Nun werden schon Kinder im Internet ausgenommen

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Autor
Nun werden schon Kinder im Internet ausgenommen
Suche nach: internet (8762)

    







BID = 606790

DonComi

Inventar



Beiträge: 8604
Wohnort: Amerika
 

  


Moin,

mein kleiner Bruder erhielt heute morgen Post von Olaf Tank, einem ebenso dubiosen "Rechtsanwalt" wie diejenigen, die hier Mista X und Peter auch schon übers Ohr gehauen haben.

Die Rechnung beläuft sich auf 138€.

Was würdet ihr machen?
Ich tendiere ja dazu, die Sache einfach zu ignorieren. Allerdings sehen die AGBs, die mein kleiner Bruder überlesen hat, nicht rosig aus. Man hätte es ergo erkennen können, nur sag das mal einem Kind, das sich den MSN-Messenger herunterladen möchte, dass es damit einen zweijährigen Vertrag von 96€/Jahr abschließt.



_________________

BID = 606793

sam2

Urgestein



Beiträge: 35321
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

 

  

Sollte es sich um einen nicht nur kleineren, sondern auch jüngeren Bruder handeln, wäre der nicht oder nur beschränkt geschäftsfähig.
Dann genügt ein Hinweis der Eltern, daß sie ihre Zustimmung zu dem Rechtsgeschäft verweigern.
Es ist bis dahin schwebend unwirksam und würde sich somit in ein nettes Nichts auflösen...

_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"

BID = 606797

DonComi

Inventar



Beiträge: 8604
Wohnort: Amerika

Nun, ich habe weiterhin recherchiert und bin auch beim Verbraucherschutz gelandet.

Bei diesem Anbieter jedenfalls besteht keine Möglichkeit, ein Geburtsdatum festzulegen, dass auf eine Person jünger als 18 Jahre zutrifft. Dementsprechend hat mein kleiner Bruder (nicht volljährig) einfach das nächstmögliche eingegeben. Demnach nehmen die natürlich an, er sei 18, geht ja auch nicht anders.

Übrigens wird mit dem Vertragsabschluss gleichzeitig das Widerrufsrecht aufgehoben...

Der "Service" kam von h t t p : / / opendownload.de


_________________


Link unclickbar gemacht da Abzockerseite
admin



[ Diese Nachricht wurde geändert von: admin am  8 Mai 2009 15:34 ]

BID = 606817

Otiffany

Urgestein



Beiträge: 13779
Wohnort: 37081 Göttingen

Auf gar keinen Fall bezahlen!!!
Es hat noch kein Gerichtsverfahren in solch dubiosen Abzockereien gegeben. Die Brüder drohen zwar massiv, haben aber keine Handhabe; schon gar nicht, wenn es sich um einen Jugendlichen handelt, der noch nicht geschäftsfähig ist.
Ich habe damals auch nicht bezahlt und es ist letztendlich im Sande verlaufen. Alle Korresponenz von dieser "Institution" gut aufheben, für den Fall aller Fälle.
Gruß
Peter

BID = 606823

sam2

Urgestein



Beiträge: 35321
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Ob die annahmen, er seit schon volljährig und ob er dabei geschwindelt hat, ist rechtlich unerheblich.
Das diesbezügliche Risiko liegt allein beim Anbieter!
Wenn der die Angabe nicht überprüft (z.B. mittels PostIdent oder zumindest einer Perso-Nummern-Verifikation), ist das sein Problem...

BID = 606824

ElektroNicki

Inventar



Beiträge: 6424
Wohnort: Ugobangowangohousen

Wie alt ist er denn?
Normalerweise hindert einen die natürliche Faulheit doch daran, etwas da herunterzuladen, wo man sich anmelden muss, wenn man es woanders auch ohne Anmeldung bekommt
Schon der Umstand, dass man für einen Download die Anschrift angeben muss, sollte einen doch stutzig machen?!
Aber ist das überhaupt legal, für Open-Source oder Freeware Geld zu verlangen?
8€ im Monat sehen nicht nach Aufwandsentschädigung aus, sondern eher nach Gewinnabsicht......


_________________

BID = 606827

sam2

Urgestein



Beiträge: 35321
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

BID = 606828

2N3055

Schreibmaschine



Beiträge: 1384
Wohnort: Sulzbach (Ts.)

Nicht zahlen!
Briefe verschicken kann schließlich jeder, daher:
Der Herr Anwalt soll erst mal nachweisen, daß er berechtigt ist, die "Firma" zu vertreten.
Anschließend soll er nachweisen, daß er überhaupt Anwalt ist.
Anschließend, daß er Mitglied der Anwaltskammer ist.
Danach kann man Ihn ja darauf hinweisen, daß es versucht, von einem beschränkt oder nicht geschäftsfähigen Minderjährigen Geld einzufordern, wie sam2 bereits dargelegt hat.
Falls er nach diesem nutzlosen Briefwechsel noch Interesse an der Sache hat.

Offtopic :
Die Anrede "Sehr geehrter" ist in solchen Fällen nur Tinten-/Tonerverschwendung


Wie alt ist Dein Brüderchen denn?


Zitat :
Nun werden schon Kinder im Internet ausgenommen


Ist doch nichts Neues, Jamba (und Konsorten) sei Dank.

_________________
Wo kommt nur dieses "eingeschalten" her, aus Neufünfland?
Entweder "einschalten" oder "eingeschaltet"!

BID = 606835

Bartholomew

Inventar



Beiträge: 4676


Zitat :
Aber ist das überhaupt legal, für Open-Source oder Freeware Geld zu verlangen?
8€ im Monat sehen nicht nach Aufwandsentschädigung aus, sondern eher nach Gewinnabsicht......

Ja und ja.

BID = 606858

DonComi

Inventar



Beiträge: 8604
Wohnort: Amerika


Hallo,


Zitat :


Ob die annahmen, er seit schon volljährig und ob er dabei geschwindelt hat, ist rechtlich unerheblich.
Das diesbezügliche Risiko liegt allein beim Anbieter!
Wenn der die Angabe nicht überprüft (z.B. mittels PostIdent oder zumindest einer Perso-Nummern-Verifikation), ist das sein Problem...

Danke, das beruhigt
Solange man diese Schreiben nicht selbst erhält, ist einem das relativ egal. Wenns dann aber doch passiert, beunruhigt einen das erstmal, auch wenn es nicht einmal mir direkt passiert ist.


Zitat :

Wie alt ist er denn?

15.


Zitat :

Normalerweise hindert einen die natürliche Faulheit doch daran, etwas da herunterzuladen, wo man sich anmelden muss, wenn man es woanders auch ohne Anmeldung bekommt

Sicher, ich war auch ziemlich stutzig, dass es gemacht hat, obwohl ich immer einschärfe / einschärfte, sowas nicht zu machen. Ich zahl doch kein Geld, um mir oppenoffice herunterzuladen, jedenfalls nicht an Halsabschneider, sondern dann direkt an die Autoren

Auf jeden Fall dank an die Antworter, er war sichtlich fertig heute morgen...

_________________

BID = 606866

Gilb

Urgestein



Beiträge: 16259
Wohnort: Gardine (Gardinenhof)
Zur Homepage von Gilb

Hallo DonComi,

mit 15 darf dein Bruder durchaus schon Geschäfte im Rahmen seines Taschengelds
abschließen, ob jedoch dazu auch solch langfristige Verträge zählen, ist umstritten.
Es gibt für Euren speziellen Fall ein Musterschreiben bei der Verbraucherzentrale.

Nette Grüße,
der Gilb

BID = 606868

Gilb

Urgestein



Beiträge: 16259
Wohnort: Gardine (Gardinenhof)
Zur Homepage von Gilb

... Nachtrag:

Hier noch ein Ausriss aus der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift "test"
der Stiftung Warentest im Mai 2009:




BID = 606888

sam2

Urgestein



Beiträge: 35321
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)


Zitat :
der Gilb schrieb:
mit 15 darf dein Bruder durchaus schon Geschäfte im Rahmen seines Taschengelds abschließen, ob jedoch dazu auch solch langfristige Verträge zählen, ist umstritten.

Was soll da umstritten sein?

Es ist nach meiner bescheidenen Kenntnis unabhängig vom Betrag schon deswegen eindeutig NICHT vom TG-Paragrafen erfaßt, weil die Zahlung nicht bewirkt wurde!

Selbst wenn die erste (Jahres)rate schon bezahlt worden wätre, könnte man die zurückverlangen, weil es sich um einen mehrjährigen Vertrag handelt.

BID = 607033

clembra

Inventar



Beiträge: 5402
Wohnort: Weeze / Niederrhein
ICQ Status  

Also Bezahlen braucht ihr nicht! Und selbst wenn du es gewesen wärst, sollte nicht bezahlt werden, da ein versteckter Kostenhinweis ebenfalls nicht rechtskräftig sein muss.
So oder so werden neben den Musterbriefen der Verbraucherzentralen auch immer wieder die des Heise-Verlages empfohlen. Hier mal ein Link zu einem Heise-Artikel. die Musterbriefe sind am Ende der Seite: http://www.heise.de/ct/Unserioese-Rechnungen--/artikel/126234

Der sogenannte Taschengeldparagraph regelt Geschäfte, die sofort vollständig getätigt werden. Ratenzahlungen und langfristige Verträge deckt dieser nicht ab.

_________________
Reboot oder be root, das ist hier die Frage.

BID = 607223

2N3055

Schreibmaschine



Beiträge: 1384
Wohnort: Sulzbach (Ts.)

Selbst unsere Tageszeitung hatte schon einen Artikel über die Machenschaften von "open-down-load" gedruckt, incl. Interview mit einer Anwältin.
Wahrscheinlich darf ich ihn hier nicht einstellen, oder?
Dann eben per E-Post ...

Aber ich will ´ne dafür!

_________________
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