Leitungsschutz bis zum Stecker oder bis zum Gehäuse?

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Autor
Leitungsschutz bis zum Stecker oder bis zum Gehäuse?
Suche nach: stecker (22048)

Problem gelöst    







BID = 695224

markusrms

Gerade angekommen


Beiträge: 5
Wohnort: Prittriching
 

  


Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage:

Wenn ich ein Kabel welches einen Lüfter (ca. 50W/230V) versorgt absichere (0,75mm2) dann muß ich eine dem Querschnitt entsprechende Sicherung verwenden.
Wenn jedoch der Stecker am Lüfter nicht im Gehäuse eingebaut ist, sondern über ein kurzes Stück Kabel (0,5mm2) ins Gehäuse geht - muß ich die Sicherung dann auf 0,5mm2 auslegen?

Für eine Antwort wäre ich dankbar.

Gruß
Markus

BID = 695227

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

 

  

Jein.

Es muß jeder Leitungsabschnitt sowohl gegen Überlast als auch gegen Kurzschluß abgesichert werden.
Außerdem muß ggf. zusätzlich die Abschaltbedingung bei indirektem Berühren erfüllt werden (abhängig von der angewandten Schutzmaßnahme).

Den Überlastschutz dürfte hier schon das Betriebsmittel leisten, für den Kurzschlußschutz tut es auch eine relativ hohe Sicherung (abhängig vom Netzinnenwiderstand).

An welchen Bemessungsstrom hast Du denn gedacht?
Gibt es dafür auch einen FI?

Ist das ne Haushaltsinstallation oder an einer Maschine (von wegen der 0,75er Leitung)?

_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"

BID = 695397

markusrms

Gerade angekommen


Beiträge: 5
Wohnort: Prittriching

Hallo,

das ganze ist in einer Maschine eingebaut (schon seit Jahren). Ein Anschluß mit 16A abgesichert, (300mA FI) versorgt mit 3x0,75mm2 (freiliegende Leitung) den Lüfter.
Kürzlich kam die Frage ob dies zulässig ist.
Nachdem z.B. bei einem Rasierapparat das Kabel auch 0,75mm2 hat und mit 16A abgesichert ist dachte ich erst es müsste in Ordnung sein. Dann hab ich allerdings gesehen daß die letzten 10cm vom Stecker ins Lüftergehäuse nur 0,5mm2 sind).
Somit fürchte ich das ich da eine Leiche beseitigen muß was erheblicher Aufwand ist. Wenn jemand eine Rechtfertigung hätte dies so zu lassen wär dies

BID = 695398

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Bei einem Rasierapparat beträgt der Querschnitt sogar nur ca. 0,2mm²!
Das sind nämlich Lahnlitzenleiter (also keine Kupferlitzendrähtchen, sonden Textilfasern, die mit einen hauchdünnen Kupferband versehen sind).

Wenn der Lüfterhersteller also keine Vorgabe über eine höchstzulässige Kurzschlußvorsicherung von weniger als 16A macht, sehe ich keinen Grund, dort etwas zu ändern.

BID = 695399

markusrms

Gerade angekommen


Beiträge: 5
Wohnort: Prittriching

danke für die superschnelle Antwort SAM2.

Wenn jetzt aber der Lüfter überlast hat z.B. aufgrund eines Fehlers gehen da 15A durch dann raucht doch die Leitung ab ohne daß die 16A Sicherung fliegt oder?

BID = 695400

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Bitteschön!

Wenn, dann ja.
Aber:
Ob das möglich ist, hängt halt von der Bauart des Lüfters ab.
Sollte es möglich sein, hätte aber der Hersteller entweder keine 0,5er Innenverdrahtung verwenden dürfen oder müßte eine ausreichend niedrige Vorsicherung vorschreiben bzw. eine solche gleich mit im Lüfter einbauen.

Daher:
Man ziehe das Datenblatt zum Lüfter heran oder frage ggf. konkret bei dessen Hersteller nach.

BID = 695403

markusrms

Gerade angekommen


Beiträge: 5
Wohnort: Prittriching

noch ne letzte Frage:
bin grad am "rumstreiten" mit den Kollegen,

der Lüfter ist zur Kühlung eines Kompressors, also in der Maschine festgeschraubt.

Dann kann doch eine 16A Sicherung bei einem Fehler der auf der Leitung auftritt (also vor dem Gerät) die Leitung nicht schützen. Eine Vorsicherung im Gerät ist ja dann wirkungslos...

BID = 695409

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Doch. Warum auch nicht?
Eine Vorsicherung von 16A ist in aller Regel völlig ausreichend, eine Leitung von 0,75mm² oder auch von 0,5mm² bei Kurzschluß zu schützen.

Nur eben nicht gegen Überlast. Den Überlastschutz muß das Verbrauchsmittel (durch Bauart oder Sicherung am/im Verbrauchsmittel) gewährleisten.

BID = 695424

markusrms

Gerade angekommen


Beiträge: 5
Wohnort: Prittriching

kann ich dann davon ausgehen daß durch einen Fehler in der Zuleitung (also vor dem Lüfter) immer ein Kurzschluß verursacht wird und niemals Überlast?

Könnte doch theoretisch möglich sein dass z.B. das Kabel so aufgescheuert ist daß es keinen richtigen kurzen macht sondern nur quasi wie Überlast wirkt.

Ich weiß es ist vielleicht erbsenzählerei und fern der Praxis aber bei einem Sicherheitsthema leider notwendig.

BID = 695532

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Ja, es gibt den Fall des unvollständigen Kurzschlusses.
Der kann eine Leistung höher als die Bemessungslast des Verbrauchers umsetzen, niedriger oder gleichhoch. Bei niedriger, gleichhoch oder nur etwas über der Bemessungslast würde aber auch ein ordnungsgemäß dimensionierter, am Leitungsanfang angeordneter Überlastschutz nicht eingreifen können!

Daher wird dieser seltene Fall üblicherweise akzeptiert.
Wenn man den im Einzelfall aufgrund besonderer Gefahrenumstände nicht akzeptieren kann, müssen andere Maßnahmen ergriffen werden. Z.B. Mitführen eines FI-überwachten PE als Isolationsüberwachungsleiter oder im Extremfall der Einsatz kurzschlußsicher verlegter Leitungen.

Einen Tod muß man sterben...


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