Wer trägt Versandkosten bei Gewährleistungsfall?

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Autor
Wer trägt Versandkosten bei Gewährleistungsfall?

    







BID = 765774

Ronnie1958

Schreibmaschine



Beiträge: 1340
Wohnort: Taunusstein
 

  


Liebe Festgäste,


ich habe im Februar via eBay einen Rollator für meine Mutter gekauft, bei dem inzwischen eine Bremse defekt ist. Bei einem Anruf dort wurde mir gesagt, dass ich das komplette Gerät auf meine Kosten zurückschicken soll und ich dann Ersatz erhielte. Ist das im Allgemeinen überhaupt rechtens, vom Kunden die Übernahme der Versandkosten zu verlangen?

Noch eine weitere Frage. Die äußerst serviceorientierte Dame behauptete nach Rücksprache mit werweißwem, dass die Bremse ein Verschleißteil sei und eigentlich nicht unter die Gewährleistung falle. Die Wahrheit ist, dass sich die Enden des Bowdenzugs aus den Halterungen gelöst haben und er nur noch schlapp herumhängt. Das ist kein Verschleiß, sondern ein Defekt, oder?

Würde gern Eure Meinungen lesen.


Ronnie

BID = 765777

Lightyear

Inventar



Beiträge: 7909
Wohnort: Nürnberg

 

  

In den ersten 2 Jahren ab Kaufdatum herrscht eine gesetzl. Gewährleistung. In den ersten 6 Monaten muß der Verkäufer dem Käufer beweisen, daß der Kaufgegenstand vom Käufer zerstört wurde. Diesen Beweis zu führen, halte ich für schwierig bis unmöglich für den Verkäufer. Danach wird die Beweislast umgekehrt. Bei einem Warenwert von über 40,- muß der Verkäufer auch den Versand im Gewährleistungsfall übernehmen. Darunter nicht.

In wieweit eine Bremse ein Verschleißteil ist, darüber streiten sich die Geister...
Ich lege die aktuelle "Recht"sprechung dahingehend aus, dass eine Bremse bei üblicher Abnutzung länger als sechs Monate halten muss, es sei denn, der Verkäufer hat explizit darauf hingewiesen, dass z.B. die Bremse monatlich erneuert werden muss... Im Übrigen ist ja nicht der Bremsbelag durch Verschleiß abgenutzt, sondern ein Teil der Bremsenkonstruktion betroffen.

Wenn also der Rolator die üblichen Gebrauchsspuren aufweist, die in der kurzen Nutzungsdauer eben entstehen (und nicht aussieht, als sei damit ein Marathon gelaufen worden), hat der Verkäufer Ersatz zu leisten - und zwar für Dich kostenlos.

Dies war natürlich keine Rechtsberatung im Sinne des RBerG, sondern die Wiedergabe meiner persönlichen Lebenserfahrung...

_________________
Gruß aus Nürnberg,


Lightyear


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Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden!

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Lightyear am 16 Mai 2011 16:30 ]


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