Du findest diese Angabe nicht, weil man zur Vermeidung von Funken gar nicht gern hart erdet.
Wie bereits weiter oben angedeutet, reicht zur Ableitung elekrostatischer Aufladung im Prinzip der dünnste Draht völlig aus, solange er überhaupt leitet.
Deshalb ist eine Angabe eine Mindestquerschnitts auch nicht sinnvoll.
Die Vorschrift verlangt aber
Zitat :
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Die verwendeten Spitzen oder Drähte sind so zu wählen, dass weder sie noch Teile
von ihnen abbrechen können.
Hinweis: Abgebrochene Teile können wie aufgeladene Kondensatoren wirken und
Funkenentladungen verursachen. |
Durch entsprechende Beanspruchung kann man aber auch den dicksten Draht durchwackeln.
Es geht bei dieser Vorschrift sogar weniger um Metalle als um
alles nichtmetallische, weil dort die Ladungen durch Berührung, Reibung oder blosses Wegnehmen entstehen.
Metall auf Metall lädt sich praktisch nicht auf, aber Metall kann durch einige andere Vorgänge aufgeladen werden und dann wegen der guten Leitfähigkeit bei der Entladung Funken erzeugen.
Dazu muß man aber wirklich alles, auch unscheinbare Effekte beachten:
Zitat :
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Personen können aufgeladen werden, wie z. B. beim Gehen, beim Aufstehen von
einem Sitz, beim Kleiderwechsel, beim Umgang mit Kunststoffen, durch Schütt- oder
Füllarbeiten oder durch Influenz beim Aufenthalt in der Nähe aufgeladener Gegenstände.
Berührt eine aufgeladene Person einen leitfähigen Gegenstand, wie z. B. einen Türgriff,
treten Funkenentladungen auf. Die Wahrnehmungsschwelle beträgt 0,5 mJ und kann
bereits zündwirksam sein. Der typische Wert für die gespeicherte Energie einer Person
beträgt 10 mJ und der höchste zu erwartende Wert 15 mJ. Beim Entladungsvorgang wird
hier nur ein Teil dieser Energie zündwirksam. |
Es reicht also nicht aus ein paar Erdungsdrähte zu verlegen und anzuschliessen, sondern man muß möglichst verhindern, daß Aufladungen überhaupt erst entstehen.
Wenn du das aufgrund deiner Kenntnisse oder Ausbildung nicht beurteilen kannst, solltest du die Planung jemandem überlassen, der fachlich kompetent ist und sich vor Ort alles genau ansieht.
Du kannst das aber ohnehin nicht in eigener Regie realisieren, denn:
Zitat :
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8.7 Prüfung
(1) Die Prüfungen der Einrichtungen zur Erdung und zum Potenzialausgleich sind unabhängig
von anderen elektrischen Prüfungen durchzuführen.
(2) Art, Umfang und Fristen der Prüfungen sind gemäß der Technischen Regel
TRBS 1201 Teil 1 festzulegen. Dabei sind Anlagen- und Bauwerksteile zu berücksichtigen,
die neben ihrer eigentlichen Funktion auch andere erden und in den Potenzialausgleich
einbeziehen, wie z. B. Schlauch und Zapfventil.
(3) Die Prüfungen sind durch befähigte Personen gemäß TRBS 1203 und TRBS 1203
Teil 1 durchzuführen. |
Eben diese Befähigung wird beim Malermeister Lampe i.d.R. nicht vorliegen.
Vielleicht aber bietet deine IHK gegen gutes Geld einen entsprechenden Kurs an ...
[ Diese Nachricht wurde geändert von: perl am 13 Jan 2010 13:21 ]