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Nun werden schon Kinder im Internet ausgenommen Suche nach: internet (8762) |
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BID = 606790
DonComi Inventar
     
Beiträge: 8604 Wohnort: Amerika
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Moin,
mein kleiner Bruder erhielt heute morgen Post von Olaf Tank, einem ebenso dubiosen "Rechtsanwalt" wie diejenigen, die hier Mista X und Peter auch schon übers Ohr gehauen haben.
Die Rechnung beläuft sich auf 138€.
Was würdet ihr machen?
Ich tendiere ja dazu, die Sache einfach zu ignorieren. Allerdings sehen die AGBs, die mein kleiner Bruder überlesen hat, nicht rosig aus. Man hätte es ergo erkennen können, nur sag das mal einem Kind, das sich den MSN-Messenger herunterladen möchte, dass es damit einen zweijährigen Vertrag von 96€/Jahr abschließt.
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BID = 606793
sam2 Urgestein
     
Beiträge: 35321 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Sollte es sich um einen nicht nur kleineren, sondern auch jüngeren Bruder handeln, wäre der nicht oder nur beschränkt geschäftsfähig.
Dann genügt ein Hinweis der Eltern, daß sie ihre Zustimmung zu dem Rechtsgeschäft verweigern.
Es ist bis dahin schwebend unwirksam und würde sich somit in ein nettes Nichts auflösen...
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???" |
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BID = 606797
DonComi Inventar
     
Beiträge: 8604 Wohnort: Amerika
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Nun, ich habe weiterhin recherchiert und bin auch beim Verbraucherschutz gelandet.
Bei diesem Anbieter jedenfalls besteht keine Möglichkeit, ein Geburtsdatum festzulegen, dass auf eine Person jünger als 18 Jahre zutrifft. Dementsprechend hat mein kleiner Bruder (nicht volljährig) einfach das nächstmögliche eingegeben. Demnach nehmen die natürlich an, er sei 18, geht ja auch nicht anders.
Übrigens wird mit dem Vertragsabschluss gleichzeitig das Widerrufsrecht aufgehoben...
Der "Service" kam von h t t p : / / opendownload.de
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Link unclickbar gemacht da Abzockerseite
admin
[ Diese Nachricht wurde geändert von: admin am 8 Mai 2009 15:34 ]
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BID = 606817
Otiffany Urgestein
     
Beiträge: 13779 Wohnort: 37081 Göttingen
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Auf gar keinen Fall bezahlen!!!
Es hat noch kein Gerichtsverfahren in solch dubiosen Abzockereien gegeben. Die Brüder drohen zwar massiv, haben aber keine Handhabe; schon gar nicht, wenn es sich um einen Jugendlichen handelt, der noch nicht geschäftsfähig ist.
Ich habe damals auch nicht bezahlt und es ist letztendlich im Sande verlaufen. Alle Korresponenz von dieser "Institution" gut aufheben, für den Fall aller Fälle.
Gruß
Peter
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BID = 606823
sam2 Urgestein
     
Beiträge: 35321 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Ob die annahmen, er seit schon volljährig und ob er dabei geschwindelt hat, ist rechtlich unerheblich.
Das diesbezügliche Risiko liegt allein beim Anbieter!
Wenn der die Angabe nicht überprüft (z.B. mittels PostIdent oder zumindest einer Perso-Nummern-Verifikation), ist das sein Problem...
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BID = 606824
ElektroNicki Inventar
     
Beiträge: 6424 Wohnort: Ugobangowangohousen
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Wie alt ist er denn?
Normalerweise hindert einen die natürliche Faulheit doch daran, etwas da herunterzuladen, wo man sich anmelden muss, wenn man es woanders auch ohne Anmeldung bekommt
Schon der Umstand, dass man für einen Download die Anschrift angeben muss, sollte einen doch stutzig machen?!
Aber ist das überhaupt legal, für Open-Source oder Freeware Geld zu verlangen?
8€ im Monat sehen nicht nach Aufwandsentschädigung aus, sondern eher nach Gewinnabsicht......
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BID = 606827
sam2 Urgestein
     
Beiträge: 35321 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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BID = 606828
2N3055 Schreibmaschine
    
Beiträge: 1384 Wohnort: Sulzbach (Ts.)
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Nicht zahlen!
Briefe verschicken kann schließlich jeder, daher:
Der Herr Anwalt soll erst mal nachweisen, daß er berechtigt ist, die "Firma" zu vertreten.
Anschließend soll er nachweisen, daß er überhaupt Anwalt ist.
Anschließend, daß er Mitglied der Anwaltskammer ist.
Danach kann man Ihn ja darauf hinweisen, daß es versucht, von einem beschränkt oder nicht geschäftsfähigen Minderjährigen Geld einzufordern, wie sam2 bereits dargelegt hat.
Falls er nach diesem nutzlosen Briefwechsel noch Interesse an der Sache hat.
Offtopic :
| | Die Anrede "Sehr geehrter" ist in solchen Fällen nur Tinten-/Tonerverschwendung |
Wie alt ist Dein Brüderchen denn?
Zitat :
| | Nun werden schon Kinder im Internet ausgenommen |
Ist doch nichts Neues, Jamba (und Konsorten) sei Dank.
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Wo kommt nur dieses "eingeschalten" her, aus Neufünfland?
Entweder "einschalt en" oder "ein geschalte t"!
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BID = 606835
Bartholomew Inventar
     
Beiträge: 4676
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Zitat :
| Aber ist das überhaupt legal, für Open-Source oder Freeware Geld zu verlangen?
8€ im Monat sehen nicht nach Aufwandsentschädigung aus, sondern eher nach Gewinnabsicht...... |
Ja und ja.
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BID = 606858
DonComi Inventar
     
Beiträge: 8604 Wohnort: Amerika
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Hallo,
Zitat :
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Ob die annahmen, er seit schon volljährig und ob er dabei geschwindelt hat, ist rechtlich unerheblich.
Das diesbezügliche Risiko liegt allein beim Anbieter!
Wenn der die Angabe nicht überprüft (z.B. mittels PostIdent oder zumindest einer Perso-Nummern-Verifikation), ist das sein Problem...
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Danke, das beruhigt
Solange man diese Schreiben nicht selbst erhält, ist einem das relativ egal. Wenns dann aber doch passiert, beunruhigt einen das erstmal, auch wenn es nicht einmal mir direkt passiert ist.
Zitat :
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Wie alt ist er denn? |
15.
Zitat :
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Normalerweise hindert einen die natürliche Faulheit doch daran, etwas da herunterzuladen, wo man sich anmelden muss, wenn man es woanders auch ohne Anmeldung bekommt
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Sicher, ich war auch ziemlich stutzig, dass es gemacht hat, obwohl ich immer einschärfe / einschärfte, sowas nicht zu machen. Ich zahl doch kein Geld, um mir oppenoffice herunterzuladen, jedenfalls nicht an Halsabschneider, sondern dann direkt an die Autoren
Auf jeden Fall dank an die Antworter, er war sichtlich fertig heute morgen...
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BID = 606866
Gilb Urgestein
     
Beiträge: 16259 Wohnort: Gardine (Gardinenhof)
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Hallo DonComi,
mit 15 darf dein Bruder durchaus schon Geschäfte im Rahmen seines Taschengelds
abschließen, ob jedoch dazu auch solch langfristige Verträge zählen, ist umstritten.
Es gibt für Euren speziellen Fall ein Musterschreiben bei der Verbraucherzentrale.
Nette Grüße,
der Gilb
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BID = 606868
Gilb Urgestein
     
Beiträge: 16259 Wohnort: Gardine (Gardinenhof)
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... Nachtrag:
Hier noch ein Ausriss aus der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift "test"
der Stiftung Warentest im Mai 2009:
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BID = 606888
sam2 Urgestein
     
Beiträge: 35321 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Zitat :
| der Gilb schrieb:
mit 15 darf dein Bruder durchaus schon Geschäfte im Rahmen seines Taschengelds abschließen, ob jedoch dazu auch solch langfristige Verträge zählen, ist umstritten. |
Was soll da umstritten sein?
Es ist nach meiner bescheidenen Kenntnis unabhängig vom Betrag schon deswegen eindeutig NICHT vom TG-Paragrafen erfaßt, weil die Zahlung nicht bewirkt wurde!
Selbst wenn die erste (Jahres)rate schon bezahlt worden wätre, könnte man die zurückverlangen, weil es sich um einen mehrjährigen Vertrag handelt.
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BID = 607033
clembra Inventar
     
Beiträge: 5402 Wohnort: Weeze / Niederrhein
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Also Bezahlen braucht ihr nicht! Und selbst wenn du es gewesen wärst, sollte nicht bezahlt werden, da ein versteckter Kostenhinweis ebenfalls nicht rechtskräftig sein muss.
So oder so werden neben den Musterbriefen der Verbraucherzentralen auch immer wieder die des Heise-Verlages empfohlen. Hier mal ein Link zu einem Heise-Artikel. die Musterbriefe sind am Ende der Seite: http://www.heise.de/ct/Unserioese-Rechnungen--/artikel/126234
Der sogenannte Taschengeldparagraph regelt Geschäfte, die sofort vollständig getätigt werden. Ratenzahlungen und langfristige Verträge deckt dieser nicht ab.
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Reboot oder be root, das ist hier die Frage.
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BID = 607223
2N3055 Schreibmaschine
    
Beiträge: 1384 Wohnort: Sulzbach (Ts.)
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Selbst unsere Tageszeitung hatte schon einen Artikel über die Machenschaften von "open-down-load" gedruckt, incl. Interview mit einer Anwältin.
Wahrscheinlich darf ich ihn hier nicht einstellen, oder?
Dann eben per E-Post ...
Aber ich will ´ne  dafür!
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Wo kommt nur dieses "eingeschalten" her, aus Neufünfland?
Entweder "einschalt en" oder "ein geschalte t"!
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