Prüfprotokoll nach Neubau. Ein Muss?

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Prüfprotokoll nach Neubau. Ein Muss?

    







BID = 745814

phoenix7645

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Beiträge: 68
Wohnort: Saterland
 

  


Hallo zusammen.

Nach einiger Suche hier und im Netz komme ich leider nicht wirklich weiter.

Folgendes:
Ich habe 2010 neu gebaut. Das Haus (Doppelhaus) wurde ende 2010 fertig gestellt. Nun habe ich gehört das man sich von seinem Elektroinstllateur ein sogenanntes Prüfprotokoll erstellen lassen kann.

Meine Frage ist nun muss die Elektrofirma mir dieses Protokoll erstellen, oder braucht sie das nicht. Muss ich wenn ich eins haben möchte diese Firma beauftragen und die Kosten tragen?
Wenn das so ist, was kostet so ein Protokoll und was beinhaltet es?

Denn die Firma stellt sich so ein bisschen quer in der Sache. Warum weiß ich nicht.
Ein Banderder wurde nicht angeschlossen sondern durch "einen" Kreuzerder ersetzt.
Mir ist es ein bisschen schleierhaft, das ganze.
Ich möchte lediglich eine ordnungsgemäße Anlage.


BITTE um Hilfe!


DANKE und Gruß
phoenix7645

BID = 745818

sam2

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Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

 

  

Welche Art von Vertrag liegt denn vor?
Abnahme schon erfolgt?

Was sagt der Ausführende zu der normwidrigen Erdungsanlage bzw. dem mangelhaften PA?


_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"

BID = 745830

phoenix7645

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Beiträge: 68
Wohnort: Saterland

Es ist jetzt so, das nach langem hin und her dieser Kreuzerder wieder entfert wurde und jetzt der Banderder der dato nicht zu finden war da er unter der Betonsohle versteckt war (laut Elektriker) jetzt herausgestemmt und angeschlossen ist.

Dieses ist jedoch erst passiert nachdem ich mit Nachdruck einen Normgerechten PA. forderte.

Da ich jedoch nicht genau weiß ob der PA Ok ist, wollte ich dieses Prüfprotokoll haben welches ich jedoch nicht bekomme.
Der Elektromeister meinet es ist alles OK und das könnte er mir schriftlich bescheinigen. So quasi als formloses schreiben.

Meine Frage ist halt muss eine E.-Firma ein Prüfprotokoll erstellen wenn ich es haben will?


BID = 745831

phoenix7645

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Beiträge: 68
Wohnort: Saterland

Sorry

Was für eine Art von Vertrag soll das denn sein?
Einen Vertrag habe ich als solches nicht.

Und die E.-Installation ist nicht abgenommen.


BID = 745833

sam2

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Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Klar hast Du (wenn Du der Auftraggeber bist) einen Vertrag!
Der muß jedoch nicht schriftlich niedergelegt sein.

Es geht vor allem um die Unterscheidung Kaufvertrag (bei BT) und Werkvertrag (bei direkter Einzelvergabe). Daneben gibts noch GU und GÜ.

BID = 745835

phoenix7645

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Beiträge: 68
Wohnort: Saterland

Die Elektroistallation ist vom Bauträger vergeben worden.
Aber auch dieser bekommt auf Nachfrage kein Protokoll.

Demnach hat der Bauträger einen Vertrag mit der E.-Firma.

Soll ich mich an den Bauträger oder doch direkt an die E.Firma wenden?
Denn bei der Baufirma finde ich fühlt sich keiner so richtig veranwortlich.

BID = 745864

sam2

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Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Das ist keine sonderlich gute Konstellation.

Man hat aber bis zur Abnahme den Anspruch gegen den Verkäufer, daß er die Korrektheit der Ausführung nachweisen muß.
Wenn er das nicht vom ausführenden Eli bekommt (warum auch immer - vermutlich wurde der von ihm so gedrückt, daß er das nur gegen zusätzliche Berechnung machen will oder es sind noch Zahlungen des BT offen), muß er es eben von einem Dritten (noch teurer) machen lassen.

Wenn nicht vertraglich vereinbart, hast Du allerdings keinen Anspruch auf Aushändigung des Meßprotokolls.
Es sollte aber kein Problem sein, vom ausfüphrenden Eli eine Kopie gegen Berechnung zu erhalten. Wenn der das verweigert, ist zu vermuten, daß die erforderlichen Messungen unterlassen wurden. Das wäre nicht gut...


Anderer Ansatz:
Gibt es denn schon einen Stromzähler?
Dann muß es auch einen Zählerantrag geben. Wer hat den gestellt? Wer hat dort für die ordnungsgemäße Errichtung der Anlage unterschrieben?
Ggf. beim VNB erfragen.

BID = 745868

phoenix7645

Gelegenheitsposter



Beiträge: 68
Wohnort: Saterland

Das Haus ist komplett fertig und wir wohnen schon drin.
Zähler ist demnach vorhanden.

Den Antrag wird der Elektromeister der Firma unterschrieben haben.

Das sagt jedoch nicht aus das die Anlage i.O. ist. Oder?
Sondern das der Verteilerschrank mit Zählerfeld soweit verdrahtet ist, dass der Zähler eingebaut wird.

Werde mich heute noch mit dem Bauträger in Verbindung setzen und nach dem Prüfprotokoll fragen.
Melde mich wenn ich was neues weiß.

Danke
phoenix7645




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