Alte Türsprechanlage Wohntelefon Ritto 6410 ersetzen?

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Autor
Alte Türsprechanlage Wohntelefon Ritto 6410 ersetzen?
Suche nach: türsprechanlage (266)

    







BID = 630515

valjah

Neu hier



Beiträge: 26
Wohnort: Berlin
 

  


Hallo zusammen,

in unserer Mietwohnung wollen wir gerne unser schwer mitgenommenes und kaum noch funktionsfähiges Wohntelefon (Ritto 6410) ersetzen. Die Türsprechanlage in unserem Haus ist wohl recht alt, ich nehme an, es handelt sich um ein "Mehrdrahtsystem". Hinter unserem Wohntelefon kommt ein gutes dutzend Drähte aus der Wand - fünf davon sind mit unserem Apparat verbunden. Gibt es überhaupt noch Geräte zu kaufen, die mit solch einer Anlage kompatibel sind? Mit welchem Aufwand (finanziell als auch von der Installation) ist zu rechnen? Das Hauptproblem unseres alten Geräts ist übrigens die extrem geringe Lautstärke, die sich auch nicht regulieren lässt. Außerdem ist es (durch etliche Vormieter) mittelschwer beschädigt und fällt in der ansonsten schön renovierten Wohnung unangenehm auf...

Vielen Dank für Eure Hilfe,
valjah

BID = 630517

ego

Inventar



Beiträge: 3093
Wohnort: Köln

 

  

Dann reklamiere doch bei deinem Vermieter die mangelhafte Funktion der Anlage.

BID = 630592

valjah

Neu hier



Beiträge: 26
Wohnort: Berlin

Tut mir leid, dass ich vergessen hatte, das zu erwähnen. Der Elektriker der Hausverwaltung war bereits da und meinte, es sei unmöglich, an der Anlage noch was zu machen. Das war allerdings der gleich Elektriker, der mir eine fehlerhafte Telefonleitung verlegt hat. (Wen es interessiert, der kann es hier nachlesen). Die Hausverwaltung hatte auch gesagt, es sei technisch unmöglich, unsere alten Heizungsventile durch moderne Thermostatregler zu ersetzen. Ein anderer Heizungsmonteur hat das dann allerdings in fünf Minuten erledigt. Deswegen sind wir da eher auf uns alleine gestellt...

BID = 630609

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Also technisch ist das sehr wohl machbar.
Nur darfst weder Du noch ein von Dir beautragter Eli derartige Änderungen an der Anlage durchführen.

Gegen solch uneinsichtige Vermieter hilft am besten eine moderate Kürzung der Miete! Dann tut sich meist was...
Auch auf die Thermostatventile hättest Anspruch gehabt (sind - auch in Altbauten - sogar vom Gesetzgeber vorgeschrieben!)

_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"


[ Diese Nachricht wurde geändert von: sam2 am 30 Aug 2009 11:17 ]

BID = 630639

valjah

Neu hier



Beiträge: 26
Wohnort: Berlin

Es ist also doch möglich, nur unser Gerät (Wohntelefon) zu tauschen, ohne gleich die ganze Hausanlage zu ersetzen? Das ist ja schon mal eine hilfreiche Information und entspricht nicht dem, was der von der Hausverwaltung geschickte Elektriker gesagt hat.
Wieso darf dann von mir keine Änderung vorgenommen werden, wenn diese nur mein Gerät, nicht aber die ganze Anlage betrifft?

BID = 630650

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Weil es Dir (wie der Rest der Wohnung und des Hauses) nicht gehört.
Und eine Änderung oder gar ein Austausch nicht zum üblichen und daher ohne weiteres zulässigen Gebrauch der Mietsache gehört.

So ist nunmal die Rechtslage.

Das dient auch Deinem Schutz.
Sollte z.B. die Anlage nach dem Austausch nicht mehr richtig funktionieren (und es könnte ja sein, daß sie das schon im Moment nicht tut - also in dem Sinne, daß der Fehler nicht bzw. nicht nur an Eurer Hausstation liegt), kannst Du Dir viel und teuren Ärger einhandeln.

Dann läßt der Vermieter nämlich die ganze Kiste mal ordentlich überarbeiten, aber legt DIR die Rechnung vor...
Nun beweise mal nachträglich, daß der Schaden nicht durch die unzulässigen Arbeiten bei Dir ausgelöst wurde!

Und es dient dem Schutz Deines Geldbeutels (warum sollst Du für solche Reparaturen bezahlen? Normale Abnutzung haustechnischer Anlagen ist schon mit der Grundmiete abgegolten!).

Daher:
Schriftlich den Mangel beim Vermieter/Verwalter monieren. WEinwurf unter Zeugen oder durch Boten, ansonsten z.B. als Einwurfeinschreiben.

Hierzu angemessene Frist (14 Tage) zur Erledigung setzen.
Mit Hinweis, daß die Aussage "nicht reparabel" technisch falsch ist.
(Selbst wenn sie richtig wäre, wär das egal, dann müßte der Vermieter eben auf seine Kosten ne neue Anlage einbauen lassen!)
Hinweis, daß aufgrund der schon erfolgten, erfolglosen Mängelanzeige ab sofort die Grundmiete monatlich um einen angemessenen Betrag (z.B. € 10,-) gekürzt wird.

Auf Atnwort oder Eli warten.

BID = 630716

Mecke

Gesprächig



Beiträge: 152

Moin,
schau dir mal folgende Seite anSchaltpläne Austausch Wohntelefon 64xx (alt) > 66XX (neu)
dürfte helfen. Auch wenn du diese ohne Zustimmung des Vermieters nicht darfst.
ciao

_________________
Demokratie kann nur der ausleben, der das Geld hat.

BID = 630781

valjah

Neu hier



Beiträge: 26
Wohnort: Berlin

Danke für alle Eure Hinweise. Werde nun also nochmal mit dieser neuen Information den Weg über den Vermieter suchen. Dass er zum Austausch verpflichtet wäre, ist mir schon klar. Nur war eben bisher sein Standpunkt: "Das Gerät funktioniert ja noch" (wenn man direkt daneben steht, kann man es tatsächlich brummen hören) und "es lässt sich nicht ersetzen." Aber dass das nicht stimmt, weiß ich ja nun...

BID = 630802

valjah

Neu hier



Beiträge: 26
Wohnort: Berlin

Nur aus Interesse, weil ich mir gerade mal das aktuelle Ritto Wohntelefon 6630 (vgl. Schaltplan) auf deren Internetseite angeguckt habe (hier): ist das "Basisgerät" (1663073) ohne Zusatzmodule schon voll funktionsfähig? Welchen Tonruf besitzt es? Und wozu benötigt man bspw. den Zusatztaser 1663600?

BID = 630941

Mecke

Gesprächig



Beiträge: 152

Also das 1663073 kann in einer bestehenden Anlage integriert werden und funktioniert so ohne Probleme. Über den Ton kann ich leider nichts sagen. Gehe aber mal davon aus das er ein Tongenerator besitzt. Aber wie gesagt dies ist nur eine Vermutung.
Der Zusatztaster 1663600 ist Potentialfrei und kann z.Bsp. in Verbindung mit einen Relais oder Stromstoßschalter, eine Treppenhaus Beleuchtung bzw. Aussenbeleuchtung schalten oder man bindet diesen Taster zum öffnen von Garagentore ein usw.


_________________
Demokratie kann nur der ausleben, der das Geld hat.

BID = 631121

valjah

Neu hier



Beiträge: 26
Wohnort: Berlin

Ich hatte mich bloß gewundert, weil in diesem Schaltplan der Zusatztaster 1 6636/00 als "TÖ-Taster" eingesetzt wird.
Was für mich vor allem wichtig wäre: das neue Gerät sollte einen in der Lautstärke regulierbaren "Klingelton" haben - und idealerweise sollte dieser Ton auch noch wohlklingend sein (unser altes Gerät produziert ein häßliches Pfeifen).


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