Suche sehr kleines Funkmicrofon

Im Unterforum Funktechnik - Beschreibung: Amateurfunk und CB-Funk

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Autor
Suche sehr kleines Funkmicrofon

    







BID = 803656

Funkfan

Gerade angekommen


Beiträge: 1
Wohnort: Köln
 

  


Hallo ihr Lieben,

ich suche ein sehr kleines Funkmicrofon. Je kleiner desto besser. Es sollte zum Beispiel an eine 9 Volt Batterie angeschlossen werden können, damit man nicht ständig die Batterien wechseln muss. Wie z.B. bei einer Knopfzeller oder so.

Ausserdem sollte das Signal durch eine Antenne die sich in ca. 20 Meter Entfernung befindet, nochmals verstärkt werden können um dann weitere ca. 30 Meter überbrücken zu können, sodass man insgesammt auf ca. 50 Meter kommt. Wenn das Micro aus eigener Kraft auf 50 Meter kommt ist das mit der Antenne natürlich nicht nötig. Ideal aber keine Bedingung wäre auch, wenn man das Micro per Funk an und aus schalten könnte.

Weiss da jemand vielleicht was?

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Funkfan am 14 Dez 2011  5:25 ]

BID = 803657

perl

Ehrenmitglied



Beiträge: 11110,1
Wohnort: Rheinbach

 

  


Zitat :
suche ein sehr kleines Funkmicrofon. Je kleiner desto besser
Auch als Minispion bekannt.
Diese Dinger sind in Deutschland generell verboten und deshalb erübrigt sich auch jegliche Diskussion darüber.

BID = 804904

dl2jas

Inventar



Beiträge: 9914
Wohnort: Kreis Siegburg
Zur Homepage von dl2jas

Perl, auch wenn Du richtig gehandelt hast, einen Beitrag kann ich mir nicht verkneifen.

Ähnliches Gerät habe ich mir mal als Funkamateur gebaut, jedoch eher etwas größer. Es hatte auch eine VOX, sendete nur ab einer gewissen Mindestlautstärke NF. Der Hintergrund ist ganz einfach. Gerade in der schönen Jahreszeit sitzt man lieber im Garten und nicht im dunklen Shack.
Ärgerlich ist es jedoch, wenn einem dann gute Verbindungen entgehen, z.B. auf Sporadic E 6 m. Das Kästchen kam direkt vor den Transceiver im Shack und sendete auf 2 m FM. Im Garten lag eine kleine Handfunke FM mit hoch eingestelltem Squelch. Viel hat man mit dem Ding nicht gehört, konnte jedoch recht gut Aktivität auf dem Band feststellen und ins Shack gehen/rennen.
Wen es interessiert, Bauunterlagen habe ich nicht mehr. Ich nahm ein fertiges Funkmodul ISM für die Sendeeinheit. Leider ist nach zwei Umzügen auch das Senderlein verschollen, mit Batterien etwas kleiner als eine Zigarettenschachtel. Somit kann ich auch selbst Funkamateuren, die solche Sender legal betreiben dürfen, leider keine Unterlagen über die damalige Schaltungsidee geben.

DL2JAS

_________________
mir haben lehrer den unterschied zwischen groß und kleinschreibung und die bedeutung der interpunktion zb punkt und komma beigebracht die das lesen eines textes gerade wenn er komplizierter ist und mehrere verschachtelungen enthält wesentlich erleichtert

BID = 804910

perl

Ehrenmitglied



Beiträge: 11110,1
Wohnort: Rheinbach


Zitat :
auch selbst Funkamateuren, die solche Sender legal betreiben dürfen
Irrtum!
Auch Funkamateuere dufen solche Dinger nicht legal betreiben:


Zitat :
(1) Es ist verboten, Sendeanlagen zu besitzen, herzustellen, zu vertreiben, einzuführen oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen, die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und auf Grund dieser Umstände in besonderer Weise geeignet sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen. Das Verbot, solche Sendeanlagen zu besitzen, gilt nicht für denjenigen, der die tatsächliche Gewalt über eine solche Sendeanlage
1. als Organ, als Mitglied eines Organs, als gesetzlicher Vertreter oder als vertretungsberechtigter Gesellschafter eines Berechtigten nach Absatz 2 erlangt,
2. von einem anderen oder für einen anderen Berechtigten nach Absatz 2 erlangt, sofern und solange er die Weisungen des anderen über die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die Sendeanlage auf Grund eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses zu befolgen hat oder die tatsächliche Gewalt auf Grund gerichtlichen oder behördlichen Auftrags ausübt,
3. als Gerichtsvollzieher oder Vollzugsbeamter in einem Vollstreckungsverfahren erwirbt,
4. von einem Berechtigten nach Absatz 2 vorübergehend zum Zwecke der sicheren Verwahrung oder der nicht gewerbsmäßigen Beförderung zu einem Berechtigten erlangt,
5. lediglich zur gewerbsmäßigen Beförderung oder gewerbsmäßigen Lagerung erlangt,
6. durch Fund erlangt, sofern er die Anlage unverzüglich dem Verlierer, dem Eigentümer, einem sonstigen Erwerbsberechtigten oder der für die Entgegennahme der Fundanzeige zuständigen Stelle abliefert,
7. von Todes wegen erwirbt, sofern er die Sendeanlage unverzüglich einem Berechtigten überlässt oder sie für dauernd unbrauchbar macht,
8. erlangt, die durch Entfernen eines wesentlichen Bauteils dauernd unbrauchbar gemacht worden ist, sofern er den Erwerb unverzüglich der Bundesnetzagentur schriftlich anzeigt, dabei seine Personalien, die Art der Anlage, deren Hersteller- oder Warenzeichen und, wenn die Anlage eine Herstellungsnummer hat, auch diese angibt sowie glaubhaft macht, dass er die Anlage ausschließlich zu Sammlerzwecken erworben hat.

(2) Die zuständigen obersten Bundes- oder Landesbehörden lassen Ausnahmen zu, wenn es im öffentlichen Interesse, insbesondere aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, erforderlich ist. Absatz 1 Satz 1 gilt nicht, soweit das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Ausfuhr der Sendeanlagen genehmigt hat.

(3) Es ist verboten, öffentlich oder in Mitteilungen, die für einen größeren Personenkreis bestimmt sind, für Sendeanlagen mit dem Hinweis zu werben, dass die Anlagen geeignet sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder dessen Bild von diesem unbemerkt aufzunehmen.
§ 90 TKG

Wenn du oder jemand anders nun im Forum Hinweise gibt, wie oder wo man solche Geräte dennoch bekommt, wandelt derjenige schon auf juristisch sehr dünnem Eis.


Daher weiterhin geschlossen.


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