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FI-Pflicht in Rechenzentren? |
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BID = 688538
DJ-Bommel Gerade angekommen
Beiträge: 7 Wohnort: Marzling
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Hallo zusammen,
ich hätte da mal eine Frage zum Thema Fehlerstromschutzschalter im Rechenzentrum. Folgende Situation haben wir in unserem Rechenzentrum:
Das Gebäude und die dazugehörige Elektroinstallation wurde im Jahr 2003 fertiggestellt. Das Rechenzentrum wurde in der Baugenehmigung klar als elektrischer Betriebsraum deklariert. Von der USV-Anlage kommt eine 5-Leiter-Stromschiene, welche mit einer vielzahl von Abgangskästen zu den einzelnen Racks versehen ist. Jeder Abgangskasten hat meist zwei bis drei 3x16A-Abgänge, die zur damaligen Zeit mit Motorschutzschaltern abgesichert wurden. Warum hier Motorschutzschalter und keine ganz normalen LS-Schalter verbaut wurden, weiß ich allerdings nicht. Die Racks werden ausschließlich durch IT-Fachpersonal bestückt.
Nun gibt es ja seit Juni 2007 die DIN VDE 0100-410, die besagt, dass an allen Steckdasen bis 20A ein FI zur zusätzlichen Absicherung vorzusehen ist.
Die Frage: Muss ich hier zwingend FI's nachrüsten? Wie schauts mit Bestandsschutz aus? Gibt's da noch irgendwelche Ausnahmen? Wie schauts aus, wenn ich einzelne Abgangskästen nachrüste?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Gruß, Eddi |
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BID = 688542
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Hallo Eddi,
erstmal willkommen im Forum!
Eine Nachrüstpflicht ist mit der neuen Bestimmung generell NICHT verbunden.
Im geschilderten Fall könnte außerdem durchaus die Ausnahme greifen (für Laien nicht zugängliche Steckdosen, unter ständiger Überwachung durch Fachpersonal).
Damit wären auch FI-lose Nachrüstungen abgedeckt (ebenso vergleichbare Neuanlagen).
Und:
Die Verwendung von MS statt LS ist hier durchaus sinnvoll.
Gruß,
sam2
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???" |
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BID = 688551
DJ-Bommel Gerade angekommen
Beiträge: 7 Wohnort: Marzling
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Vielen Dank für die Info, ich seh die Sache nämlich ähnlich. Es gibt jedoch immer wieder andere Meinungen, die besagen, das bei Gefährdung von Personen der Bestandsschutz nicht greift und man sich an die neusten Gesetzesgebungen halten müsste.
Bei Nachrüstungen oder Umbauten muss man dann streng gesehen die Abgangskästen umbauen, oder?
MfG
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BID = 688554
clembra Inventar
Beiträge: 5404 Wohnort: Weeze / Niederrhein
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Zitat :
DJ-Bommel hat am 6 Mai 2010 23:03 geschrieben :
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Es gibt jedoch immer wieder andere Meinungen, die besagen, das bei Gefährdung von Personen (...)
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Eine direkte Gefährdung besteht ohne FI nicht, nur er zusätzliche Schutz, welcher für laienbedienbare/-zugängliche neue Steckdosen bis 20A vorgeschrieben ist, ist natürlich dann nicht vorhanden.
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Reboot oder be root, das ist hier die Frage.
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BID = 688567
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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@ Eddi
Inwiefern Abgangskästen umbauen?
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BID = 688636
DJ-Bommel Gerade angekommen
Beiträge: 7 Wohnort: Marzling
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@sam2
naja, Motorschutz raus und FI und LS rein.
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BID = 688643
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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LS statt MS sowieso nicht.
Und FI nur, wenn eben nicht die beschriebene Ausnahme in Anspruch genommen wird. Was in diesem Fall aber ME zulässig wäre.
Insofern:
Nein, auch bei Erweiterungen keine abweichende Ausführung nötig. Weder für den Bestand noch für den Zubau.
Alles selbstverständlich in der Verantwortung des Ausführenden!
Die Einhaltung der Abschaltbedingungen muß natürlich stets gegeben sein.
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BID = 688707
DJ-Bommel Gerade angekommen
Beiträge: 7 Wohnort: Marzling
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Vielen Dank für die Hilfe. Bis später....
MfG
Eddi
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BID = 691712
BGV VDE TRBS Gerade angekommen
Beiträge: 5 Wohnort: Koblenz
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Hallo.
Zitat :
DJ-Bommel hat am 6 Mai 2010 23:03 geschrieben :
| Bestandsschutz
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Gibt es nicht und gab es noch nie. Es gab lediglich eine Umrüspflicht. Oder eben nicht.
Zitat :
DJ-Bommel hat am 6 Mai 2010 23:03 geschrieben :
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Vielen Dank für die Info, ich seh die Sache nämlich ähnlich. Es gibt jedoch immer wieder andere Meinungen, die besagen, das bei Gefährdung von Personen der Bestandsschutz nicht greift und man sich an die neusten Gesetzesgebungen halten müsste.
Bei Nachrüstungen oder Umbauten muss man dann streng gesehen die Abgangskästen umbauen, oder?
MfG
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Da ihr sicherlich gewerblich unterwegs seid, gilt hier ganz klar die Betriebssicherheitsverordnung und damit auch die TRBS 2131 (elektrische Gefährdungen). Daher sehe ich die Umrüstpflicht hier gegeben ganz klar. Als Prüfer würde euch die Anlage wahrscheinlich still legen.
Außerdem frage ich mich warum sich dort elektrotechnische Laien (IT-Fachpersonal/vgl. VDE 1000 Teil 10 und TRBS 1203 Teil 3) in einer abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätte (vlg. 0105 Teil 100 und TRBS 2131) aufhalten? Oder sind die Personen befähigt? Das heißt mindestens EFKffT nach BGG 944 2000.
Und mal im Ernst: Ist eine Elektrofachkraft weniger schützenswert als eine Sekretärin?
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BID = 691729
sub205 Schriftsteller
Beiträge: 916 Wohnort: Gründau
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Zitat :
BGV VDE TRBS hat am 22 Mai 2010 22:27 geschrieben :
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Außerdem frage ich mich warum sich dort elektrotechnische Laien (IT-Fachpersonal/vgl. VDE 1000 Teil 10 und TRBS 1203 Teil 3) in einer abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätte (vlg. 0105 Teil 100 und TRBS 2131) aufhalten? Oder sind die Personen befähigt? Das heißt mindestens EFKffT nach BGG 944 2000.
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Weil ein IT-mässiger Laie (Elektrofachkraft) nicht in der Lage ist die dort eingesetzte Hard- und Software zu bedienen?
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BID = 691824
BGV VDE TRBS Gerade angekommen
Beiträge: 5 Wohnort: Koblenz
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Zitat :
sub205 hat am 22 Mai 2010 23:21 geschrieben :
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Weil ein IT-mässiger Laie (Elektrofachkraft) nicht in der Lage ist die dort eingesetzte Hard- und Software zu bedienen?
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Wie gesagt: Schulung nach BGG 944 2000 EFKffT. Allerdings die Langversion (3 Monate). Verantwortlich ist letztenendes immer die vEFK. Und sollte in der AEB etwas passieren und da mal jemand auf die Idee kommen nazuforschen, was die BG bei E-Unfällen gerne machen, kommt die vEFK in Teufel's Küche. Wer es genau nachlesen will: § 14 StGB
Schöne Pfingsten
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BID = 691857
sub205 Schriftsteller
Beiträge: 916 Wohnort: Gründau
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Zitat :
BGV VDE TRBS hat am 23 Mai 2010 16:40 geschrieben :
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Wie gesagt: Schulung nach BGG 944 2000 EFKffT. Allerdings die Langversion (3 Monate). Verantwortlich ist letztenendes immer die vEFK. Und sollte in der AEB etwas passieren und da mal jemand auf die Idee kommen nazuforschen, was die BG bei E-Unfällen gerne machen, kommt die vEFK in Teufel's Küche. Wer es genau nachlesen will: § 14 StGB
Schöne Pfingsten
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Ohne irgendeine Qualifikation von irgendjemandem in Frage stellen zu wollen:
Warst du mal in einem Rechenzentrum?
Dort sind Metallkäfige, die sind abschließbar und werden an Kunden ("IT-Profis") vermietet. Dort drin sind 19" Racks, Steckdosen und Switches. Und nur daran arbeiten die IT-Profis. Die klemmen da ihre Hardware an und Administrieren diese. An der Stromversorgung selbst drehen die nichts, dafür sind sie weder ausgebildet noch haben sie das geringste Verlangen danach. Auf der anderen Seite sind die Elektro-Profis, die Verkabeln den Laden und sorgen das immer "Saft" da ist. Die fummeln aber nichts an den Servern und haben, rein rechtlich, auch garnix daran verloren, die sind nämlich Eigentum der jeweiligen Mietpartei. Ist grundsätzlich also wie in einer Mietswohnung: Der Vermieter stellt die Fläche und die Versorgung, der Mieter kümmert sich um das, was da drin steht und angeschlossen ist.
So hat jeder seinen Part.
Gruß, Stephan
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BID = 691948
ego Inventar
Beiträge: 3093 Wohnort: Köln
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Zitat :
| Schulung nach BGG 944 2000 EFKffT. Allerdings die Langversion (3 Monate). |
Wo denn?
Am besten in Koblenz?
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BID = 691958
BGV VDE TRBS Gerade angekommen
Beiträge: 5 Wohnort: Koblenz
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Zitat :
sub205 hat am 23 Mai 2010 22:48 geschrieben :
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Warst du mal in einem Rechenzentrum?
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Landesbank Baden-Würtemberg, Mannheim
Landesfunkhaus des SWR, Mainz
Reicht das?
Zitat :
sub205 hat am 23 Mai 2010 22:48 geschrieben :
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Steckdosen |
Und eben diese - sowie alles was daren hängt unterliegt der Betriebssicherheitsverordnung. Und damit ist das ganze Gedöns zu prüfen.
Zitat :
sub205 hat am 23 Mai 2010 22:48 geschrieben :
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Die klemmen da ihre Hardware an
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Auch von einem PC-Netzteil oder einem Steckernetzteil für einen Router geht eine elektrische Gefährdung aus. (TRBS 2131)
Zitat :
sub205 hat am 23 Mai 2010 22:48 geschrieben :
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Die fummeln aber nichts an den Servern und haben, rein rechtlich, auch garnix daran verloren, die sind nämlich Eigentum der jeweiligen Mietpartei.
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Aber sie stellen Arbeitsmittel im Sinnder der Betriebssicherheitsverordnung dar. Sind sie nicht geprüft und es passiert etwas, steht der Unternehmer in der Kreide - auch wenn das Arbeitsmittel nicht sein Eigentum war. Es war in seinem Besitz und er hat Beschäftigte damit arbeiten lassen.
Zitat :
sub205 hat am 23 Mai 2010 22:48 geschrieben :
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Ist grundsätzlich also wie in einer Mietswohnung: Der Vermieter stellt die Fläche und die Versorgung, der Mieter kümmert sich um das, was da drin steht und angeschlossen ist.
So hat jeder seinen Part.
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Wenn es den Haftungsrechtlich so einfach wäre.
Zitat :
ego hat am 24 Mai 2010 19:00 geschrieben :
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Wo denn?
Am besten in Koblenz?
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Wenn du Mebedo meinst: Einen entsprechenden Lehrgang bieten sie nicht an. Die "große" EFKffT kannst du idR meist nur an Berufbildungszentren oder Berufsförderungswerden machen.
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BID = 692484
elmo_cgn Schriftsteller
Beiträge: 608 Wohnort: Köln
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Hallo,
wer keine FIs im RZ verwenden will kann sich die blauen CEE 32A Dosen installieren ( natürlich mit entsprechender Leitung und Absicherung ).
Für die blauen CEEs gibts dann z.B.: von Dell "Powerbars" mit Kaltgeräteanschlüssen. In der Powerbar sind 16A Sicherungen für die Kaltgerätebuchsen.
Damit wäre die FI Vorschrift umgangen.
Wer doch FIs nutzen will verwendet am besten FI/LS und versorgt nicht mehr als 10 Server je FI/LS, da teilweise Ableitströme vom 2mA je Server fliessen, manche FI/LS lösen auch schon bei 15mA Fehlerstrom aus.
Gruß,
Elmar
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