Welche Schaltberechtigung hat eine ausgebildete E-Fachkraft?

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Autor
Welche Schaltberechtigung hat eine ausgebildete E-Fachkraft?

    







BID = 770327

Pimp.my.PC

Gerade angekommen


Beiträge: 4
Wohnort: 56828 Alflen
 

  


Hallo,

Ich bin bald ausgelernt und überlege. wie ich mich fortbilden kann/
was meine beruflichen Chancen verbessern könnte.
Hab mich auf der HP der IHK mal versucht zu informieren.
Die bieten da an:
Seminar: Schaltberechtigung für Nieder- und Mittelspannungsanlagen
Woraus sich mir folgende Fragen stellen:

-Welche Schaltberechtigung hat eine ausgebildete E-Fachkraft?

Und:

-Was bringt mir eine nachträgliche Fortbildung?
Macht es Sinn, 250€ für so einen Fachkundenachweis auszugeben?

Ich danke im Vorraus für die Antworten.

Pimp.my.PC

BID = 770351

Surfer

Inventar



Beiträge: 3094

 

  

Jegliche Weiterbildung bringt dir was.

Gruß Surf

BID = 770529

Offroad GTI

Urgestein



Beiträge: 12742
Wohnort: Cottbus

In der Regel hast du als Elektroniker/Elektroinstallateur eine Schaltberechtigung für Niederspannungsanlagen bis 1000V.

Was für eine Ausbildung machst du genau? E-Fachkraft ist doch recht allgemein.

MfG Mathias

BID = 770571

Tobi P.

Schreibmaschine



Beiträge: 2168
Wohnort: 41464 Neuss

Ganz einfach: Grundsätzlich keine. Die Elektrofachkraft hat lediglich eine Befähigung zur Ausführung von Schalthandlungen im Niederspannungsbereich bzw. nach Abschluss der entsprechenden Lehrgänge auch für höhere Spannungsebenen (in der Regel bis 30kV).
Die eigentliche Schaltberechtigung vergibt aber der Anlagenbetreiber denn der bestimmt letztendlich wer in seiner Schaltanlage Schalthandlungen vornehmen darf.
Grundsätzlich ist es aber nicht verkehrt die Lehrgänge zu machen, die Vergabe der Schaltberechtigung ist dann nur noch eine Formsache.


Gruß Tobi

_________________
"Auch wenn einige Unwissende etwas anderes behaupten, bin ich doch der Meinung, dass man nie genug Werkzeug haben kann"

BID = 771121

endsommer

Gelegenheitsposter



Beiträge: 73
Wohnort: Weichering

Du schreibst dass du bei der IHK nachgesehen hast - also im Handwerk wäre ja eher die HWK zuständig und sinnvoll.

Einen Kurs zu belegen wenn man nicht weiß was man selbst machen darf schadet nicht, aber auch dein Ausbildungsbetrieb sollte dir vermitteln können welche Berechtigungen du mit deinen Abschluss hast.

Der Hinweis von Tobi ist aber durchaus berechtigt.

BID = 771366

Saarlaender

Stammposter



Beiträge: 419

Wenn du diese Schaltberechtigung in deinem Unternehmen benötigst oder dafür vorgesehen bist, wird das Unternehmen dich schulen (lassen) und dir dann eine schriftliche Schaltberechtigung ausstellen.
Das beinhaltet bei uns auch eine jährliche Nachschulung.

Und selbst, wenn Fremdfirmen hier arbeiten dürfen die hier noch nichtmal einen 16A Automat ausschalten geschweige denn einschalten. Weil Sie eben keine Schaltberechtigung haben.

Falls du dich also weiterbilden möchtest, gibt es sicherlich Interessantere Lehrgänge. Schau auch mal beim örtlichen TÜV, die bieten sowas auch an.

Aber wie schon gefragt wurde....zu welcher Gattung der E-Fachkräfte gehörst du denn, bzw. in welchem Bereich machst du deinen Brief?

Grüße

NAchtrag: Tobi, bei uns zält eine solche auswärts erworbene Schaltberechtigungsschulung nicht. Denke das könnte auch bei anderen Firmen so sein.

_________________
Gruß aussem Saarland


-Bist Du einsam und allein, sprüh Dich mit Kontaktspray ein!-

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Saarlaender am 19 Jun 2011 16:10 ]


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