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Handgeraetepruefung |
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BID = 749595
isy.R Gerade angekommen
Beiträge: 12
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Ich bin für die Prüfung der Elektrohandgeräte in meiner Firma zuständig.
Jetzt geht es da um ein Schleifgerät zum Entgraten an Eisenteilen, eine sogenannte Elektronikfeile.
Die originalen Schleifbänder sind schweineteuer ca 30€, jetzt ist jemand auf die Idee gekommen längere, billigere Schleifbänder (0,50€) zu benutzen. Dafür muss die Führung des Schleifbandes um ca 7cm verlängert werden.
Da ich laut Norm bei der Sichtprüfung auch schauen muss, dass alles im Originalzustand ist, möchte ich jetzt wissen unter welchen Umständen solche Änderungen an Geräten möglich sind.
1. Frage: Kann da unser Sicherheitsbeauftragter das Gerät mit den Änderungen abnehmen, wer oder was ist dazu berechtigt und was wird dabei gemacht?
PS:2.Frage Mich würde auch das genaue Prozedere bei einer Risikobeurteilung an Maschinen generell interessieren. Wer darf was abnehmen, und gibt es für solche Fälle fertige Protokolle die man nur ausfüllen muss?
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BID = 749599
perl Ehrenmitglied
Beiträge: 11110,1 Wohnort: Rheinbach
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Zitat :
| Die originalen Schleifbänder sind schweineteuer ca 30€, jetzt ist jemand auf die Idee gekommen längere, billigere Schleifbänder (0,50€) zu benutzen | Schreib das dem Lieferanten der Originalteile!
Es ist manchmal erstaunlich, um wieviel der Preis nachgibt, wenn die Alternative heißt überhaupt keine Teile mehr zu verkaufen.
Sei aber fair und laß den Lieferanten auch noch etwas zum Leben.
Der Umbau kostet dich schließlich auch Geld und es stecken bestimmt auch noch Unsicherheitsfaktoren (z.B. Schwingungen, Qualitätsprobleme) drin, die sich erst im Betrieb herausstellen werden.
Eine weitere Möglichkeit wäre es beim Hersteller der 50 Cent Bänder anzufragen, zu welchem Preis er passende Bänder liefern könnte. |
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BID = 749641
isy.R Gerade angekommen
Beiträge: 12
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Die Bänder gibts nicht um 500% günstiger. Und auch nicht wo anders her.
Der Umbau dauert 5min und kostet ein paar Cent.
Die Frage ist, wie kann ich nachweisen das der Umbau
Keine zusätzliche Gefährdung darstellt. Und dass das Gerät den Vorschriften entspricht.
Was wäre wenn die Geräte für eine bestimmte Arbeit umgebaut werden müssten?
Also man mit dem originalen Gerät die Arbeit nicht durchführen könnte?
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BID = 749698
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
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Der Umbau läuft letztendlich auf eine Bauartprüfung hinaus und die Dürfte um einiges teurer als die Originalbänder werden .
Was die Berufsgenossenschaft zu dem Umbau sagt im Falle eines Unfalls verkneif ich mir Hier
Gruß Bernd
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Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!
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BID = 749711
Ltof Inventar
Beiträge: 9347 Wohnort: Hommingberg
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Das sehe ich weniger dramatisch als Bernd.
Es werden in Betrieben schließlich nicht nur Werkzeuge umgebaut, sondern schlichtweg auch selbst gebaut, weil es das eine oder andere einfach in der benötigten Form nicht gibt.
Es sollen sich ein paar Beteiligte und Unbeteiligte schlaue Köpfe den Umbau ansehen, abschätzen, welche Gefahren davon ausgehen und dann abnicken oder nicht und gegebenenfalls noch Verbesserungsvorschläge machen. Dann kann man der Berufsgenossenschaft gegenüber auch die nötige Sorgfalt belegen. Wenn trotzdem etwas passiert, ist das Pech, Dummheit oder man hat etwas übersehen.
Nachtrag:
Wie soll ein beauftragter (externer) Prüfer überhaupt wissen, ob sich etwas im Originalzustand befindet? Die elektrische Sicherheit kann der Mann problemlos feststellen - auch bei selbst gebauten Betriebsmitteln. Er müsste alle Eigenbauten ablehnen, wenn das so streng wäre.
Wie immer gilt hier: gesunder Menschenverstand ist Trumpf!
Gruß,
Ltof
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„Schreibe nichts der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist.“
(Hanlon’s Razor)
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Ltof am 20 Feb 2011 19:45 ]
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BID = 749737
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Zitat :
isy.R hat am 20 Feb 2011 14:03 geschrieben :
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Die Bänder gibts nicht um 500% günstiger. |
Das glaube ich sofort.
Und auch, daß Du von Prozentrechnung sowas von keine Ahnung hast...!
Zitat :
| Der Umbau dauert 5min und kostet ein paar Cent. |
Der Verlust der Bauartzulassung aber eben auch.
Zitat :
| Die Frage ist, wie kann ich nachweisen das der Umbau
Keine zusätzliche Gefährdung darstellt. Und dass das Gerät den Vorschriften entspricht. |
Selber vermutlich überhaupt nicht.
Aber Du kannst das Gerät ja einer einschlägigen Prüfstelle vorlegen.
Zitat :
| Was wäre wenn die Geräte für eine bestimmte Arbeit umgebaut werden müssten?
Also man mit dem originalen Gerät die Arbeit nicht durchführen könnte? |
Dann ist der Hersteller aus der Produkthaftung draußen und der Umbauer hat die volle Haftung. Auch für Fehler, die nicht er, sondern der Hersteller gemacht hat...
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"
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BID = 751396
isy.R Gerade angekommen
Beiträge: 12
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Zitat :
| Das glaube ich sofort.
Und auch, daß Du von Prozentrechnung sowas von keine Ahnung hast...! |
Verzeih mir bitte meinen (leichten )Hang zur Übertreibung.
Aber zwischen 500% und 98,33333333333333% ist ja fast kein Unterschied mehr,Oder?
(Verzeih mir bitte auch meinen Hang zum Sarkasmus!)
Aber Spass bei Seite, danke für eure anregenden Feedbacks!!
PS: Hab eine entsprechende Prüfstelle bereits an geschrieben.
Ich werde mal die Antwort abwarten und mich dann entscheiden was sicherer und billiger ist.
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BID = 752091
Thorgra Gerade angekommen
Beiträge: 5
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