Unfall Vorprogrammiert !

Im Unterforum Stromunfälle - Beschreibung: Unfälle mit Strom und Gefährliches

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Unfall Vorprogrammiert !

    







BID = 795715

meister lampe

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Beiträge: 316
 

  



Das CE Zeichen kommt mir komisch vor. Aber ich hab auch nicht die Verpackung vor der Nase.

BID = 796757

rhophi

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Beiträge: 288
Wohnort: Wetzlar
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ALSO (Sätze, die mit "so - oder "also" beginnen . . . )

ich habe mir jetzt mal dieses immer noch im "Lieblingskaufhaus" angebotene Multimeter "Fürstmann FM-251" mal angesehen.

Schon die beiden Abbildungen zeigen, dass dieses Gerät in Deutschland nicht verkehrsfähig ist ( = nicht verkauft werden darf).

Das beginnt zunächst einmal mit den Buchsen für den Transistortest (hfe). Seit Mitte vergangenen Jahres dürfen keine Geräte mehr mit derartigen Buchsen in den Verkehr gebracht werden. Grund für dieses Verbot ist die Tatsache, dass es sein kann, dass in dieser Testfassung noch ein Transistor steckt und gleichzeitig an einer Spannung gemessen wird, die höher als die Schutzkleinspannung ist (z.B. 230V ~). Da Transistormessung nicht galvanisch getrennt von der übrigen Messelektronik durchgeführt werden kann, könnte dann an dem Transistor, dessen Beinchen man unter Umständen berühren könnte Netzspannung anliegen. Also zu Recht verboten, so etwas ist einem Freund von mit vor etlichen Jahren (damals war das noch zulässig) sogar tatsächlich passiert! Ausnahme könnte diesbezüglich sein, wenn das Messgerät bereits vor dem Stichtag in Europa in den Handel gekommen ist (wer will da bei Konkursware den Nachweis führen?).

Das Gerät trägt aber schon aus einem ganz andern Grund das CE-Zeichen zu unrecht: Es hat keine deutsche Bedienungsanleitung. Und wenn das die Bundesnetzangetur mitbekommt, ist da ganz schnell der Teufel los. Für in Deutschland angebotene Geräte ist eine deutsche Bedienungsanleitung ZWINGEND vorgeschrieben. Da nützt auch der Hinweis "Anleitung (engl)" GAR NICHTS.
Da hilft nur eins: CE-KonformitätsERKLÄRUNG anfordern (würde mich wundern wenn er eine gültige von einem europäischen Importeur hätte), eine fernöstliche von Hersteller gilt nicht - ERKLÄREN (und dafür haften) muss der Inverkehrbringer in der EU. Dann Gerät mit der wegen fehlender deutscher Bedienungsanleitung ungültigen - oder wahrscheinlich überhaupt nicht vorhandenen - Konformitätserklärung (KE) zur Bundesnetzagentur (BNA) schicken - dann wird diese schon dafür sorgen, dass der verkauf derartiger Elaborate künftig unterbleibt. Wenn dem Händler noch nachgewiesen werden kann, dass er von der Ungültigkeit des CE-Zeichens wusste (wusste er vielleicht nicht) oder wissen hätte müssen (das hätte er auf jeden Fall!!), dann kann es passieren (ist aber wegen Konkursware mit kaum mehr nachvollziehbarer Herkunft eher unwahrscheinlich) sogar zu einem Rückruf verdonnert wird. Und das wird dann richtig teuer.
Unter Umständen lässt die BNA auch das Gerät im Hinblick auf die in der KE aufgeführten (bzw. auch der nicht aufgeführten aber dennoch anzuwendenden) EU-Normen testen (wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass dieses Gerät irgendeiner Norm entspricht). Das wird aber eher dann stattfinden, wenn ein Personenschaden reklamiert oder nachgewiesen ist.

Das ergibt sich nur aus Ansicht der Fotos, ohne das Gerät je in Händen gehalten oder irgend etwas äußerlich oder gar im Inneren geprüft zu haben.


Ganz abgesehen davon hat der Kunde (nach derzeitigem Recht, dies soll aber auf befristet geändert werden) LEBENSLANGES WIDERRUFSRECHT - die Widerrufserklärung ist nämlich fehlerhaft. Zum einen ist das Widerrufsrecht nicht Teil der AGB. Zum anderen ist eine Rücksendung der Ware schlicht und ergreifend NICHT MÖGLICH - oder weiß jemand, in welche Stadt / in welchen Ort ich das Gerät zurück schicken kann? In der Widerrufserklärung steht nämlich nur ein Name und eine Strasse. Und ob das der gleiche Ort wie in den "rechtlichen Informationen des Anbieters" angegeben ist, wer weiß das. Ein Kunde braucht da jedenfalls nicht Detektiv zu spielen!
Daher kann das Teil auch wenn es nicht defekt oder gar gefährlich ist auf Kosten des Händlers (also unfrei) zurück geschickt werden, auch wenn der Warenwert unter 40.-EUR liegt. Der Händler MUSS (dazu gibt es ein Gerichtsurteil) auch eine solche unfreie Sendung annehmen. Allerdings besteht die Gefahr, dass er es nicht tun wird und man selbst auf den 15.- EUR Versandkosten sitzen bleibt und diese erst auf dem Klageweg bei dem Händler eintreiben muss.

Dieser Händler muss an tausend Stellen aufpassen, dass er nicht unter die Abmahnanwälte fällt - bei solch einem windigen Laden hätte ich für jegliche Abmahnung Verständnis. Und ich hätte eine sachlich fundierte und nicht beleidigende Bewertung nicht zurück genommen. Eine negative (und in der allgemeinen Kundenmeinung bereits eine neutrale) Bewertung ist "per se" immer rufschädigend, solange dort aber nur Tatsachen stehen, wird der Verkäufer es schwer haben eine Bewertung zurück ziehen zu lassen.

Und noch etwas - wo bekommt der Laie "auf dem flachen Land" die seltsame 12V-Batterie des Typs 23AE (=GP23A =V23GA =MN21), wenn er keinen der immer seltener werdenden Elektronikläden in der Nähe hat und auch nicht weiß, dass dieser Batterietyp früher in elektronischen Feuerzeugen verwendet wurde (im Tabakwarenladen aber aufpassen, ob man auch frische Ware bekommt) und man sie eventuell auch bei Türenbauern bekommen könnte (weil vielfach in Handsendern für elektrische Garagentorantriebe, z.B. Hörmann verwendet).
Und was für eine 1,5V-Batterie benötigt man - Batterien sollen ja nicht im Lieferumfang sein.

BID = 796829

ElektroNicki

Inventar



Beiträge: 6424
Wohnort: Ugobangowangohousen


Zitat :
rhophi hat am 10 Nov 2011 16:07 geschrieben :
Grund für dieses Verbot ist die Tatsache, dass es sein kann, dass in dieser Testfassung noch ein Transistor steckt und gleichzeitig an einer Spannung gemessen wird, die höher als die Schutzkleinspannung ist (z.B. 230V ~).

Wer so dämlich ist, sollte eh die Finger von jeglicher Messtechnik lassen...

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BID = 796867

powersupply

Schreibmaschine



Beiträge: 2920
Wohnort: Schwobaländle

[quote]
ElektroNicki schrieb am 2011-11-10 23:10 :

Zitat :
Zitat :
rhophi hat am 10 Nov 2011 16:07 geschrieben :
Grund für dieses Verbot ist die Tatsache, dass es sein kann, dass in dieser Testfassung noch ein Transistor steckt und gleichzeitig an einer Spannung gemessen wird, die höher als die Schutzkleinspannung ist (z.B. 230V ~).


Zitat :

Wer so dämlich ist, sollte eh die Finger von jeglicher Messtechnik lassen...



Ach Nicki

Du sprichst mir so herzerfrischend aus dem Bauch heraus was ich auch immer denke wenn ich so was lese.
Aber leider ist es in diesem Lande so, dass immer mehr Ingenieure für die ach so dummen und unwissenden Benutzer irgendwelcher Gerätschaften ständig neue Sicherheitsinnovationen ausdenken.
Und ganz uneigennützig helfen natürlich auch die Hersteller von Sicherheitsgerätschaften ständig mit dass alles immer noch sicherer wird.
Im Geschäft sag ich immer: Die stellen sich Zustände vor, dass man irgendwann ohne nachzudenken durch die Anlagen gehen kann ohne dass man das Hirn dazu braucht. Man wird ja mit Schildern farblichen Markierungen monatlich drei Sicherheitsunteweisungen und absolut sicherm Werkzeug bei der Arbeit unterstützt.

Gestern erst fragte mich ein Kollege an einer mögliche Absturzstelle wie er sich denn Sichern kann wenn er die Absturzsicherung(leichte tragbare Aluminiumgeländer zum Einstecken in Bodenöffnungen) einsteckt

powersupply

[ Diese Nachricht wurde geändert von: powersupply am 11 Nov 2011  8:06 ]

BID = 796967

der mit den kurzen Armen

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Beiträge: 17437

Mit dem Sicherungsgeschirr !!! So dumm war die Frage gar nicht! Besser blaue Eier als ein gebrochenes Genick

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Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!

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powersupply

Schreibmaschine



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Wohnort: Schwobaländle


Zitat :
der mit den kurzen Armen hat am 11 Nov 2011 17:24 geschrieben :

Mit dem Sicherungsgeschirr !!! So dumm war die Frage gar nicht! Besser blaue Eier als ein gebrochenes Genick


Du tastest Dich doch daheim auch nicht mit dem Sicherheitsgeschirr zur Treppe vor. Oder

powersupply

BID = 797115

der mit den kurzen Armen

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Beiträge: 17437

nö Da sorge ich schon dafür das ich sehe wo ich hingehe und das die Treppe sicher ist. Was denkst du warum Arbeitsschutzbestimmungen erlassen worden? Bestimmt nicht dafür das sie leichtsinnig ignoriert werden. Und Absturzsicherung beginnt nun mal schon beim errichten.

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