Versuch einer "klassischen" Mietersicherung

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Autor
Versuch einer "klassischen" Mietersicherung

    







BID = 732003

prinz.

Moderator

Beiträge: 8940
Wohnort: Gifhorn und Wolfenbüttel
Zur Homepage von prinz. ICQ Status  
 

  



Zitat :
Darf jetzt doch wieder klassisch genullt werden?

Wenn der jenige Nicki heißt darf er es nicht, ansonsten gibt es noch Häuser/Wohnungen wo es sowas gibt
mfg


_________________
Nur für nicht Mutige
1.Freischalten
2.Gegen Wiedereinschalten sichern
3.Spannungsfreiheit allpolig feststellen
4.Erden und kurzschließen
5.Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken

BID = 732005

Lightyear

Inventar



Beiträge: 7909
Wohnort: Nürnberg

 

  

Meine bescheidene Meinung:
Ich gebe der Lüsterklemme genau einen Mieterwechsel!
Spätestens wenn eine Leuchte mit Grundplatte montiert wird, muss die Klemme weg, oder in eine Auslaßdose. Da Auslaßdose nicht vorhanden, wird also die Klemme demontiert, Schildchen, Schrumpfschlauch und Ermahnung hin oder her, der "moderne" Mieter interessiert sich nur am Rande für solche Dinge...
Spätestens wenn die Ehefrau eine "chique Leuchte" angeschleppt bringt, muss diese Leuchte auch an diese Stelle - dikussion zwecklos.
Es komt natürlich auch etwas darauf an, wie gut der Vermieter selektieren kann.
Wird die Wohnung an hochwertige Klientel gesetzten Alters vermietet, ist die Chance deutlich größer, dass ein Elektriker bestellt wird, als bei weniger hochwertigen Bewohnern.

Ich biete in derartigen Fällen an, die Leuchtenanschlüsse nach Bezug zu kontrollieren. Dies wird im Mietvertrag auch so festgehalten, wer die Klausel nicht unterschreiben mag, der fliegt aus der Verlosung.


_________________
Gruß aus Nürnberg,


Lightyear


Alles unter 1000°C ist HANDWARM!

Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden!

BID = 732010

TF_tronikfan

Stammposter



Beiträge: 372
Wohnort: Stuttgart

ja, SAM --- jeden anderen

da aber bei Dir sicher alle Grundüberlegungen gelaufen sind als Antwort:

So hab ich es vor ca. 40 Jahren bei der Umstellung von TNC auf TNS Netz gelernt!
ob das heute noch gelehrt wird. Wie hast Du die Prüfzeiten festgelegt?
Das ganze läuft ja auf eine elektrikerüberwachte Anlage hinaus.

Wenn du dich weiter vor einer Neuinstallation drücken willst, könnte auch noch der "Handbereich" eine Entscheidungshilfe bieten.

Ich denke, für Lampen ja,
------für Steckdosenkreis auf gar keinen Fall.

Es kommt sehr auf den Gesamtanlagenzustand an.

Gruß
TF

BID = 732013

Harald73

Schreibmaschine


Falsches Format
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Beiträge: 1016

shark1 schreibt

Zitat :
zu a) Bestandsinsatllation, deswegen ist auch ein PEN unter 10mm² zulässig


OK, das schwarze und das graue Äderlein ist Bestand. Da dran wird man* dann wohl auch eine Leuchte SK0 genullt anklemmen dürfen.

Aber: An der unteren Seite der Klemme bietet sam eine bis dahin an dieser Stelle nicht vorhandenen Netzform an, niegel nagel neu, errichtet 2010.

Gruß
Harald

* Fachmann und natürlich auch Fachfrau

_________________
*..da waren sie wieder, meine 3 Probleme: 1)keiner 2)versteht 3)mich
* Immer die gültigen Vorschriften beachten und sich keinesfalls auf meine Aussagen verlassen!

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Harald73 am  6 Dez 2010  9:28 ]

BID = 732014

Gilb

Urgestein



Beiträge: 16259
Wohnort: Gardine (Gardinenhof)
Zur Homepage von Gilb

Meine Meinung, der ich seit vielen Jahren aber praktisch keine Elektroinstallation
mehr mache:

A) Eine Wandauslassdose (mit Deckel) gäbe wesentlich mehr Sicherheit und Klemmraum.

B) Wenn in diesem Raum keine "fremden leitfähigen Teile", wie Heizungsrohre,
sind, kann man auf die klassische Nullung verzichten und ohne diesen
potenziell gefährlichen "Schutzleiter" arbeiten und Leuchten anschließen.
Es sei denn, im "Handbereich" neben dieser Wandleuchte sind weitere Verbrauchsmittel
mit leitfähigem Gehäuse, die nicht schutzisoliert sind.

BID = 732023

Jerry

Schriftsteller

Beiträge: 828
Wohnort: Gera


Zitat :
sam2 hat am  5 Dez 2010 21:50 geschrieben :

Hier mein (noch unerprobter) Versuch, eine TN-C-Installation in einer vermieteten Wohnung (nein, nicht in meinem Haus, da ist längst alles in TT neu gemacht) halbwegs mietersicher zu gestalten?
Wie sind die Erfahrungen?


Ich würde zumindest eine Leuchtenauslaßdose setzen und die PE-N-Aufteilung dort vornehmen, Deckel drauf und verschrauben. Das ist erst einmal relativ mietersicher. Aus dem Leitungsauslass kommen 3 fertige Adern, in der richtigen Farbe, dort dann eine Leuchtenklemme drauf und fertig.

BID = 732083

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7690
Wohnort: Wien


Zitat :
Jerry hat am  6 Dez 2010 09:59 geschrieben :


Zitat :
sam2 hat am  5 Dez 2010 21:50 geschrieben :

Hier mein (noch unerprobter) Versuch, eine TN-C-Installation in einer vermieteten Wohnung (nein, nicht in meinem Haus, da ist längst alles in TT neu gemacht) halbwegs mietersicher zu gestalten?
Wie sind die Erfahrungen?


Ich würde zumindest eine Leuchtenauslaßdose setzen und die PE-N-Aufteilung dort vornehmen, Deckel drauf und verschrauben. Das ist erst einmal relativ mietersicher. Aus dem Leitungsauslass kommen 3 fertige Adern, in der richtigen Farbe, dort dann eine Leuchtenklemme drauf und fertig.

Die Variante hat was, ist aber nur bei Wandleuchten umsetzbar, bei Deckenleuchten in Betondecken kaum.

Generell halte ich die Variante, die beiden Adern mit Schrumpfschlauch zusammen zu fixieren für relativ(!) Deppensicher, kritisch wird es erst wenn eine der schon erwähnten Leuchten mit PE-Schraube am Gehäuse kommt. Ein etwas besserer Heimwerker verlängert dann hoffentlich mit einem Stück gelbgrün, was der Durchschnitt tut... naja. Entweder er ignoriert den PE komplett, oder er reißt das auseinander, und dann wird es kritisch. Ansonsten sind für Normaldeppen ziemlich alle Voraussetzungen gegeben - schwarz, blau und gelbgrün, fertig fürs Malen nach Zahlen.... äääh Farben.

Von der Vorschriftenseite würde ich meinen, daß diese Modifikation nichts anderes tut, als die beim Anschluß eines neuen Betriebsmittels an die Bestandsinstallation notwendige PEN-Brückung vorwegzunehmen. Anschluß einer neuen Leuchte würde ich ganz normal als Tausch eines Betriebsmittels gegen ein gleichwertiges betrachten -> keine Nachrüstforderung.

_________________
"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"

BID = 732103

ego

Inventar



Beiträge: 3091
Wohnort: Köln

Warum macht ihr euch derartige Gedanken? Das ist eh sinnlos.

Grundsätzlich jede Wohnung welche wir zum Mieterwechsel Prüfen, verlassen wir mit Klemmen, Deckel, Haken und einer Baufassung an den Auslässen. (Haken natürlich nur an der Decke ).

Beim nächsten Mieterwechsel fehlt grundsätzlich fast alles, genauso wie die Zugentlastungschelle und die Schrauben des Klemmblockes in der Heranschlussdose.

Insofern: Zwecklos und vergebene Liebesmüh.

BID = 732419

MopedHeinz

Gerade angekommen


Beiträge: 6
Wohnort: München

Prinzipiell reicht ein Draht = L1....
der Rest geht eh über die Heizungsrohre retoure?


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