BGV A3, Prüffristen

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Autor
BGV A3, Prüffristen
Suche nach: bgv (203)

    







BID = 669136

123fred

Gerade angekommen


Beiträge: 17
Wohnort: Kiel
 

  


Hallo,

ich benötige eure Hilfe.

In einem Testinstitut werden Medikamente an Probanden gestestet, die körperlichen Reaktionen werden mit elektrischen Messgeräten (nur äüßerlich an der Haut) gemessen. Es sind keine Medizinprodukte!
Wie oft müssen diese ortsveränderlichen Geräte nach BGV A3 geprüft werden? Jährlich?

Im Januar wurden alle Geräte überprüft. Im März wird eine neues Gerät mit CE-Kenzeichen gekauft. Muss dieses Gerät nach BGV A3 sofort geprüft werden oder reicht es, das neue Gerät bei der nächsten Prüfung aller Geräte zu püfen?

Die Prüffrist kann ja verlängert werden, wenn die Fehlerquote <2% ist. In welcher Zeitspanne müssen die Geräte geprüft werden?
Anders gefragt: Die Geräte werden von Januar bis Juni geprüft, dabei beträgt die Fehlerquote weniger als 2%. Gilt dann eine Verlängerung der Prüffrist auch für die Geräte, die im Januar überprüft wurden?

Danke für eure Antworten.

Gruß,
Fred

BID = 669150

Lightyear

Inventar



Beiträge: 7911
Wohnort: Nürnberg

 

  

In Zeiten der Deregulierung heisst das Zauberwort Gefährdungsbeurteilung ...

Die Erstellung einer Solchen muss vom verantworlichen Unternehmer eingeleitet werden. Erstellt wird die GeBe durch eine hierfür befähigte Person.

In weiweit die benutzten Geräte nicht vielleicht doch unter die Rubrik "Medizingeräte" fallen, wage ich von der Ferne nicht zu beurteilen.

Wenn der Hersteller des Neugerätes ein aktuelles Prüfprotokoll beilegt und sicherstellt, dass sich an den notwendigen Eigenschaften auf dem Transportweg nichts verändert hat, kann auf die erste Prüfung verzichtet werden - ich würde das Gerät allerdings in jedem Fall vor der Inbetriebnahme am Patienten nach der GeBe prüfen und in die Dokumentation / Inventarliste aufnehmen.

_________________
Gruß aus Nürnberg,


Lightyear


Alles unter 1000°C ist HANDWARM!

Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden!

BID = 669674

123fred

Gerade angekommen


Beiträge: 17
Wohnort: Kiel

Hallo,

ich muss mich anscheinend korrigieren. Die Verlängerung der Prüffrist gilt doch nur für den Richtwert von höchstens 6 Monaten. Und der Maximalwert der Prüffrist beträgt 1 Jahr. Das heißt also, ich muss mindestens einmal im Jahr überprüfen, unabhängig von einer GeBe...???





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