In den ersten 2 Jahren ab Kaufdatum herrscht eine gesetzl. Gewährleistung. In den ersten 6 Monaten muß der Verkäufer dem Käufer
beweisen, daß der Kaufgegenstand vom Käufer zerstört wurde. Diesen Beweis zu führen, halte ich für schwierig bis unmöglich für den Verkäufer. Danach wird die Beweislast umgekehrt. Bei einem Warenwert von über 40,- muß der Verkäufer auch den Versand im Gewährleistungsfall übernehmen. Darunter nicht.
In wieweit eine Bremse ein Verschleißteil ist, darüber streiten sich die Geister...
Ich lege die aktuelle "Recht"sprechung dahingehend aus, dass eine Bremse bei üblicher Abnutzung länger als sechs Monate halten muss, es sei denn, der Verkäufer hat explizit darauf hingewiesen, dass z.B. die Bremse monatlich erneuert werden muss... Im Übrigen ist ja nicht der Bremsbelag durch Verschleiß abgenutzt, sondern ein Teil der Bremsenkonstruktion betroffen.
Wenn also der Rolator die üblichen Gebrauchsspuren aufweist, die in der kurzen Nutzungsdauer eben entstehen (und nicht aussieht, als sei damit ein Marathon gelaufen worden), hat der Verkäufer Ersatz zu leisten - und zwar für Dich kostenlos.
Dies war natürlich keine Rechtsberatung im Sinne des RBerG, sondern die Wiedergabe meiner persönlichen Lebenserfahrung...
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Gruß aus Nürnberg,
Lightyear
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Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden!
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Lightyear am 16 Mai 2011 16:30 ]