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BID = 700349
Jerry Schriftsteller
Beiträge: 828 Wohnort: Gera
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Quelle: freiepresse.de
Zwönitz. Nach dem durch Stromschlag verursachten tragischen Tod eines 25-Jährigen auf der Brache des einstigen Messgerätewerkes in Zwönitz (Erzgebirgskreis) prüft die Polizei nun, ob das Gelände ordnungsgemäß gesichert war. Dies sei Teil der Ermittlungen zu den Umständen des Todesfalls, sagte eine Polizeisprecherin. Der Mann war in der Nacht zum 2. Juli ums Leben gekommen. Beim Versuch, einen sogenannten Hausanschlusskasten aus der Industrieruine zu stehlen, war er mit einem unter Strom stehenden Kabel in Berührung gekommen.
Wie Siegmar Weiß vom Zwönitzer Ordnungsamt bestätigte, hat es um die Sicherung des Geländes in der Vergangenheit bereits juristische Auseinandersetzungen zwischen der Stadt und dem Eigentümer des Grundstücks gegeben. Nach dem jüngsten Vorfall, so ergänzt der Beigeordnete Klaus Epperlein, sei der Eigentümer noch einmal darauf hingewiesen worden, das Grundstück so zu sichern, dass eine Wiederholung eines derartigen Unglücks ausgeschlossen ist.
Wenn sich also bei mir in der Wohnung ein Einbrecher den Hals bricht, weil ich nicht für ordnungsgemäße Beleuchtung gesorgt habe - komme ich dann auch hinter Gitter? |
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BID = 700357
GeorgS Inventar
Beiträge: 6450
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Zitat :
| Wenn sich also bei mir in der Wohnung ein Einbrecher den Hals bricht, weil ich nicht für ordnungsgemäße Beleuchtung gesorgt habe - komme ich dann auch hinter Gitter? |
Nein,
aber wenn du in deiner Wohnung offene Strippen
unter Spannung herumliegen läßt und die Wohnungstür
auch noch offen steht, dann gibts Ärger.
Würdest du auch so fragen, wenn es spielende Kinder
getroffen hätte?
Georg
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Dimmen ist für die Dummen |
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BID = 700358
Rhodosmaris Schreibmaschine
Beiträge: 2354 Wohnort: Lindau/Bodensee
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Zitat :
| aber wenn du in deiner Wohnung offene Strippen
unter Spannung herumliegen läßt |
Wo steht denn was von offenen "Strippen"?
Der Mann wollte einen Hausanschlußkasten stehlen. Der ist normalerweise verschraubt und womöglich sogar noch verplombt gewesen.
Warum sollte dieser nicht unter Spannung stehen? Es kann doch gut sein, daß der Kasten noch bestehende Anlagenteile oder andere Abnehmer versorgt.
Zum Beispiel kann auch eingangsseitig eine zweite (abgehende Leitung) aufgelegt sein. Dazu müssen nicht einmal Sicherungen eingesetzt sein.
Da davon aber nichts geschrieben steht, ist das alles nur Spekulation. Auch die Presse schreibt gleich schnell irgendwas, ohne Hintergründe zu kennen.
ciao Maris
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BID = 700379
ergster Stammposter
Beiträge: 379 Wohnort: Nähe Dortmund
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So sehe ich das aber auch. Bei den gegebenen Informationen wäre es für mich das gleiche, wenn jemand in das Haus meiner Eltern einsteigt, indem er ein Kellerfenster aufhebelt, und sich dann bei dem Versuch umlegt den (ordungsgemäß zugeschraubten) HAK von der Wand zu holen.
Ich würde es deutschen Gerichten aber dennoch zutrauen, dafür jemandem die Schuld zu geben, weil das ding nicht in einem Panzerschrank gesichert war.
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BID = 700491
Rafikus Inventar
Beiträge: 4150
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Wenn es schon nicht erlaubt ist, seine Mietwohnung bei Abwesenheit mit Kameras zu überwachen (ständige Aufnahme), dann würde mich in diesem Fall leider auch nichts wundern
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BID = 700520
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Offtopic :
| War sagt, daß dies nicht erlaubt sei?
Solange sich die Überwachung NUR auf Bereiche innerhalb der Wohnung oder des NUR selbstgenutzten eingefriedeten Grundstücks bezieht, sehe ich da keinen Hinderungsgrund.
Erst wenn unbeteiligte Dritte erfaßt werden könnten, wird es problermatisch. |
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BID = 700526
GeorgS Inventar
Beiträge: 6450
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Zitat :
| Wie Siegmar Weiß vom Zwönitzer Ordnungsamt bestätigte, hat es um die Sicherung des Geländes in der Vergangenheit bereits juristische Auseinandersetzungen zwischen der Stadt und dem Eigentümer des Grundstücks gegeben |
Das haben einige Poster vermutlich überlesen.
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Dimmen ist für die Dummen
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BID = 700529
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Was meinst Du damit?
Mit dem Unfall hat es jedenfalls nichts zu tun.
Schon die Forderung der Stadtverwaltung ist undurchführbarer Unsinn:
Zitat :
| das Grundstück so zu sichern, dass eine Wiederholung eines derartigen Unglücks ausgeschlossen ist. |
Dies ist unmöglich.
Abgesehen davon war es kein Unglück, sondern eine handelsübliche Gottesstrafe!
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BID = 700532
Jerry Schriftsteller
Beiträge: 828 Wohnort: Gera
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Ergänzung:
Zitat :
| Unfall in Zwönitz – Tragisches Unglück beim Diebstahl: Vier junge Männer (16, 2x17, 25) aus dem Raum Aue wollten in der Nacht zum Freitag, 2. Juni, im ehemaligen Messgerätewerk Zwönitz auf der von-Otto-Straße einen Stromverteilerkasten stehlen, weil der 25-Jährige diesen in seinem Garten verwenden wollte. Bei der Demontage kam der Mann mit einem stromführenden Kabel in Berührung und erlitt einen Stromschlag. Offenbar war er davon ausgegangen, dass kein Strom mehr anliegt. Der herbeigerufene Notarzt konnte nur noch den Tod feststellen. Die Jugendlichen, die unter Schock standen, wurden den Eltern übergeben. |
Die vier Männer wussten also ganz genau, was sie taten. Hätten sie 99 Cent in einen Lügenstift investiert, könnte der Mann noch am Leben sein. Beim Eigentümer sehe ich da keinerlei Verschulden.
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BID = 700557
Rhodosmaris Schreibmaschine
Beiträge: 2354 Wohnort: Lindau/Bodensee
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BID = 700617
Rafikus Inventar
Beiträge: 4150
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Was soll das denn jetzt?
Die wollten das Ding klauen und nicht daran Reparaturen durchführen.
Im äussersten Fall könnte man erwarten, daß sie freischalten, den rest
Ne, ne, ne
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BID = 700650
clembra Inventar
Beiträge: 5404 Wohnort: Weeze / Niederrhein
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Zum erfolgreichen Klauen eines HAK gehört auch die Demontage. Und da die Sicherheitsregeln nicht nur für Reparaturen gelten, sondern für alle Arbeiten an elektrischen Geräten/Teilen hätte man diese auch hier anwenden müssen.
Was den Eigentümer des Grundstücks angeht: Wenn das Gebäude komplett eingezäunt war und der HAK bzw. spannungsführende Teile nicht offen herum lagen kann eigentlich kein Verschulden seinerseits vorliegen. Bei offenem Gelände und/oder HAK sieht die Sache evtl. anders aus.
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Reboot oder be root, das ist hier die Frage.
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BID = 700652
schattenlieger Schriftsteller
Beiträge: 995 Wohnort: Nordkreis Celle
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Dennoch ist die Forderung, das/ein Gelände gegen Eindringen zu sichern, in der Praxis einfach nicht durchführbar. Wer da rauf will, der kommt da auch rauf. Wenn man es mit Nato-Draht umzäunt, wird man wohl wegen vorsätzlicher Körperverletzung angezeigt.
Das bisher das Gelände wohl nicht ganz perfekt eingefriedet war/ist, mag sein, hat jedoch mit dem Unfall als solchen keine Berührungspunkte.
Der Täter ist ja nicht zufällig durch ein Loch im Zaun zum HAK gestolpert und hat den aus Versehen abgebaut. Das scheint aber für einen deutschen Richter ein zu komplizierter Sachverhalt zu sein.
Und das Argument der spielenden Kinder passt auch nicht so recht, da haben dann nämlich die Eltern oder sonstige aufsichtspflichtige Personen eben genau diese Aufsichtspflicht verletzt.
Offtopic :
| Wäre der HAK im Internet gewesen, würde nun der VNB oder der Kabelhersteller im Sinne der Störerhaftung haftbar gemacht, denn er hat ja Strom im HAK zur Verfügung gestellt. |
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BID = 700689
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Noch hat das kein Richter entschieden, sondern nur ein Amtmann behauptet/gefordert!
Muß man verstehen, dafür wird er bezahlt. Man soll der Kommune ja nicht vorwerfen können, nichts getan zu haben. Also wird eben ein Bescheid erlassen.
Daß der Grundeigentümer gegen diesen bereits jüristisch vorgeht, steht ja auch im Bericht. Da macht die erneute Forderung nach mehr Sicherung das Kraut schon nicht mehr fett...
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BID = 703997
Primus von Quack Unser Primus :) nehmt ihn nicht so ernst
Beiträge: 7389
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...ja, ich habe auch immer einen Ratschekasten, ne grosse Kabelschere, Zaundrahtschere, Bolzenschneider und nen Satz Schraubendreher dabei wenn ich zufällig über ein altes Industriegebäude stolpere, aber nen Duspol ? ich Schlepp doch nicht ständig mein Werkzeugkoffer mit mir rum
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...geguckt wird mit den Augen, nicht mit den Fingern!
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