Autor |
Stromkosten zusammenlegen (und sparen)? |
|
|
|
|
BID = 686525
Harti 77 Stammposter
Beiträge: 351
|
|
Ich finde die Idee super, hab selbst schon über sowas nachgedacht.
Da bei einem 3-Familienhaus ja nicht all zu viel Gesamtlast zustande kommt, müsste in der Regel ein normaler Zähler ausreichen, da muss nicht gleich eine Wandler,essung rein.
Natürlich haben da alle was dagegen, die Energieversorger an erster Stelle.
Komischerweise funktioniert genau das selbe Prinzip beim Wasser schon jahrzehntelang, in den meisten Fällen ohne Probleme.
Beim Strom ist man allerdings noch nicht so weit. Vom eventuell günstigeren Grossabnhemertarif und nur einer Grundgebühr hat der Versorger nämlich nur eines: Einnahmenverlust.
Der der Strom ja nicht teurer oder sonstwas weiterverkuft wird, sondern nur umgelegt wird, ist die Frage: ist es erlaubt, oder nicht? |
|
BID = 686547
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
|
|
@ schmitzalex
Für Fälle wie Campingplätze oder Studentenwohnheime gibt es (sinnvollerweise) Sonderregelungen.
@ Harti77
Du hast offenbar das Prinzip der Existenz eines Leistungsentgelts nicht verstanden!
Ein Gutteil der Stromkosten sind verbrauchsunabhängige Fixkosten, daher wird prinzipiell zusätzlich zum Arbeitspreis ein Leistungsentgelt erhoben. Zwar arbeiten manche Anbieter dies in ihren Grund- und Arbeitspreis mit ein, was aber logischerweise dann nur bei typischen Kunden (wie eben separaten Haushalten) funktioniert.
Daß der entscheidende Unterschied zum Wasser die Existenz mehrerer Lieferanten und das Recht des Kunden zur Auswahl unter diesen darstellt, hatte ich auch schon ausgeführt.
Und beim Wasser funktioniert es keineswegs jahrzehntelang so ohne Probleme!
Im Gegenteil - bis vor einiger Zeit wurden die Wasserkosten eben bewußt NICHT verbrauchsabhängig umgelegt, sondern nach anderen Schlüsseln (z.B. m² Wohnfläche).
Probleme gibt es reichlich, weil der Anschlußnehmer (Vermieter oder z.B. WEG-Eigentümergemeinschaft) eben für alle Verbindlichkeiten gegenüber dem Versorger haftet, andererseits aber einem nichtzahlenden Verbraucher NICHT die Weiterleitung des Wassers sperren darf...
In manchen Kommunen geht man daher inzwischen auch dazu über, auf Wunsch jeder Wohnung einen Hauptwasserzähler zu setzen. Das macht den Versorgern aber weit mehr Mühe und Risiko, deswegen bieten das viele gar nicht erst an.
Im konkreten Fall kann man (da seitens des Fragestellers die nötigen Detailangaben fehlen) nicht beurteilen, was überhaupt möglich wäre und was zulässig.
Sicher sagen kann man nur, daß die Konstruktion spätestens dann kippen würde, sobald ein Nutzer einen anderen Stromanbieter oder auch nur einen anderen Tarif haben möchte.
Auch haben nicht "alle" was dagegen. Der Eli z.B. und der Hausverwalter werden sicherlich den Verdienstmöglichkeiten, die sich dadurch bieten, nicht abgeneigt sein! Auch Zwischenzähler müssen hergestellt bzw. überarbeitet werden. Und immer wieder nachgeeicht bzw. ersetzt.
|
|
BID = 686592
Murray Inventar
Beiträge: 4862
|
Zitat :
sam2 hat am 27 Apr 2010 01:31 geschrieben :
|
Sicher sagen kann man nur, daß die Konstruktion spätestens dann kippen würde, sobald ein Nutzer einen anderen Stromanbieter oder auch nur einen anderen Tarif haben möchte.
|
Das wäre ja nicht so, da die ja keinen Vertrag mit dem haben. Das geht ja sozusagen nur dem was an der den Vertrag mit dem Stromanbieter hat.
Wie ich schon geschrieben hatte war es bei mir ähnlich. Wo ich mal gewohnt hatte waren es allerdings über 100 WE.
Da hat der Vermieter einfach sämtliche Stromzähler ausbauen lassen und dem Versoger zurück geschickt, zudem MEINEN Vertrag mit dem Stromversorger dadurch gekündigt. Und das alles ohne mein Wissen. Habe ich erst mitbekommen als ich eine Endabrechnung im Briefkasten hatte und daraufhin beim Versorger angerufen habe weil ich nicht wußte was das soll.
Ob das mein Vermieter einfach so darf konnte mir der Versorger auch nicht beantworten und da habe ich später auch keine richtige Antwort drauf bekommen.
Zwischenzähler hat er zum Großteil übrigens nicht einbauen lassen da er eine Pauschalmiete anbietet. Die hatten dann später nur solche Altmieter wie ich bekommen die da nicht mitgespielt haben.
|
BID = 686611
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
|
Das war selbstverständlich nicht rechtens und Du hättest Dich dagegen erfolgreich wehren können.
Für solche und ähnliche Fälle verbotener Eigenmacht gibts die Einstweilige Verfügung, zu bekommen bei Gericht!
Der hiesige VNB würde einem Hauseigentümer, der eigenmächtig Zähler ausbaut und zurückschickt, auch auf die Finger geben...
Nochmal:
Sobald in eine der Wohnungen ein neuer Mieter (oder gar Eigentümer) einzieht und sagt "ich will meinen Strom aber nicht von Eurem Sammelanbieter, sondern (z.B.) Ökostrom von "Blichtlick", ist es vorbei mit der Herrlichkeit...
Denn er hat das Recht dazu. Also müßten dann entweder alle anderen mit zu dem (ggf. teureren) Öko-Anbieter wechseln - oder es wird eben rückgebaut.
|
BID = 687100
TheME Gelegenheitsposter
Beiträge: 94
|
Hi.
Ich hab' noch ne Frage zum Zähler nacheichen:
Unsere Zähler haben Eichstempel von 1980, 1985 und 1996.
Müssen die alten Zähler nicht nach 16 Jahren nachgeeicht werden - oder nur bei Verdacht auf falsches Zählen?
Wie wird das in der Praxis gehandhabt?
|
BID = 687123
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
|
|
BID = 687124
TheME Gelegenheitsposter
Beiträge: 94
|
danke, werde es mir durchlesen
Zitat :
sam2 hat am 27 Apr 2010 16:12 geschrieben :
|
...
Nochmal:
Sobald in eine der Wohnungen ein neuer Mieter (oder gar Eigentümer) einzieht und sagt "ich will meinen Strom aber nicht von Eurem Sammelanbieter, sondern (z.B.) Ökostrom von "Blichtlick", ist es vorbei mit der Herrlichkeit...
Denn er hat das Recht dazu. Also müßten dann entweder alle anderen mit zu dem (ggf. teureren) Öko-Anbieter wechseln - oder es wird eben rückgebaut.
|
Auf den Tarif für den Allgemeinstrom habe ich aber auch keinen Einfluss - er wird von der Hausverwaltung bestimmt.
Wenn diese zu teurerem Strom (z.B. eben der Ökostrom) grifen würden, wäre die Folge ein Anstig der monatl. Nebenkosten, für jede Partei.
|
BID = 687126
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
|
Zitat :
| Auf den Tarif für den Allgemeinstrom habe ich aber auch keinen Einfluss - er wird von der Hausverwaltung bestimmt. |
Jein.
Er wird vom Eigentümer bzw. bei WEG von der Eigentümergemeinschaft bestimmt.
Der/die ist insofern aber nicht frei in der Auswahl, sondern dem Gebot der Wirtschaftlichkeit unterworfen!
Es ist also ein möglichst günstiger Tarif zu wählen (es muß nicht der billigste sein, aber über dem Gerundversorgungtarif sollte er nicht liegen), sonst können Mieter die Überna[/code]hme der Mehrkosten verweigern.
|
BID = 687141
shark1 Inventar
Beiträge: 4878 Wohnort: DACH
|
Wer Strom kauft, der teurer ist als der Gerundversorgungtarif der muss wirklich zu viel Geld haben. Ich habe "speziell" teueren Ökostrom von einem der "4 wahren" Ökostromanbieter und auch der ist billiger (wenn auch nur geringfügig) als der Gerundversorgungtarif.
"Normalen Ökostrom" gibt es meist weit unter dem Preis vom Gerundversorgungtarif.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: shark1 am 30 Apr 2010 0:32 ]
|
BID = 687154
TheME Gelegenheitsposter
Beiträge: 94
|
vieleicht ist es noch erwähnenswert, dass ich und meine Eltern Eigentümer von 2 Wohnungen sind. Die Eigentümer der 3. Wohnung sind fast das ganze Jahr über nicht da.
|
BID = 687327
clembra Inventar
Beiträge: 5404 Wohnort: Weeze / Niederrhein
|
...was für Ihn ein Grund ist, einen ganz anderen Tarif auszuwählen als ihr drei beiden.
_________________
Reboot oder be root, das ist hier die Frage.
|