PEN verschaltet.
Welcher Mittelschutz (Oder Kombischutz) ist zur Nachrüstung in der HV zu empfehlen?
_________________
Multiple exclamation marks are a sure sign of a diseased mind! - Terry Pratchett