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Ist das nicht nötig? |
Die 0100-600 gilt auch für "normale" Hausinstallationen.
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Wie wird von der Versicherung vorgegangen, wenn ein Brand entsteht? |
Als erstes wird nach Revisionsunterlagen und Messprotokolle gefragt.
Der Gefahrenübergang ist bei ca. 5Jahren und damit dann Sache des Betreibers. Hierauf wird bei der Elektroinstallation spekuliert. In den wenigsten Fällen kann der wirkliche Verursacher (evtl. auch Elektrobastler) ausgemacht werden.
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Oder Personenschaden?
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Sehr wenige Fälle vorhanden. Einen wirklichen Personen
schaden gibts in der Realität nicht. Der Betroffene ist tot - dann beklagt er sich nicht mehr und kann auch keine Auskunft geben ob er nicht selber schuld war. Oder er bekommt mit geringen Stromarken eine "Stromerfahrung" - ein materieller einklagbarer Personenschaden ist eher selten. Bei Brand steht zunächst die Gebäudebrand- und Hausratversicherung ein und versucht dann evtl. beim Elektriker(
falls er als Verursacher auszumachen ist) Regressforderungen einzutreiben.
Hier wird auf Kosten der Sicherheit mit Menschen/Kunden gespielt, um Gewinn zu erzielen oder einen besseren Kostendeckungsbeitrag zu erhalten!!!
Das ist das, was die "speziellen Installateurbetriebe" als unternehmerisches Risiko titulieren. (In Wirklichkeit nicht mehr als Elektrogebastel durch "Fachbetrieb mit Haftpflichtversicherung")
Es muss auf jeden Fall (egal ob als 0100-600 Messung oder als E-*hek) dokumentiert werden und somit nachgewiesen, dass die Anlage zu diesem Zeitpunkt OK war. Ein Spekulieren darauf, dass der Kunde nach dem Brand die übergebenen Messprotokolle nicht mehr findet, dürfte es nicht geben.
Gruß TF