| Autor |
|
Halogenstrahler im holzlager |
|
|
|
|
BID = 753477
kenyoh Gerade angekommen
Beiträge: 1 Wohnort: Hamburg
|
|
Moin bin neu hier im Forum und bräuchte mal ein bisschen eure Hilfe.
Es geht um ein Holzlager ( unterstand ) dort sind an der front Decke 2 1000w halogenstrahler montiert. Jetzt habe ich einen mängelbericht bekommen wonach dies nicht zulässig ist da es sich um leicht brennbares Material handelt. Nun stellt sich mir die Frage, was für Strahler ich dort sonst hinsetzen soll... Ich habe jetzt nach 3 Std suchen nichts passendes gefunden.
Ach ja es ist beruflich also eig egal was es kostet.
MfG kenyoh |
|
BID = 753484
Rial Inventar
     
Beiträge: 5397 Wohnort: Grossraum Hannover
|
|
Herzlich willkommen im Forum
Kannst du vielleicht eine Skizze von dem Unterstand machen ? Oder besser ein Foto ?
Ich wüßte im Moment nicht,warum das verboten sein sollte ?! Außer es wäre mit großen Mengen Holzstaub/Sägemehl zu rechnen.
_________________
Früh aufstehen ist der erste Schritt in die falsche Richtung !
Alle Tips ohne Gewähr und auf eigene Gefahr !!!
Vorschriften sind zu beachten !!! |
|
BID = 753485
Tom-Driver Inventar
     
Beiträge: 8786 Wohnort: Berlin-Spandau
|
Zitat :
kenyoh hat am 10 Mär 2011 11:45 geschrieben :
|
Ach ja es ist beruflich also eig egal was es kostet.
|
Ich würde, je nach baulicher Situation, 2 oder 4 ziemlich lange Feuchtraumleuchten mit Leuchtstofflampen einsetzen.
Ergebnis: deutlich geringerer Stromverbrauch, bei u.U. sogar höherer Lichtausbeute, geringste Wärmeentwicklung und daher keinerlei Brandschutz-Sicherheitsbedenken! (fachgerechte Montage & Anschluß vorausgesetzt)
Gruß,
TOM.
_________________
[x] <= Hier Nagel einschlagen für neuen Monitor!
|
BID = 753491
fuchsi Schreibmaschine
    
Beiträge: 1704
|
Eigentlich sollten diese Strahler alle einen Sicherheitsbereich definiert haben, in dem sich keine brennbaren Materialien befinden.
Ist der eingehalten, spricht eigentlich nichts gegen diese Halogenstrahler.
|
BID = 753533
Lightyear Inventar
     
Beiträge: 7909 Wohnort: Nürnberg
|
Richtig, an der Leuchte (oder wenigstens in der Montageanleitung) sollte z.B. mittels Symbol gekennzeichnet sein, welche Abstände zu brennbaren Gegenständen einzuhalten sind.
Typischerweise sind nach oben hin ca. 300 - 500mm einzuhalten (z.B. bei Monatge unter Dachvorsprüngen), zur angestrahlten Fläche 1000mm.
_________________
Gruß aus Nürnberg,
Lightyear
Alles unter 1000°C ist HANDWARM!
Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden!
|
BID = 753564
Lightyear Inventar
     
Beiträge: 7909 Wohnort: Nürnberg
|
Noch 'was:
handelt es sich um ein reines Lager oder auch um einen verarbeitenden Betrieb, in dem eventuell brennbare Stäube anfallen, welche sich auf den Leuchten absetzen..?
Wie groß ist denn der zu beleuchtende Bereich..?
Am Rande: wer hat denn da bemängelt..? Versicherungssachverständiger, Gewerbeaufsicht, Elektriker oder wer..?
_________________
Gruß aus Nürnberg,
Lightyear
Alles unter 1000°C ist HANDWARM!
Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden!
|