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der mit den kurzen Armen Urgestein
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Der Nennstrom ist der dauernd zulässige Strom bei Fi s. Also dimensioniere ich den nach dem Nennstrom , genauso wie eine Sicherung.
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Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen! |
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shark1 Inventar
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Ja, das ist in DE auch vollkommen in Ordnung. Nur in AT gibt es die "dumme" Vorschrift, dass man (nur FI) den großen Prüfstrom der Sicherung berücksichtigen muss. Also Standard 40A AT FI -> 25A Vorsicherung
Deswegen Umweg über DE und Herstellerbestätigung.
Link zum Thema:
https://forum.electronicwerkstatt.d.....28346
[ Diese Nachricht wurde geändert von: shark1 am 5 Mär 2011 21:59 ] |
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BID = 752631
der mit den kurzen Armen Urgestein
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Beiträge: 17434
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Hallo im Datenblatt steht auch das Schaltvermögen 16-63 A = 0,5 kA
Bemessungs-Fehlerschaltvermögen
IΔm A In = 16-40 A: 500
In = 63 A: 630
In = 80 A: 800
In = 100A: 1000
Bei einer 40A gL liegt der Überlastbereich noch darunter.
Den Überlastschutz übernimmt eh die vorgeschaltete bzw nachgeschaltete Sicherung nicht der FI. Wie gesagt Nennstrom = 40 A und den muss der Dauernd führen können. geh vom 2 fachen Nennstrom aus dann bist du bei 80 A und da löst die vorgeschaltete Sicherung unter 60 min aus und das muss und hält der aus.
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BID = 752664
Trumbaschl Inventar
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Tut mir leid, aber du kannst nicht gegen die Vorschriften an-argumentieren, egal wie sinnlos die sind!
In den österreichischen Vorschriften steht mehr oder weniger wörtlich, daß sofern der Hersteller keine anderen Angaben macht, man davon ausgehen muß, daß der angegebene Wert der Grenzstrom(!) ist der somit zu keinem Zeitpunkt überschritten werden darf. Daher hat der große Prüfstrom der Vorsicherung bzw. Summe der I2 der nachgeschalteten Sicherungen kleiner oder gleich dem Aufdruck des FI zu sein, Punkt und aus. Und jeder Elektriker in Österreich hat sich dran zu halten, ob es ihm paßt oder nicht.
Tut er das nicht, muß er sich entweder vom Hersteller absichern (Methode Shark1) oder übernimmt die Verantwortung im Fehlerfall (kommt ziemlich häufig vor).
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"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"
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BID = 752697
ego Inventar
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Beiträge: 3093 Wohnort: Köln
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Mag ja argumentativ alles richtig sein, aber:
Halten sich die Ösis an ihre etwas eigenwillige ansichten auch bei allen anderen Artikel, welche einen max. Bemessungsstrom aufweisen?
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BID = 752709
Trumbaschl Inventar
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Zitat :
ego hat am 6 Mär 2011 11:32 geschrieben :
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Mag ja argumentativ alles richtig sein, aber:
Halten sich die Ösis an ihre etwas eigenwillige ansichten auch bei allen anderen Artikel, welche einen max. Bemessungsstrom aufweisen?
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Nein, diese kreative Idee gilt laut TAEV ausschließlich für FI-Schalter...
Gerüchteweise sollen FIs bei Vorsicherung mit Nennstrom und Überlastung abgebrannt sein worauf man diesen schönen Passus eingeführt hat. Bösen Zungen zufolge handelt es sich rein um eine Maßnahme um den Absatz von 63A-FIs und mit Nennstrom vorsicherbaren 40A-FIs (beide kosten mindestens das Doppelte von "normalen" 40A-FIs) zu steigern.
Hier mal der Originaltext:
Zitat :
| (10) Es gilt generell, dass Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen gegen thermische Überlastung und gegen Kurzschluss entsprechend zu schützen sind. Die dieszbezüglichen Herstellerangaben sind zu beachten. Fehlt seitens des Herstellers die Angabe eines höchstzulässigen Nennstromes der Überlast-Schutzeinrichtung, so gilt der Nennstrom der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung als deren dauerhaft zulässiger Überlaststrom. |
TAEV 2004/IV/21
Warum das nur für FI-Schalter und nicht zum Beispiel auch für Steckdosen gilt, wissen wohl nur diejenigen, die diesen Absatz erfunden haben. Konsequent ist jedenfalls was anderes.
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BID = 752796
hads Gelegenheitsposter
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Beiträge: 67 Wohnort: Wien
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die B16 sind natürlich 1+N mit 2,5mm² und 4,0mm²
die B13 sind natürlich auch 1+N aber nur mit 1,5mm²
Ja die Möller-FIs sind gegen die Österreichischen sehr billig, bei Hornbach kostet die Össi-Reihe 40Euros und bei den deutschen grad mal 25 Euro (plus Versand, ist aber verkraftbar).
Nunja, ganz Vorschriftsgemäß nicht, aber so zu 95% möchte ich sie schon einhalten :).
Lg David
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