Prüfprotokoll bei Elektrofachbetrieben auch Pflicht für Haushalte

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Autor
Prüfprotokoll bei Elektrofachbetrieben auch Pflicht für Haushalte

    







BID = 788975

ulix

Stammposter



Beiträge: 222
 

  


Hallo Freunde der Installationstechnik,

seit ich weiß, wie man in der Industrie eine Inbetriebnahme macht, speziel VDE 0100 Teil 600 wundere ich mich ob dies nicht auch Pflicht ist bei der Inbetriebnahme in Haushalten. Denn wo ich 3 Wochen beim Elektriker (Meisterbetrieb) geholfen habe, kann ich mich nicht erinnern, das der eine Isolationsmessung oder Schutzleiterwiderstand gemessen hat. Und bei Neuinstallationen in unserem Haus auch nicht. Ist das nicht nötig? Wie wird von der Versicherung vorgegangen, wenn ein Brand entsteht? Oder Personenschaden?

danke

BID = 789018

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

 

  

Doch, das ist dort ebenfalls zwingend vorgeschrieben.
Daß es noch nicht immer gemacht wird (aber immer öfter), ist jedoch leider traurige Realität.
Im Schadensfall kann es sehr eng für den betreffenden Betrieb werden...

_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"

BID = 789251

TF_tronikfan

Stammposter



Beiträge: 372
Wohnort: Stuttgart


Zitat :
Ist das nicht nötig?

Die 0100-600 gilt auch für "normale" Hausinstallationen.


Zitat :
Wie wird von der Versicherung vorgegangen, wenn ein Brand entsteht?


Als erstes wird nach Revisionsunterlagen und Messprotokolle gefragt.
Der Gefahrenübergang ist bei ca. 5Jahren und damit dann Sache des Betreibers. Hierauf wird bei der Elektroinstallation spekuliert. In den wenigsten Fällen kann der wirkliche Verursacher (evtl. auch Elektrobastler) ausgemacht werden.


Zitat :
Oder Personenschaden?
Sehr wenige Fälle vorhanden. Einen wirklichen Personenschaden gibts in der Realität nicht. Der Betroffene ist tot - dann beklagt er sich nicht mehr und kann auch keine Auskunft geben ob er nicht selber schuld war. Oder er bekommt mit geringen Stromarken eine "Stromerfahrung" - ein materieller einklagbarer Personenschaden ist eher selten. Bei Brand steht zunächst die Gebäudebrand- und Hausratversicherung ein und versucht dann evtl. beim Elektriker(falls er als Verursacher auszumachen ist) Regressforderungen einzutreiben.

Hier wird auf Kosten der Sicherheit mit Menschen/Kunden gespielt, um Gewinn zu erzielen oder einen besseren Kostendeckungsbeitrag zu erhalten!!!
Das ist das, was die "speziellen Installateurbetriebe" als unternehmerisches Risiko titulieren. (In Wirklichkeit nicht mehr als Elektrogebastel durch "Fachbetrieb mit Haftpflichtversicherung")

Es muss auf jeden Fall (egal ob als 0100-600 Messung oder als E-*hek) dokumentiert werden und somit nachgewiesen, dass die Anlage zu diesem Zeitpunkt OK war. Ein Spekulieren darauf, dass der Kunde nach dem Brand die übergebenen Messprotokolle nicht mehr findet, dürfte es nicht geben.

Gruß TF










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